Hallo zusammen,
mein Kollege und ich haben heute festgestellt, dass wir zum §21 unterschiedliche Interpretationen haben.
Die BR-Wahl wird voraussichtlich am 18.04.2018 stattfinden, der BR hatte seine konstituierende Sitzung am 09.05.2014.
Darum gehe ich davon aus, dass die Amtszeit des alten BRs am 08.05.2018 endet und der neue am 09.05.2018 die Arbeit aufnimmt.
Mein Kollege vertritt die Meinung, dass der neue BR die Arbeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses aufnehmen kann.
Was ist richtig?
Danke für die Antworten.
Hier noch der §21:
Betriebsverfassungsgesetz
§ 21 Amtszeit
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
LG Dirk