Wir haben eine 5-Tage-Woche und damit 20 Tage gesetzlichen Urlaub. Darüber hinaus gewährt der AG weitere 5 Tage, die im AV mit "pro rata temporis"-Regelung festgeschrieben sind.
Nun möchten wir in einer BV Urlaubsgrundsätze festlegen und kommen an einem Punkt nicht weiter.
In § 5.1c BUrlG steht den Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 30.6. eines Jahres 1/12 des Urlaubs für jeden vollen Monat zu. Ergo müssten bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 30.6. mindestens die vollen gesetzlichen 20 Tage gelten, oder?
Beispiele:
Kündigung zum 31.08. -> Berechnung: 25:12x8=16,67 wären 17 Tage, aber Urlaubsanspruch dennoch 20 Tage gesetzlicher Urlaub
Kündigung zum 31.10. -> Berechnung: 25:12x10=20,8 wären 21 Tage, also über dem gesetzlichen Anspruch dank der "pro rata temporis"-Regelung
Alle Suchergebnisse bei google stützen meine Überzeugung, aber wir diskutieren weiter, da das ja bedeuten würde, dass bei einem Arbeitgeberwechsel der MA keinen Urlaubsanspruch mehr hat. Liege ich damit richtig?