Produktionszeiten ändern

  • Hallo zusammen,

    unser AG hat in einer Abteilung die Produktionszeiten einfach um 30% Reduziert.

    Als einfaches Bespiel, früher hatten die Kollegen 60Min Zeit für die Fertigung eines Produktes, jetzt sind die Karten einfach um 30% gekürzt worden.

    Hier sehen wir unsere Mitbestimmung als BR verletzt.

    Wir sind weder Informiert noch beteiligt worden.

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - Fragen der Ordnung des Betriebs

    Welche Gesetze seht ihr hier noch die übergangen worden und wie würdest ihr reagieren?

  • Hallo,

    aufgrund Deiner recht dünnen Fallbeschreibung käme so Einiges - je nach konkreten Einzelfallumständen - an Informations- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten aus dem BetrVG in Betracht:

    • § 87 Abs. 1 Nr. 7
    • § 87 Abs. 1 Nr. 10
    • § 87 Abs. 1 Nr. 11
    • § 89
    • § 90
    • § 91
    • § 92
    • § 92a

    Dazu könnte noch 3 5 ArbSchG kommen.

    Legt Euch nicht zu früh fest und versteift Euch nicht zu sehr auf einen einzigen Punkt, sondern haut dem AG soviel wie möglich um die Ohren ("Schrottschußprinzip"). Wenn dann eine der "Kugeln" trifft, habt Ihr schon gewonnen.

  • Hallo,

    erstaml besten Dank für die schnelle und sehr gute Hilfe.

    Kannst du mir bitte etwas genauer beschreiben was du unter

    "Dazu könnte noch 3 5 ArbSchG kommen." versetehst.

    Ich finde eine Nr. 25 Nicht ;)

    Wir sollten also ein Schreiben aufsetzten, wonach wir als BR auf die Situation hinweisen und diese möglichst Ausführlich beschreiben ?

    Gruß Lock

  • Ich könnte mir vorstellen, dass whoepfner §§3-5 ArbSchG gemeint hat. Darin geht es um den Gesundheits- und Arbeitsschutz im Betrieb. Der AG ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für die physische und psychische Gesundheit vermieden werden.

    Wenn die Mitarbeiter nun durch die kürzeren Produktionszeiten unter Druck geraten, ist dies nicht wirklich förderlich für die Gesundheit.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.