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Hallo nochmal. Wir haben in unserem Unternehmen zwei Arbeitnehmer, welche freiwillig auf Wahl und Wählbarkeit verzichten.
Selbstverständlich ist dies ja gut möglich und wer nicht will der will eben nicht ABER: Trotzdem zählen diese zwei Arbeitnehmer ganz normal zur Ermittlung der Betriebsgröße und werden nicht einfach "weggelassen", richtig?
Es geht darum die Größe des zukünftigen BR zu entscheiden, ob es 7 oder 9 BR werden.
Ein Verzicht auf dieses Recht ist nicht vorgesehen. Jeder (der 18 ist usw.....) hat das Recht zu wählen und gewählt zu werden. Das sie dieses Recht zu wählen oder gewählt zu werden nicht ausüben ist ihre Sache. Zu den Wahlberechtigten gehören sie auf jeden Fall (und auch auf die Wählerliste). Falls es jetzt 50 wären, so sind auf einmal weniger BR zu wählen. Dann entscheiden sich 40 um und wollen doch wählen.
Da es einen solchen Verzicht rechtlich schlicht nicht gibt, zählen die beiden mit, und sie müssen auch zwingend auf der WählerInnrnliste bleiben. Niemand zwingt sie zu wählen oder sich aufstellen zu lassen.
Ich bewundere die Kreativität mancher Arbeitgeber ja stets aufs neue, entschuldigt den zum Inhalt nichts beitragenden Post, aber das musste ich einfach mal los werden ...