einfach so neues AZ-Modell?

  • Hallo Ihr Lieben,

    derzeitiger Stand bei uns:

    • 10 MA in meinem Bereich arbeiten seit über 8 Jahren im Schichtdienst (Mo-Fr eine Woche Früh, eine Woche Spätschicht im Wechsel)
    • Weder im AV noch in der Stellenbeschreibung steht etwas von Wechselschichten, obwohl es schon bei den Bewerbergesprächen genannt wurde.

    Durch groß angelegte Kosten-Einspar-Projekte sollen die MA ab nächstes Jahr in ein Tagschichtmodell wechseln. Sie sollen dann durch versetzte Arbeitszeiten drei "Tagschichten" leisten. Erste Tagschicht ab 7 Uhr, zweite Schicht ab 8 Uhr, dritte Schicht ab 9 Uhr. (Der genaue Beginn steht noch nicht ganz fest, aber ist für meine Fragen sicher auch nicht so relevant.) Ziel ist es, 1 VZK einzusparen.

    Wir haben eine BV für die Tagschichtler, genauer zur Gleitzeit. Diese regelt die Arbeitszeiten relativ flexibel.

    Was ist nun das Problem der MA?

    - Sie haben in gewisser Weise ja trotzdem Schichten.

    - Durch das Tagschichtmodell fallen ihre Schichtzuschläge weg (ca. 170,00 EUR im Monat).

    - Sie können, obwohl als Tagschichtler dann eingestuft, das Gleitzeitmodell nicht nutzen durch die Festlegung fester Arbeitszeiten.

    Meine Frage nun: Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass sie sich dagegen wehren können? Leider steht ja im AV nichts drin. Das einzige, wo sich auf eine Bereitschaft zum Wechseldienst bezogen wird, sind die Ausschreibungen (durch gewisse Fluktuation muss hin und wieder so eine Stelle ausgeschrieben werden).

    Wie wäre es denn bezüglich betrieblicher Übung? Ich mein, Bereitschaft zum Schichtdienst war eine der Grundlagen bei der MA-Auswahl. Und jetzt, weil die AG paar Euros sparen wollen, müssen wieder die "Kleinsten" leiden. Immerhin arbeiten sie fast 9 Jahre so und haben ihren Rhythmus angepasst.

    Danke schon mal für Eure Antworten!

  • Hallo,

    ich hab dir mal den §87 BetrVG hierher Kopiert, Fettung von mir! Betriebsverfassungsgesetz
    § 87 Mitbestimmungsrechte

    (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:1.

    Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; 2.

    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; 3.

    vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit; 4.

    Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte; 5.

    Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird; 6.

    Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen; 7.

    Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften; 8.

    Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist; 9.

    Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, die den Arbeitnehmern mit Rücksicht auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vermietet werden, sowie die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen; 10.

    Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung; 11.

    Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren; 12.

    Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen; 13.

    Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit; Gruppenarbeit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt.

    (2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

    Hoffe das hilft weiter! Habt ihr einen TV ?

    LG

    Mattes

  • Hallo Kieslheuerin,

    auch wir haben die einschichtige Betriebsweise (Tagesschicht) seperat geregelt.

    Der BR kann also auch eine BV abschließen, die hier feste Arbetiszeiten für die Mitarbeiter vorsieht.

    Die Frgae, die ich meinem Arbeitgber immer stelle ist, warum willst du diese Veränderung und wie willst du es Organisieren.

    Was sind deine Wünsche

    dann gehe ich hin zu den Beschäftigtne und stlle denen die Frage, was sind eure Wünsche bezüglich der Arbeitszeit

    Solange keine Bv vorhanden ist, werden die Mitarbeiter weiter in Wechselschicht arbeiten (ich hoffe dazu gibt es eine BV) oder auf Gleitzeit (wenn es denn dazu eine BV gibt).

    Ansonsten muss der Betriebsrat jeden einzelnen Schichtplan eines jeden einzelnen Arbeitnehmers genehmigen. Sollte der Br Änderungswünsche haben, dann muss er diese dem Arbeitgeber mitteilen, und dann verhandeln Arbeitgeber und BR über jeden einzelnen Schichtplan.

    Gruß

    Rabauke

  • Hallo.

    Bzgl. der Verteilung der Arbeitszeit ist eine betriebliche Übung ausgeschlossen, d.h. als AN kann ich, auch wenn der AG mich über noch so lange Zeit innerhalb einer bestimmten Verteilung der ArbZ beschäftigt, nicht annehmen, dass er sich damit dauerhaft binden will. Innerhalb der Regelungen des AV ist der AG in seinem Weisungsrecht frei. Vorausgesetzt, die Mitbestimmung wird beachtet, und TV sowie Gesetze werden nicht verletzt.

    Wenn der AG den BR nun beteiligt, macht er es richtig. Wenn der BR nun zustimmt: Pech für die AN. Da würde ich als BetroffeneR mal schnell auf den BR zugehen...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Rabauke und Winfried,

    der AG möchte die Leute aus den Schichten haben, um Kosten zu sparen. (Zuschläge + eine gesamte Stelle). Und das bei einem Gewinn von ca. 60 Mio €. Traurig.

    Die AN möchten natürlich weiter in ihren Schichten arbeiten und keine Einbußen im Gehalt haben. Da ist jetzt aber eine Entschädigung im Gespräch. Ob aber als Einmalzahlung, in welcher Höhe oder sonst was, weiß noch keiner.

    Eine BV haben wir zur Gleitzeit und zum kontinuierlichen Schichtsystem (also 24/7).

    Die betroffenen Wechselschichten wurden halt am Anfang so festgelegt und in den neuen Dienstplänen so aufgenommen.

    Habe es den Kollegen jetzt so mitgegeben. Sie müssen sich dann halt mit dem BR zusammensetzen. Sie haben halt nur den Eindruck, dass der BR sich nicht so vehement für die AN einsetzt, wie sie eigentlich könnten.

    Danke für Eure Hinweise :P

  • Nun die Arbeitnehmer haben keine einbussen im gahalt, wenn Sie keine Erschwernisszuschläge mehr bekommen, weil die Erschwernis weg fällt.

    Das Gehalt ändert sich doch nicht!

    Diese Diskussion führe ich auch ständig bei uns. Die Arbeitszeit wird gesünder, die Qualität der Lebenszeitgestaltung besser, die erschwernis schicht und damit verbundenen Schafprobleme fallen weg und damit auch die hierfür vorgesehene Zuschläge.

    Ich bin froh, dass ich keine Schicht mehr machen muss und habe gerne auf die erschwerniszuschläge verzichtet, weil ich nun besser schlafe, mehr von meinen Wochenenden habe und es mir deutlich besser geht mit dieser auf Tagesdienst geregelten Arbeitszeit.

    Die Argumente müssen nur richtig gelegt werden.

    gruß

    Rabauke

  • Lieber Rabauke,

    sorry für die späte Antwort. Ich war bzw. bin krank.

    Also Einbußen haben sie schon. Nämlich die Schichtzuschläge. Da sollen so ca. 150 EUR pro Monat sein. Die Erschwernisse werden ja so oder so bezahlt - wenn sie denn zutreffen.

    Das Schichtmodell meiner Kollegen ist ja 1 Woche Mo- Fr. Frühdienst (6-14 Uhr), die Wochenenden immer frei, dann 1 Woche Spätdienst (14-22 Uhr)

    Weiterhin klagen die Kollegen nun darüber, dass sie durch die beabsichtigten Tagschichten viel länger von zu Hause weg sind. Hm.... im Endeffekt sind es eigentlich nur 25 Minuten. Denn wir haben ja eine 38 Std. Woche. Da sie aber immer 40 Stunden gearbeitet haben (was ja dann auch auf 38 Std. angepasst wird), ist es ja gar nicht so extrem.

    Dann ist da noch etwas: Durch die 40-Std.-Woche haben sich natürlich viele Mehrstunden angesammelt. Auch durch Vertretungen etc. Manche Kollegen kommen auf bis zu 200 Mehrstunden im Jahr, ohne dass sie wirklich Mehrarbeit geleistet haben. Das Gute bisher: Zusätzlich zu den 30 Tagen Urlaub konnten sie - wenn möglich - diese Zeiten meist gut abfeiern. Heißt: Zusätzlich nocch paar freie Wochen. Klappte das nicht, wurden die Mehrstunden am Jahresende bezahlt. Darauf wollen sie natürlich auch nicht verzichten.

    Wenn ich mir das jetzt alles nochmal durch den Kopf gehen lasse, kann ich ja den AG fast verstehen :oops:

    Demnächst kommt ja unser BR zu uns. Da werden wir sicher nochmal heftig diskutieren.

    LG Kieslheuerin

  • Hallo.

    Ich stimme Rabauke zu, einen Verlust kann auch ich nicht erkennen, insofern mit der Erschwerniszulage ja auch das Erschwernis wegfällt. Zudem sehe ich keinen Anspruch der AN, weiterhin planmäßig Überstunden machen zu dürfen, um dann entweder mehr Urlaub oder mehr Geld zu haben. Und zuguterletzt verstehe ich die Motivation des AG gut, dass er künftig das planmäßige Ansammeln von 200 Mehrarbeitsstunden jährlich verhindern möchte - auch der BR sollte daran letztlich ein Interesse haben, was höher wiegt als das Beharren der AN auf ihren bisherigen Arbeitsumständen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke, Ihr Lieben!

    Allerdings war es nicht so, dass die AN die Überstunden machen dürfen, sondern sie mussten es, weil der AG im jetzigen AZ-Modell das so vorgeschrieben hat.

    Ich bin bisher immer (stur) davon ausgegangen, dass die Kollegen ja dann finanzielle Einbußen haben. Aber Ihr habt Recht, es wird ja weder das Gehalt gekürzt noch irgendetwas einfach gestrichen. Sie bekommen nach wie vor alles bezahlt, was ihnen zusteht.

    Also vielen Dank für die neue Sicht der Dinge :)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.