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aufgrund Deiner recht dünnen Fallbeschreibung käme so Einiges - je nach konkreten Einzelfallumständen - an Informations- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten aus dem BetrVG in Betracht:
§ 87 Abs. 1 Nr. 7
§ 87 Abs. 1 Nr. 10
§ 87 Abs. 1 Nr. 11
§ 89
§ 90
§ 91
§ 92
§ 92a
Dazu könnte noch 3 5 ArbSchG kommen.
Legt Euch nicht zu früh fest und versteift Euch nicht zu sehr auf einen einzigen Punkt, sondern haut dem AG soviel wie möglich um die Ohren ("Schrottschußprinzip"). Wenn dann eine der "Kugeln" trifft, habt Ihr schon gewonnen.
Ich könnte mir vorstellen, dass whoepfner §§3-5 ArbSchG gemeint hat. Darin geht es um den Gesundheits- und Arbeitsschutz im Betrieb. Der AG ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für die physische und psychische Gesundheit vermieden werden.
Wenn die Mitarbeiter nun durch die kürzeren Produktionszeiten unter Druck geraten, ist dies nicht wirklich förderlich für die Gesundheit.