Hallo Ihr Lieben,
derzeitiger Stand bei uns:
- 10 MA in meinem Bereich arbeiten seit über 8 Jahren im Schichtdienst (Mo-Fr eine Woche Früh, eine Woche Spätschicht im Wechsel)
- Weder im AV noch in der Stellenbeschreibung steht etwas von Wechselschichten, obwohl es schon bei den Bewerbergesprächen genannt wurde.
Durch groß angelegte Kosten-Einspar-Projekte sollen die MA ab nächstes Jahr in ein Tagschichtmodell wechseln. Sie sollen dann durch versetzte Arbeitszeiten drei "Tagschichten" leisten. Erste Tagschicht ab 7 Uhr, zweite Schicht ab 8 Uhr, dritte Schicht ab 9 Uhr. (Der genaue Beginn steht noch nicht ganz fest, aber ist für meine Fragen sicher auch nicht so relevant.) Ziel ist es, 1 VZK einzusparen.
Wir haben eine BV für die Tagschichtler, genauer zur Gleitzeit. Diese regelt die Arbeitszeiten relativ flexibel.
Was ist nun das Problem der MA?
- Sie haben in gewisser Weise ja trotzdem Schichten.
- Durch das Tagschichtmodell fallen ihre Schichtzuschläge weg (ca. 170,00 EUR im Monat).
- Sie können, obwohl als Tagschichtler dann eingestuft, das Gleitzeitmodell nicht nutzen durch die Festlegung fester Arbeitszeiten.
Meine Frage nun: Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass sie sich dagegen wehren können? Leider steht ja im AV nichts drin. Das einzige, wo sich auf eine Bereitschaft zum Wechseldienst bezogen wird, sind die Ausschreibungen (durch gewisse Fluktuation muss hin und wieder so eine Stelle ausgeschrieben werden).
Wie wäre es denn bezüglich betrieblicher Übung? Ich mein, Bereitschaft zum Schichtdienst war eine der Grundlagen bei der MA-Auswahl. Und jetzt, weil die AG paar Euros sparen wollen, müssen wieder die "Kleinsten" leiden. Immerhin arbeiten sie fast 9 Jahre so und haben ihren Rhythmus angepasst.
Danke schon mal für Eure Antworten!