Problem mit dem Betriebsrat

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich hoffe, dass dies nicht das falsche Forum für meine Anfrage ist. Es handelt sich ja eigentlich um ein Forum für Betriebsräte ... und ich bin keiner. Vielleicht könnt Ihr mir trotzdem helfen. Ich habe Euch beim googlen gefunden.

    Ich bin Schichtleiter und in meiner Schicht (8 Leute) gibt es zwei Betriebsratsmitglieder, einer ist der Vorsitzende.
    Ich habe mit den beiden Kollegen seit geraumer Zeit ein Problem, habe aber die "Pobacken zusammengekniffen" und auf die Neuwahlen gehofft.
    Jetzt gibt es aber wieder nur vier Bewerber und ich weiß also schon, dass mir die beiden als Betriebsräte erhalten bleiben.

    Und zwar geht es um folgendes:
    Die beiden ziehen sich immer auf "Betriebsratsarbeit" zurück, wenn es unangenehm wird. Maschinenausfall, unangenehme Reinigungsarbeiten, heftiger Stess in der Schicht. Immer gibt es ganz plötzlich und kurzfristig "unaufschiebbare Betriebsratsarbeit".
    Ebenso ist sind zufällig die Seminare immer (und zwar wirklich immer) zu den Betriebszeiten, wenn saisonbedingt Hochkonjunktur und viel zu tun ist. (3-4 mal im Jahr).

    Ich habe sowohl mit dem Produktionsleiter als auch der Personalabteilung und sogar der Geschäftsleitung über das Problem gesprochen, das nicht nur mich, sondern auch insbesondere die Kollegen massiv stört.
    Einhellige Antwort: der Betriebsrat ist quasi 'sakrosankt', die dürfen lauf Betriebsverfassungsrecht sich die Arbeitszeit völlig frei einteilen, da hat man kein Weisungsrecht etc. pp

    Mein Vorschlag war, die Betriebsratsarbeit auf feste, vorher festgelegte Termine zu beschränken. Das sei rechtlich nicht möglich.
    Ich habe dann schichtintern angekündigt, dass diese "Drückebergerei" von mir nicht mehr geduldet wird und ich das nächste mal das Entfernen vom Arbeitsplatz untersage. Hier wurde mir vom Betriebsratsvorsitzenden mitgeteilt, dass dies "Behinderung der Betriebsratsarbeit" und ein "Verstoß gegen das Arbeitsrecht" sei und er dann dafür sorgen werde, dass ich meine Job los werde.

    Was soll und kann ich in so einer Situation machen? Gibt es hier keinerlei rechtliche Handhabe? Kann ich wirklich arbeitsrechtlich belangt werden, wenn ich hier eingreife?

    Viele Grüße
    Jupp

  • Also, um es vorab zu sagen : Der BR kann für BR-Tätigkeit nicht einfach alles stehen und liegenlassen.Der BR hat bei der Ausübung von BR-Tätigkeit auch betriebliche Belange zu berücksichtigen. Dies verlangt schon der Grundsatz der vertrauensvollen Zussammenarbeit.

    Zweifel des Arbeitgebers

    Zweifelt der Arbeitgeber aufgrund der konkreten betrieblichen Situation und des vom Betriebsratsmitglied genannten Zeitaufwands an der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit, hat das Betriebsratsmitglied dem Arbeitgeber stichwortartige Angaben zu machen, die diesem zumindest eine Plausibilitätskontrolle ermöglichen. Solange das Betriebsratsmitglied dieser Darlegungspflicht nicht nachkommt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zurückbehalten. Erhält der Arbeitgeber die stichwortartigen Angaben, geht die Darlegungslast für die fehlende Erforderlichkeit zunächst auf ihn über. Kann er begründen, weshalb ganz erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit von Art und Umfang der Betriebsratstätigkeit bestehen, hat das Betriebsratsmitglied im Einzelnen darzulegen, welche Betriebsratsaufgaben es wahrgenommen hat und woraus sich die Erforderlichkeit ergibt (BAG v. 15.3.1995 - 7 AZR 643/94).

    BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Amtlicher Leitsatz:

    Bei der Abmeldung für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben hat das Betriebsratsmitglied dem Arbeitgeber Ort und voraussichtliche Dauer der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Angaben auch zur Art der Betriebsratstätigkeit können nicht verlangt werden. Insoweit gibt der Senat seine entgegenstehende Rechtsprechung auf (BAG Beschluß vom 14.Februar 1990 - 7 ABR 13/88 - BB 1990, 1625 [BAG 14.02.1990 - 7 ABR 13/88]). Für die Prüfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 BetrVG in Verb. mit § 611 BGB kann der Arbeitgeber auch Angaben zur Art der durchgeführten Betriebsratstätigkeit fordern, wenn anhand der betrieblichen Situation und des geltend gemachten Zeitaufwandes erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit bestehen. Für die gesetzlichen Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 BetrVG in Verb. mit § 611 BGB ist das Betriebsratsmitglied darlegungspflichtig. Es besteht eine abgestufte Darlegungslast.

    __________________

    Der Arbeitgeber kann ohne Mitwirkung des Betriebsrats ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied wegen Versäumung der Arbeitszeit abmahnen, wenn es die Arbeitsbefreiung missbräuchlich für eine andere Tätigkeit oder für nicht erforderliche Betriebsratstätigkeit wahrgenommen hat. Ein Beschluss des Betriebsrats über die Beauftragung eines Mitglieds allein genügt nicht, um die Voraussetzungen für eine Arbeitsbefreiung zu erfüllen. Das Betriebsratsmitglied muss im Zweifel selbst entscheiden, ob es sich dabei um erforderliche Betriebsratsarbeit handelt (BAG v.6.8.1981 - 6 AZR 505/78).Ist ein Betriebsratsmitglied der objektiv fehlerhaften Ansicht, eine Betriebsratsaufgabe wahrzunehmen, kommt eine Abmahnung des Arbeitgebers wegen einer dadurch bedingten Versäumnis der Arbeitszeit nicht in Betracht, wenn es sich um die Verkennung schwieriger oder ungeklärter Rechtsfragen handelt (BAG v. 31.08.1994 – 7 AZR 893/93).

  • Zur Vermeidung von erheblichen Nachteilen sei hier ergänzt:

    Die von Iwan aufgeführten Rechte des AG sind die Rechte des AG, nicht die des Abteilungsleiters. Wenn der AG meint, er wolle sich am BR nicht die Finger verbrennen, dann ist das so.

    Ein Abteilungsleiter ist Mitarbeiter. Er kann z.B. mal ganz laut fragen, wann denn die nächste Betriebsversammlung ist. Er kann auch mit anderen einen TOP einfordern: Kollegialität der BR-Mitglieder.

    Ist halt blöd, wenn jetzt so kurz vor der Wahl im Grunde schon klar ist, dass die gleichen BR-Mitglieder wieder gewählt werden. Außer der Abteilungsleiter macht noch schnell eine eigene Liste auf...

  • Zitat von DerJupp

    ....die dürfen laut Betriebsverfassungsrecht sich die Arbeitszeit völlig frei einteilen,

    Das ist, mit Verlaub, völliger Blödsinn.

    Zitat von DerJupp

    Mein Vorschlag war, die Betriebsratsarbeit auf feste, vorher festgelegte Termine zu beschränken. Das sei rechtlich nicht möglich.

    Dass ist genau so'n Blödsinn. Hierfür existiert keine Rechtsgrundlage

  • Verlangt doch mal vom Vorsitzenden, eine BR-Sitzung anzusetzen und die strittigen Punkte zu diskutieren

    § 29 Betriebsverfassungsgesetz - Einberufung der Sitzungen -

    (1)...............

    (2)...............

    (3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.

    (4) Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.

  • Hallo,

    in den allermeisten Fällen hat nun mal BR-Arbeit Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung.

    Und wenn der AG die Notwendigkeit der BR-Arbeit nicht anzweifelt, dann muß er ggfs. auch Probleme in den Arbeitsabläufen ertragen. es ist dann ggfs. Sache des AG, diese Probleme in seiner Arbeitsorganisation zu berücksichtigen.

    Du als Schichtleiter hast lediglich die Möglichkeit, den Umfang der BR-Arbeit zu dokumentieren und deinen AG zu bitten, dies in der Personalplanung zu berücksichtigen.

    Auch kannst Du auf den BR zugehen, ihm Deine Probleme schildern und darum bitten, daß der BR evtl. den AG auffordert, hier personell tätig zu werden.

  • Vielen Dank für Eure Antworten und das das ganze so schnell erfolgt :D

    Ich zweifel nicht die Notwendigkeit der Betriebsratsarbeit an, auch nicht den Umfang im Allgemeinen. Es geht um das wann. Und das ist immer in den 'unkolleialsten' Momenten.

    Ich weiß ja nicht, was die Jungs da im einzelnen treiben, habe mich auch belehren lassen, dass dies niemenden (auch nicht die oberste Leitung) etwas angeht. Aber es ist schon sehr, sehr auffällig, dass dies immer in den ungünstigsten Momenten unaufschiebbar sein sollte und nicht bis zum nächsten Tag warten kann.

    Wir sind hier ein kleiner Mittelständler mit 45 Mitarbeitern. Es werden nicht wöchentlich (auch nicht monatlich) Leute eingestellt oder entlassen, wir sind im Tarifvertrag drin. Es geht hier alles ganz gesittet seinen Gang. Will sagen, hier brennt nicht so der Baum, dass ich persönlich diese ständige, plötzliche Entfernen in den ungünstigsten Momenten regelmäßig 4-5 mal im Monat für notwendig erachte.

    In diesen Momenten bin ich als Schichtleiter auch Verantwortlich für die restlichen Mitarbeiter der Schicht. Wenn Spät- oder Nachtschicht ist, ist ja der Produktionsleiter und die Geschäftsführung nicht da, das bedeutet ich muss die Entscheidungen treffen. Was soll ich tun? Ich kann die zwei Pappnasen ja nicht mit körperlicher Gewalt daran hindern sich zu verdünnisieren.

    Zitat von whoepfner

    in den allermeisten Fällen hat nun mal BR-Arbeit Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung.
    [...]
    auch kannst Du auf den BR zugehen, ihm Deine Probleme schildern und darum bitten, daß der BR evtl. den AG auffordert, hier personell tätig zu werden.


    Ja, das haben mir die beiden auch gesagt: Betriebsratarbeit hat Vorrang und wann Betriebsratarbeit ist, entscheiden sie alleine.
    Ich soll dem Betriebsrat meine Probleme schildern? Hä, mein Problem IST der Betriebsrat, zumindest 2/3 davon. Wie würdest Du als Arbeitgeber reagieren? Tatsächlich diese Schicht mit zwei Leuten zusätzlich zu besetzen, die dann 95% der Zeit nichts zu tun haben, nur um dann einzuspringen, wenn mal wieder nachts um 3 Uhr beim Überlaufen der Maschinen plötzlich dringende Betriebsratsarbeit ist und deshalb zwei Leute zum Reinigen fehlen?

    Es geht ja unterm Strich auch so - die Firma geht davon nicht pleite. Dauert dann halt immer alles etwas länger in den Situationen und die Drecksarbeit bleibt immer an denselben hängen.

    Zitat von iwan

    Das ist, mit Verlaub, völliger Blödsinn.

    Dass ist genau so'n Blödsinn. Hierfür existiert keine Rechtsgrundlage



    Das hört sich gut an. Jedoch hat mir sowohl der Betriebsrat als auch die Personalabteilung signalisiert, dass dies eben kein Blödsinn ist. Dass man einem Betriebsrat nicht mit Verweis auf die wöchentliche Sitzung die akute Arbeit untersagen kann.

    Was stimmt den nun? Kannst Du mir da einen Gesetzestext o.ä. zu nennen. Das wäre super.


    Und noch einmal abschließend eine Frage:
    Können mir tatsächlich arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn ich das Entfernen vom Arbeitsplatz in solchen Situationen untersage?



    Nochmal danke an alle, klasse Forum hier.

  • für Aussenstehende ist es schwer zu beurteilen, ob die beiden BRM das "pberziehen" oder nicht. Fakt ist aber nunmal, wenn der Ag keinen Ärger mit dem BR und er sich raushält und die Abwesenheiten nicht anzweifeln oder hinterfragen möchte - was der AG nämlich könnte - wirst du auf verlorenenm Posten stehen.

    Wenn du nen "lauten" machst und der BR dagegen arbetisgerichtlich wegen Behinderung der BR Arebti vorgeht - weiß ich nicht ob der AG sich dann vor dich stellt oder die "schuld" auf dich abwälzt. Das musst du beurteilen.

    Meine Lösung für dich wäre: Lass dich selbst aufstellen und in den BR wählen :)

    Leitender Angestellter bist du ja nicht also kannst dich auch aufstellen lassen.

  • Zitat DerJupp: "Ich soll dem Betriebsrat meine Probleme schildern? Hä, mein Problem IST der Betriebsrat,.."

    Damit war gemeint das du den BR dazu bringen sollst, für dich bei der GF mehr Personal zu fordern.

    Zitat DerJupp: "Dauert dann halt immer alles etwas länger in den Situationen und die Drecksarbeit bleibt immer an denselben hängen."

    Dann sollen sich doch die andere an denen die Arbeit hängenbleibt zur Wahl stellen und sich wählen lassen und wählt halt die, die sich "verdrücken" nicht mehr.

    Der Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können.

  • Jupp,

    du wirst hier wenig wirklich hilfreiches finden. Ich könnte es dir erklären warum, aber das führt hier zu nix als Streit. ;)

    Machen deine "Betriebsräte" denn auch Versammlungen? Sprich es doch mal offen an! Das steht dir zu. Uns ist dieses Vorgehen auch bekannt. Wie in jeder Abteilung gibt es auch im BR leider schwarze Schafe. Schwarze Schafe die sich abmelden zum Kaffee trinken da ihnen das besser schmeckt als die Arbeit.

    Sie sind jedoch verpflichtet sich abzustimmen mit dem AG. Der Vetreter des AG ist der Vorgesetzte. Dieser ist befugt und beauftragt.

    Nun zu meinem, ich denke, konstruktiven Vorschlag:

    Wenn die Kollegen sich wieder mal verpissen wollen, und nichts anderes tun sie, bitte sie einfach darum dieses um 2 Stunden zu verschieben, da es die Produktion nicht zulässt, oder es auf den nächsten Tag zu verschieben. Dieses ist KEINE Behinderung von Betriebsratsarbeit, sondern lediglich eine Verschiebung.

    Du kannst sie auch vorher Fragen ob sie BR Arbeit vorgesehen haben, damit du besser Planen kannst. Alles legitm!

    Dokumentiere das ordentlich, besprich das mit deinem Chef und dann schaue weiter.

    Sollte es vor Gericht gehen, sehe ich da kein Problem. Auch den Rechtsprechern fällt ein System beim Verpissen auf.

    Vorschläge wie z.B. deinem Chef zu sagen er soll mehr Leute einstellen, oder das du dich aufstellen lässt, sind natürlich leicht zuzuordnen und wenig konstruktiv. Sie kommen immer aus der gleichen Ecke. :lol:

    Weiteres auch gerne per Privat Nachricht. Dann bekommste auch keinen ShitStorm der Hardcore BR und Heiligen unter uns ab. :lol:

  • Hallo Rainer,

    wenn Du Deinen ersten Satz auf Dich beziehen möchtest, dann kannst Du es gern tun. Ich finde es aber so arrogant über die anderen Teilnehmer zu urteilen! Das gehört hier nicht her! Außerdem ist es Jupp seine Sache, was er als hilfreich empfindet.

    Dein Vorschlag ist gut, aber auch die anderen sind nicht falsch! Es ist wieder die Sache mit den betrieblichen Gegebenheiten. Außerdem ist die Frage immer, was für ein Typ von Mensch bin ich und wie ist mein AG. Dem AG (auch mit Hilfe des BR) mitzuteilen, dass bei ordentlicher BR Arbeit mehr Personal gebraucht wird ist schon richtig. Kein BWL Student bekommt das gesagt, dass er das BetrVG beachten muss und eben dafür Personal einzuplanen hat. Punkt! Das muss sich dann ein BR (bzw. betroffene Kollegen) hart erarbeiten (und das heißt mehr als kämpfen).

    Sinnvoll ist die Anfrage an die Kollegen im Voraus, am Besten einen Monats und Wochenplan, dazu immer zu Schichtbeginn. Mit der Aufzeichnung kann dann wie von Rainer beschrieben dem Chef mitgeteilt werden, wo betrieblich ganz wichtigen Dinge wegen BR warten mussten. Dass spricht dann nicht für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

  • Mein erster Satz bezieht sich darauf, das hier wiedermal dem AG die Schuld gegeben wird, und dieser, wie immer, erstmal für mehr Personal zu sorgen hat und natürlich der BR sowas darf... is ja klar. Ich hätte auch nichts anderes erwartet... alle Seiten eines Vorgangs zu belichten und zu bearbeiten ist hier einfach viel zu selten der Fall und junge BR lassen sich hier durch vorerst völlig überzogene Darstellungen dazu vielleicht verleiten ein ggf. gutes Klima unnötig zu versauen. Und warum? Weil irgendwelche verbitterten Hardcore BR oder oder Kollegen die nicht komplex Denken wollen nur ihre einseitige und eingängige Nummer wie so ein Endlosband runter leihern.

    BWL Studenten wird nicht BR bei gebracht, und BR wird nicht BWL beigebracht. Niemand erklärt den Betriebsräten wie betriebswirtschaftliches Denken funktioniert. Niemand erklärt ihnen, das eine Schulung für 20.000€ zwar ihr Recht sein kann, diese aber gerade "unpassend" ist. Aber das interessiert irgendwie keinen.

    Ihn jeder Schulung werden sie gleich wieder für die nächste angeworben, und bei den einschlägigen Vereinen, den Gewerkschaften, wird es besonders teuer und die Leute kommen besonders verstrahlt wieder. Sie kennen dann nur ihre Rechte, und die auswendig, aber über ihre Pflichten, und ihre Verantwortung für die Arbeitsplätze hat sie niemand aufgeklärt. Aber Hauptsache die Fahne weht!

    Das sich kaum ein BR je mit BWL und Kalkulationen und Stundensätzen realistisch auseinandersetzt ist leider die Realität und führt zu solchen Aussagen die ich definitiv nicht stehen lasse.

    Solange du wie ein Made im Speck sitzt, kannst du dir Leute rein holen wie du willst, und kannst auch Kranke Kollegen einfach mal durch einen Leiharbeiter ersetzen.

    Das war z.B. sehr lange in der Solarenergie so.. und dann fielen die Subventionen weg, der Bleistift musste mehr als geschärft werden und den Rest kennen wir alle. Massenentlassungen, Pleiten Feierabend. Und wem hat es nun was gebracht?

    Hier wird soviel Pauschalisiert, manche sind einfach derart verbrannt, da sie leider nen beschissenen AG haben, das sie klingen wie ein Leiherkasten. Oder sie haben ihren AG so verbrannt weil sie die Eskalationsstufen leider missachtet haben und nur die § aus ihrer Gewerkschaftsschulungen leihern können.

    Sicher ist, BR Arbeit muss sein

    Sicher ist auch, man kann sich diese fair einteilen.

    Sicher ist, das die Mitarbeiter des Themenstarters sich verpissen. Die Kollegen hängen lassen. Dieses Problem löst man nicht durch Neueinstellungen, die in einem 45 Mitarbeiter Betrieb auch nicht mal eben drin sind, ebenso wenig durch §gewedel.

    Unschwer zu erkennen hat der Jupp nicht vor irgendwen zu behindern oder etwas zu unterbinden was richtig ist, er erwartet nur das es vernünftig läuft.

    Mir ist die Situation bestens bekannt. So ein Gremium hatten wir auch schon.

    Daher mein freundlicher Vorschlag, fragen, Bitten und die Komunikation suchen, das jedoch dokumentiert. Die harte Nummer kann warten. Eskalationsstufen sind keine Rolltreppe oder ein Fahrstuhl, sondern ein durchdachtes Instrument um Missstände ordentlich und gezielt abbauen zu können.

    :lol: :lol:

  • Bundesarbeitsgericht
    Urt. v. 15.03.1995, Az.: 7 AZR 643/94

    20 b) § 37 Abs. 2 BetrVG beschreibt einen betriebsverfassungsrechtlich begründeten Anlaß für eine Arbeitsbefreiung ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Verläßt ein Betriebsratsmitglied seinen Arbeitsplatz, um eine Aufgabe nach dem BetrVG wahrzunehmen, hat es sich wie jeder andere Arbeitnehmer aufgrund einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht bei seinem Arbeitgeber abzumelden (BAG Urteil vom 15. Juli 1992, 7 AZR 466/91 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, mit Anm. von Conze). Die Abmeldung dient dem Zweck, dem Arbeitgeber die Arbeitseinteilung zu erleichtern und den Arbeitsausfall des Arbeitnehmers zu überbrücken (BAG Beschluß vom 23. Juni 1983, aaO, ständige Rechtsprechung). Für diesen Zweck genügt es, wenn das Betriebsratsmitglied bei der Abmeldung Ort und voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit angibt. Aufgrund dieser Mindestangaben ist der Arbeitgeber imstande, die Arbeitsabläufe in geeigneter Weise zu organisieren und Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden. Das Wissen um die Art der geplanten Betriebsratstätigkeit eröffnet ihm keine besseren Koordinierungsmöglichkeiten. Orts- und zeitbezogene Angaben sind allenfalls dann unzureichend, wenn der Arbeitgeber bei der Abmeldung seinerseits eine Organisationsproblematik beschreibt, nach der das Betriebsratsmitglied für die Zeit der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit an seinem Arbeitsplatz unabkömmlich ist und betriebsbedingte Gründe eine zeitliche Verlegung der Betriebsratsarbeit verlangen. Für diesen Fall ist das Betriebsratsmitglied nach § 2 Abs. 1 BetrVG gehalten zu überprüfen, ob und inwieweit die geplante Wahrnehmung einer Betriebsratsaufgabe aufgeschoben werden kann. Ist die Betriebsratstätigkeit andererseits so dringlich, daß ihr gegenüber das Verlangen des Arbeitgebers legitimerweise zurücktreten müßte, hat das Betriebsratsmitglied dies darzulegen.


    24 2. Danach hat der Betriebsrat bei der Abmeldung nur allgemein auf die Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben hinzuweisen und Ort und voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben. Gemessen daran hat sich der Kläger im Juni 1992 vor Verrichtung der Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß abgemeldet. Gleichwohl erweist sich seine Revision als unbegründet, weil er weder gegenüber dem Arbeitgeber noch in den Vorinstanzen Angaben zur Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit gemacht hat. Von dieser Darlegungspflicht ist auch das Landesarbeitsgericht ausgegangen. Entgegen der Ansicht der Revision führt die Notwendigkeit, die vom Betriebsratsmitglied angestellten Überlegungen so substantiiert darzulegen, daß zumindest die Gerichte für Arbeitssachen sie auch nachvollziehen können, nicht zu einer unzulässigen Überwachung der Betriebsratstätigkeit durch den Arbeitgeber. Die Darlegungspflicht beruht auf dem Gebot rechtsstaatlichen Verfahrens, das es erfordert, den Verfahrensbeteiligten denselben Kenntnisstand wie den Gerichten zuteil werden zu lassen (BAG Beschluß vom 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 -, n.v.).

  • Hallo Rainer,

    also Deine Aussagen sind schon heftig. Viele Antworten auf die Anfrage des Schichtleiters waren kontruktiv. Es wurden Wege aufgezeigt die man eventuell gehen könnte.

    Deine Pauschalaussagen gegen BR Mitglieder, sie können kein BWL, sie vergeuden das Geld des AG bei Schulungen u.s.w. empfinde ich persönlich als beleidigend.

    Zur Sachlage hier, es ist nun mal so dass der Schichtleiter wenig Möglichkeiten ohne Hilfe des AG gegen seine Mitarbeiter hat. Wobei wir hier natürlich auch nur die eine Seite hören. Aber ich zweifele nicht an, dass es solche BR Mitglieder gibt.

    Und ja - er könnte sich auch jetzt bei der Wahl aufstellen lassen. Warum Du diesen Vorschlag so abtust verstehe ich nicht. Offensichtlich will in dieser Firma keiner BR Arbeit machen. Also muss man die vorhandenen nehmen wie sie sind. Wenn sie unkollegial sind, sollen die Kollegen sie nicht wählen sondern mit anderen zusammenarbeiten.

    Es ist nun mal schwierig bei BR Mitgliedern die genauen Abwesenheitsgründe zu erfahren. Noch mal, ich zweifele die Geschichte nicht an.

    Tatsache ist doch, als BR und/oder SBV muss man immer einen Weg finden, sowohl für die Kollegen, für den AG und trotz allem auch für sich selber da zu sein. Dies ist nicht immer ganz einfach.

    Und wenn ich in den letzten 12 Jahren nicht all die Schulungen gemacht hätte, hätte ich weder meinen Kollegen noch meinen AG sachkundig helfen können. Trotz meiner regelmäßigen Teilnahme an diesen ach so teuren Schulungen findet mein AG es schade, dass ich im Herbst aufhören will. Und ich bin kein AG Kriecher.

  • Und jetzt klinke ich mich in aller Deutlichkeit aus diesem Thema aus. Ich habe meine Meinung gesagt. Ihr müsst sie nicht teilen, ihr müsst sie nicht annehmen. Ihr müsst sie nicht mal lesen wenn sie euch nicht passt. :lol:

  • Bitte nicht hier eine Grundsatzdebatte aufkommen lassen. Alle sind sich einig:

    BR Arbeit ist wichtig und notwendig!

    Wenn man allerdings einen "BR from Hell" hat so ist dies schlecht. (in irgendeinem Forum war doch der)

    Es gibt auch Seminare die den BR in die Schranken weist (Zitat! Habe ich bekommen weil BR draufsteht, dann bekommts auch der BR... neue Zentrale....).

    Ich finde den Vorschlag mit dem Verschieben der BR Arbeit sehr gut.

  • ,,Ich habe meine Meinung gesagt. Ihr müsst sie nicht teilen, ihr müsst sie nicht annehmen,,

    Gott sei DanK :lol: :lol: :lol:

    Das Märchen vom bösen Betriebsrat der mit Hilfe der Gewerkschaft solange das Geld verbrennt bis der arme AG pleite ist und jetzt leider alle entlassen muss.

    Mir hängt dies zum Hals raus!

    Ein gut geschulter Betriebsrat ist zum Vorteil vom AG und AN.

    Diesen Fall hier richtig zu beurteilen müsste man vielleicht auch mal beide Seiten hören. Viele grade kleinere Betriebe powern ja oft jeden Tag durch und da ist es dann egal wann und zu welcher Uhrzeit. Da passt es nie, aus Sicht des Meisters, dass Betriebsratsarbeit gemacht wird.

  • Hallöchen zusammen,

    mir stellt sich gerade eine ganz andere Frage.

    Wie groß ist denn das BR-Gremium (1 oder 3) da es wieder nur 4 Bewerber gibt.

    Bei einem 1-köpfigen BR würde ich mich fragen warum auf einmal 2 BR-Mitglieder verschwinden und bei einem 3er Gremium mal nachfragen ob sich das dritte BR-Mitglied auch zu den Zeiten der beiden anderen für BR-Arbeit abmeldet.

    LG

    Lawarna

  • Warum willst Du nachfragen ob sich das dritte BRM auch abmeldet? Es gibt ja kein Gesetz, dass immer das gesamte Gremium gleichzeitig arbeiten muss.

    Bei einem einköpfigen BR ist es ja eigentlich logisch, dass sich nich zwei BRM von der Arbeit abmelden können.

    Der Schichtleiter sollte dem Chef sein Problem schildern und dieser dann im Monatsgespräch erörtern, dass man bei der zeitlichen Lage der BR Arbeit etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen könnte.

  • Hallo.

    Vorab: Muss man das Thema zum Anlass nehmen, hier msl wieder einen Hahnenkampf auszufechten? Diese Aufplustereien und wechselseitigen Anwürfe helfen nicht wirklich.

    Inhaltlich: Ja, es gibt "schwarze Schafe", die sich hinter dem Amt verstecken... Aber auch BRM können sich nicht alles erlauben. M.E. ist das von Iwan zitierte BAG-Urteil 15.03.1995, 7 AZR 643/94 zielführend, das notwendige Vorgehen ist dort gut beschrieben. DerJupp braucht dazu aber die klare Mitwirkung des AG, d.h. man kann ihm nur empfehlen, sich mit dem Urteil und seiner Problemschilderung erneut zum AG zu begeben und sich mit diesem auf das richtige Vorgehen zu einigen. Wenn der AG allerdings konflimtscheu ist und ihn im Regen stehen lässt, hilft ihm gar nichts...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)