Wie viel Urlaub steht den Mitarbeitern zu?

  • Wir haben eine 5-Tage-Woche und damit 20 Tage gesetzlichen Urlaub. Darüber hinaus gewährt der AG weitere 5 Tage, die im AV mit "pro rata temporis"-Regelung festgeschrieben sind.

    Nun möchten wir in einer BV Urlaubsgrundsätze festlegen und kommen an einem Punkt nicht weiter.

    In § 5.1c BUrlG steht den Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 30.6. eines Jahres 1/12 des Urlaubs für jeden vollen Monat zu. Ergo müssten bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 30.6. mindestens die vollen gesetzlichen 20 Tage gelten, oder?

    Beispiele:

    Kündigung zum 31.08. -> Berechnung: 25:12x8=16,67 wären 17 Tage, aber Urlaubsanspruch dennoch 20 Tage gesetzlicher Urlaub

    Kündigung zum 31.10. -> Berechnung: 25:12x10=20,8 wären 21 Tage, also über dem gesetzlichen Anspruch dank der "pro rata temporis"-Regelung

    Alle Suchergebnisse bei google stützen meine Überzeugung, aber wir diskutieren weiter, da das ja bedeuten würde, dass bei einem Arbeitgeberwechsel der MA keinen Urlaubsanspruch mehr hat. Liege ich damit richtig?

  • Hallo,

    ohne exakt zu wissen, was bei Euch konkret zum übergesetzlichen Urlaub geregelt ist, kann man keine Antwort geben.

    In einem Punkt liegst Du aber mE bei Ausscheiden nach dem 30.06. völlig falsch - und zwar zum Nachteil der AN.

    Wenn du unterschiedliche Zwölftelungsregelungen anwendest, kannst du nicht beide Teilansprüche zusammen berechnen.

    Deswegen mußt Du bei Ausscheiden nach dem 30.06. jeden Anspruch für sich alleine nach den jeweiligen Regelungen berechnen, denn"pro rata temporis" darf nicht dazu führen, daß sich gesetzlicher Urlaubsanspruch (zB nach dem 30.06.) direkt oder indirekt verkürzt. Das läßt sich mE auch nicht durch TV oder BV zum Nachteil der AN regeln.

    Da könnte dann zB folgendes herauskommen bei Ausscheiden zum 31.10.:

    Gesetzlicher Urlaub: 20 Tage gem. § 5 Abs. 1 BUrlG

    Übergesetzlicher Urlaub: 5 Tage : 12 Monate x 10 Monate = 4,16 Tage (gesetzliche Rundungsregeln müssen auf übergesetzlichen Urlaub nicht angewendet werden.)

    Gesamtanspruch 24,16 Tage

  • Erklärt bitte mal jemand, was der Begriff "pro rata temporis" hier bedeutet, und welche Auswirkungen das hat? Danke.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:

    Erklärt bitte mal jemand, was der Begriff "pro rata temporis" hier bedeutet, und welche Auswirkungen das hat? Danke.

    "Pro rata temporis" bedeutet "zeitanteilig".

    Diese Klausel im Vertrag besagt, ob ein vertraglich vereinbarter Urlaubsanspruch über den gesetzlichen Urlaub hinaus, gewährt wird, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 30.6. beendet wird. Wie es berechnet wird, kommt wohl auf die Formulierung im Vertrag an, denke ich. Das müsste ich dann bei unserer Formulierung nochmal überlegen.

    Bei uns: "Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres, beträgt der Urlaubsansprich ein Zwölftel für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses. Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt unberührt."

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.