Guten Tag.
Vielleicht könnt Ihr mir noch weitere Infos/Tipps geben, bisher erscheint mir aber der §99 (2) Ziffer 3 als durchaus zutreffend.
Fall:
Ein Mitarbeiter möchte von Bereich A in den Bereich B wechseln.
Hierfür gab es eine Stellenausschreibung, dann die Bewerbung, dann die Zusage/Meldung dass der Wechsel beabsichtigt ist.
Ein Wechsel des MA hätte aber zur Folge, dass dessen vorheriger Bereich A nun solange "unterbesetzt" weiterarbeiten müsste, bis entsprechender Ersatz gefunden ist. Für den Bereich A hätte dies Mehrbelastung der verbliebenen MA´s zur Folge, (Nacht-)Schichtkompensierung/Schichtwechsel, erhöhte Flexibiliät (Ruhezeit-Regelung § 5 Abs. 1 ArbZG), eingeschränkte private Freizeit u.a.
Nun besteht aber im Bereich B ein Engpass der zu Kitten ist, sowie dann auch ein Engpass im Bereich A entstehen würde.
Selbiges Procedere hatte der Bereich A jüngst bereits schon einmal kompensiert/en müssen.
Die Frage ist jetzt, ob man dieser Versetzung widersprechen kann, da man den Bereich A natürlich nicht erneut in die Unterbesetzung laufen lassen möchte.
Andererseits ist es dem wechselwilligen MA natürlich nicht gerecht, dessen Versetzung zu widersprechen, da er ja nichts dafür kann, dass hier der AG nicht rechtzeitig für Ersatz gesucht hat z.B.
Danke für Eure Hilfe.