Hallo Ihr Lieben,
wir haben bei uns Mitarbeiter mit Werksvertrag (schon viele Jahre dabei). Allerdings erhalten sie ihr Werkzeug von uns, ebenso die Ansage, was sie wann wo arbeiten sollen. Außerdem sind sie in unsere Rufbereitschaft sowie Urlaubskalender eingetaktet. Anweisungen kommen ausschließlich von uns. Und die Arbeiten die sie ausführen sind die gleichen wie die von unseren fest angestellten Mitarbeitern.
Daher sagen wir, dass es sich bei diesen Mitarbeitern um Mitarbeiter mit ScheinWerksvertrag handelt. Ihr Werksvertrag als gar nicht gültig ist.
Nun zu meiner Frage, über dessen Beantwortung es im Gremium unterschiedliche Meinungen gibt.
Sind Sie a.) als Mitarbeiter unseres Unternehmens zu betrachten (auch ohne Arbeitsvertrag) und sind somit wahlberechtigt UND wählbar?
oder sie sind b.) wie Leiharbeitnehmer zu betrachten und daher nur wahlberechtigt? (Das Unternehmen, von dem sie kommen ist aber keine Leiharbeitsfirma!!!!)
Ich tendiere stark zu a.
Was denkt ihr?
VG