Stellenausschreibung Bewerbungen/Vorstellungsgespräch

  • Hallo zusammen,

    wir haben eine Stellenausschreibung gehabt die schon seit November 2017 abgelaufen ist. Es gab Bewerber und es gab auch mit jedem Vorstellungsgespräche mit den internen Bewerbern. Jetzt ist aber ein Bewerber schon dauerkrank und es kann kein Vorstellungsgespräch stattfinden. Da die stelle aber unbedingt besetzt werden muss kann die Stelle nicht vergeben werden, da ja das eine Vorstellungsgespräch fehlt. Wir wurden nun angehalten zu prüfen, was wir da unternehmen könnten bzw. Beraten könnten. Die Person kommt laut AG sowieso nicht in frage für die Stelle.

    Danke euch und Grüße

  • Hallo tension,

    ich kann nur von uns reden.

    Bei uns werden die freien Stellen ausgeschrieben, mit einer Frist von 14 Tagen.

    Danach entscheidet der Arbeitgeber unter den Bewerbern, wen er für diese Stelle als geeignet ansieht.

    Wir als Betriebsrat, können sofern der Bewerber keinen Goldenen Löffel geklaut hat, nur noch der Einstellung zustimmen.

    Hoffe das hilft weiter.

    LG

    Mattes

  • Der Bewerber hat sich ja innerhalb der 14 Tage Beworben das ist alles korrekt. Nur dieser Kollege ist bis jetzt immer noch Krank und die stelle wird nicht besetzt, weil diese Person noch kein Gespräch hatte.

  • Wenn es dem Bewerber nicht möglich ist, zum Vorstellungsgespräch zu kommen würde ich nach so langer Zeit nicht mehr warten ( die zu besetzende Stelle scheint ja dringend nötig zu sein). Es spricht deshalb meiner Meinung nach in diesem Fall nichts dagegen, zumal entsprechender Kollege ja anscheineinend sowieso für die neue Stelle nicht genommen würde.

  • Hallo.

    Verstehe ich nicht: Es gibt doch gar keinen Zwang, mit allen (internen) BewerberInnen Gespräche zu führen? Warum macht man dann so einen Blödsinn und lässt die Stelle unbesetzt?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung oder andere Vorschrift, nach der eine Stelle nicht besetzt werden kann, weil ein interner Bewerber das Bewerbungsgespräch nicht wahrnehmen kann - z.B. weil der Bewerber schwerbehindert ist und aus diesem Grund zwingend zum Gespräch eingeladen werden muss? Wenn nicht, gibt es da keinen Zwang seitens der Personalabteilung, aber auch nicht eurerseits. Das Thema hätte übrigens die Schwerbehindertenvertretung auf dem Tisch.

    Ist die Stelle des kranken Bewerbers gefährdet? Selbst wenn das der Fall sein sollte, genügt seine Bewerbung für Eure Entscheidung, einer Einstellung aus genau diesem Grund zu widersprechen. Da spielt das Bewerbungsgespräch ebenfalls keine Rolle.

    Wieso sollt Ihr prüfen, was nun zu unternehmen ist? Unternehmerische Entscheidungen soll mal schön die Geschäftsführung treffen! Eure Reaktion ist dann eine andere Sache.

    Wird eine dringend benötigte Stelle nicht besetzt, kann der BR in dieser Abteilung mal genauer auf die Überstunden schauen und keine mehr genehmigen...

    Viele Grüße!

  • Hallo. Da es unverständlich ist, warum man diese Stelle nicht besetzen kann, bitte Aufklärung...

    tensions: Aufgrund welcher Vorschrift meint man bei Euch, mit allen internen BewerberInnen (auch den offensichtlich ungeeigneten?) ein Vorstellungsgespräch führen zu müssen? Und aufgrund welcher darauf aufbauenden Vorschrift glaubt man bei Euch, bei dauerhafter Verhinderung von internen BewerberInnen Stellen offen halten zu müssen?

    Denn, wie gesagt, gesetzliche Regularien dazu gibt es eher nicht...

    Grüsse Winfried

    P.S., ich stimme Saxonia zu: Hier ist unternehmerisches Handeln gefragt, der BR ist nicht der Troubleshooter des AG.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.