Hallo Kollegen,
ich habe heute eine Frage, die die Berechnung von Fehltagen für das Zutreffen einer BEM betrifft, bzw. die reguläre Behandlung von AU-Tagen.
Hintergrund: Es existiert eine BV, welche eine AU-Bescheinigung ab dem 4. AU-Tag vorschreibt. Unsere Kollegen arbeiten an 7 Tagen die Woche im Schichtbetrieb, sie haben laut Vertrag eine 5 Tage Woche.
Zur Berechnung der Fehltage habe ich bei http://www.schwbv.de (Fa. KomSem, ist wohl ein Seminarveranstalter für SBV) folgende Info gefunden. Man bezieht sich da wohl auf die Publikation "Die Ermittlung des Zeitpunkts für die Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX
von Anja Hillmann und Dr. Alexander Gagel" :
1. Auch Tage des Arbeitsverhältnisses an denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung schuldet (Teilwochenarbeit, Feiertage, Wochenenden usw.) sind in die Berechnung des 6 Wochen Zeitraumes einzubeziehen.
2. Der Arbeitgeber muss nur die ihm bekannten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zugrunde legen. Zu eigenen Nachforschungen ist er nicht verpflichtet.
3. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsunfähigkeit kontinuierlich bestand, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit nur durch ein Wochenende, einen Feiertag oder Zeiten in denen keine Arbeitsleistung geschuldet ist unterbrochen wurde und sich im Anschluss hieran fortsetzt.
Nach Punkt 3. wäre bei folgender Situation von einer durchgehenden AU auszugehen:
Mo - Mi. : AN ist zum Dienst verplant, meldet sich für Mo. - Mi. krank. Legt keine AU-Bescheinigung vor.
Do - Fr. : AN hat schichtfrei
Sa - Mo. : AN ist zum Dienst verplant, meldet sich widerum für diese Tage krank. Legt keine AU-Bescheinigung vor.
Nach der Logik der o.a. Quelle wäre also von einer durchgehenden Erkrankung von Montag bis darauffolgendem Montag auszugehen (was die Berechnung der Fehltage für das BEM betrifft). Aber wäre dann nicht auch eine AU-Bescheinigung ab dem Donnerstag notwendig? D.h. hat der AN hier eine Pflichtverletzung begangen? Unsere Personalabteilung bucht jedenfalls immer nur exakt die AU-Tage, hat dann aber auch weniger Fehltage bei der Berechnung für die BEM-Notwendigkeit ...
Wäre für Erhellung sehr dankbar!
VG