Versetzung?

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen!
    Ich würde mich bei folgenden Problem über Eure Meinungsäußerungen etc. freuen. Bei uns im Krankenhaus waren bis dato zwei sogenannte Patientenservicekräfte beschäftigt, eine pro Station, Sie waren auf den Dienstplänen der Pflege, der jeweiligen Station zugeteilt und dort mit regelmäßigen Frühdiensten geplant! Nun wur eine dritte Servicekraft eingestellt und die jetzt drei Angestellten sollen einen seperaten Dienstplan für die Serviceabteilung erhalten und von nun an im wechsel eine Woche eine Woche der einer Station zugeteilt werden und jede dritte Woche als Springer, die anderen Servicekräfte(welche die Woche fest derStation zugeteilt sind) unterstützen!
    Meine Frage, ist dies Mitbestimmungspflichtig (neuer Dienstplan, neue unregelmäßige Arbeitszeiten? Ist es nach BtrVg eine Versetzung der alt angestellten Mitarbeiterinnen?
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und beantworte Rückfragen sehr gerne!
    MfG
    Stoffel68

  • Hallo Stoffel68,

    das ist aus meiner Sicht nicht so einfach zu beantworten.
    Was sagt denn der Arbeitsvertrag? Gibt es eine Wochenarbeitszeit, wie ist die Verteilung der Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag geregelt, ist die Beschäftigung im Arbeitsvertrag für eine bestimmte Station festgelegt, etc.?

    Denn danach müsst Ihr dann entscheiden, ob ihr in der MItbestimmung seid. Unter Umständen fällt sowas auch unter das Direktionsrecht. Gem. § 106 Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit dies nicht durch den Arbeitsvertrag, BVs, Tarifverträge oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist.

    Nach § 95 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG ist eine Versetzung im Sinne des Gesetzes eine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet oder mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist.
    Für eine erhebliche Änderung der Umstände muss man aber auch nicht vier Wochen warten: Das ist im Zweifel auch sofort eine Versetzung. Das muss man im Einzelfall klären. Ich kann nicht recht beurteilen, ob eine erhebliche Änderung der Umstände vorliegt, wenn sie Springertätigkeiten ausüben oder ob es im üblichen Rahmen bei Euch ist. Grundsätzlich könnten m.E. mit Springertätigkeiten eine erhebliche Änderung der Umstände einhergehen (z.B. wechselnder Einsatzort, der ggf. deutlich mehr Fahrtzeit verursacht, Änderung des Tätigkeitsprofils, etc.)
    Allerdings wäre § 95 Abs. 3 Nr. 2 hier m.E. noch zu beachten: "Werden AN nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung."

    Hm, wie ist das nun bei Euch? Dazu fehlt mir der Einblick. Ihr solltet mal in die Gesetze, Kommentare, BVs, Tarifverträge etc. schauen, was da auf Euch zutrifft.
    Ggf. hilft auch ein Gespräch mit einem Anwalt?

    Ich hoffe, ich habe Dir wenigstens ein bisschen weiter helfen können.

    Viele Grüße
    MP

  • Hallo.

    1) Die Arbeitszeitverteilung, spr7ch der Dienstplan ist IMMER mitbestimmungspflichtig nach § 87 I 2, 3 BetrVG, also auch hier.
    2) Wegen der Frage der Versetzung: Gibt es da einen Wechsel in der disziplinarischen Zuordnung (neue Vorgesetzte)? Es ändern sich die Arbeitsorte, d.h. erst war man einer Station zugeordnet, jetzt im Wechsel mehreren, bzw. als SpringerIn ist man gleichzeitiģ zweien zugeordnet, verstehe ich das recht?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo nochmal,
    erstmal eine Entschuldigung, daß ich mich erst jetzt melde! Aber mich hat es gesundheitlich abrupt umgehauen! Also, die besagten Kollegen waren bisher den Schwestern/ Pflegern der einzelnen Abteilungen zugeteilt und so ständig (bis auf Urlaunssituationen, hier sollten zwei Stationen abgedeckt werden) zu geteilt und hatten so die jeweilige Oberschwester als direkte Vorgesetzte! Nun sollen die Servicekräfte einen eigenen Dienstplan erhalten und wechselweise die Stationen betreuen und die direkte Vorgesetzte wäre nun die PDL!
    Hoffe es ist nun etwas klarer!
    LG
    Stoffel68

  • Hallo Stoffel,

    was heißt PDL? Ich tippe auf Pflegedienstleitung? (Es ist gut, interne Abkürzungen auszuschreiben, damit sie alle verstehen ;) ).

    So wie sich mir das nach Deinen Erläuterungen darstellt, könnte man ja glatt davon ausgehen, dass hier eine neue "Abteilung" gegründet wird. Außerdem gibt es einen neuen Vorgesetzten. Nochdazu gibt es eigene Dienstpläne, wahrscheinlich auch eigene Urlaubspläne. Damit entsteht doch eine separate organisatorische Einheit. . Insofern würde aus meiner Sicht eine Versetzung vorliegen.

    Viele Grüße
    MP

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.