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welche Möglichkeiten hat ein BR, wenn in ASA-Sitzungen wiederholt auf fehlende sicherheitstechnische Einrichtungen hingewiesen wurde, diese aber nicht installiert wurden.
Kann der BR in diesem Fall fordern, dass eine Maschine oder Fahrzeug bis zur entsprechenden Ausstattung nicht mehr genutz wird?
Hallo, wenn es um eine klare rechtliche Vorgabe geht: Letzte (kurze) Fristsetzung und dann Verständigung der zuständigen Behörde. Wenn es einen Gestaltungsspielraum des AG und damit ggf um eine mitbestimmungsrelevante Frage nach 87 I 7 BetrVG geht, das übliche betriebsverfassungsrechtliche Inventar verwenden.
welche Möglichkeiten hat ein BR, wenn in ASA-Sitzungen wiederholt auf fehlende sicherheitstechnische Einrichtungen hingewiesen wurde, diese aber nicht installiert wurden.
Kann der BR in diesem Fall fordern, dass eine Maschine oder Fahrzeug bis zur entsprechenden Ausstattung nicht mehr genutz wird?
nun, ich hatte damals (so vor ca. 20 Jahren) die BG hierzu angeschrieben und nachgefragt, ob es in ihrem Sinne ist, wenn die Sicherheitsmaßnahmen die erforderlich ist nicht eingehalten wird und ob Sie dann auch für die unfälle die durch dieses fehlverhalten entstehen auch aufkommt.
Dann habe ich die fehler beschrieben.
2 tage später war dann die BG ohne Ankündigung da und wollte sic hgenau diese bereich zeigen lassen und hat die Auflage gemacht, innerhalb einer gesetzten frist alles zu beheben, ansonsten würde Sie den Betrieb dieser Maschinen verbieten und still legen.
Also Möglichkeiten gibt es da einige, da muss sich nicht der BR vor schmeißen, dass machen schon die, die bei einem Unfall zahlen müssen.