Wieviel BR-Mitglieder dürfen am Gespräch mit dem Chef teilnehmen?

  • Hallo zusammen,
    unser Chef will mit mir (BR-Vorsitzender) und Lohnbüro über eine Regelung der Stunden und Überstunden reden (kein Monatsgespräch). Unser Chef will nur mit mir darüber reden. Wir würden gerne zu zweit an dem Gespräch teilnehmen. Können wir darauf besteht oder hat unser Chef mit seiner Ansicht Recht?
    Wir sind ein fünfer Gremium.

  • Zitat von GrünGelb:

    Können wir darauf besteht oder hat unser Chef mit seiner Ansicht Recht?

    Grundsätzlich entscheidet immer derjenige der einlädt wen er einlädt und fertig. Von daher ist dagegen erstmal nichts zu sagen.

    Es liegt dann aber an Euch zu sagen, dass ihr entweder zu zweit, zu dritt oder garnicht kommt, ganz einfach. Dann muss er sich halt entscheiden ob er auf eure "Bedingungen" eingeht oder nicht.

    Meine persönliche Meinung ist, dass man als BR eigentlich immer zu zweit an sowas teilnehmen sollte. Damit verhindert man evtl. Missverständnisse und evtl. "Vorwürfe" von Mauschelei o.ä. und bei der späteren Information an das Gremium wird auch nichts vergessen.

  • Hallo,

    aus meiner Erfahrung, kann ich von solchen Einzel Gesprächen nur abraten.

    Aus Sicht des Betriebsrates, kann es zu gravierenden Missverständnissen, innerhalb des Gremiums kommen. Wenn Du alleine zum Chef gehst, werden dir, garantiert irgendwelche Mauschelein mit dem AG untergejubelt. Das Vertrauen innerhalb des Betriebsrates dir gegenüber, wird brüchig und das Misstrauen wird größer. In meiner langjährigen Erfahrung als BR, sBRV und BRV kann ich von solchen Einzel Gesprächen NUR abraten. Wir haben auch mal solche Gespräche mit dem ‚AG‘ gehabt und siehe da, wenn es um Entscheidungen ging, kam von dem AG der Satz „WISO DER BETRIEBSRAT WAR DOCH INFORMIERT“ und dann mein lieber, kann es ganz schnell dazu kommen, das Du alleine in deinem Hemdchen dastehst und dich vor dem restlichen BR und dem AG rechtfertigen musst.

    Pflichte “WissenWill“ in seinen Ausführungen 100% zu.

    LG

    Mattes

  • Hallo.

    Es entscheidet hier NICHT die Person, die einlädt, denn der AG kann nicht vorschreiben, wer für den BR mit ihm verhandelt. Das entscheidet - per Beschluß - alleine das Gremium.

    Natürlich kann der/die BRV den Termin mit dem AG alleine absolvieren, dann sollte man dem AG aber vorher klipp und klar sagen, dass der/die BRV nur kommt, um die Stellungnahmen des AG gegenüber dem BR entgegen zu nehmen, nicht aber, um Gespräche oder gar Verhandlungen zu führen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    wir gehen grundsätzlich immer zu zweit in ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.

    Du musst mal überlegen, dass der Arbeitgeber ja auch nicht allein Dir gegenüber tritt. Es sind ja auch noch MA aus dem Lohnbüro dabei.

    Aber abgesehen davon, ist es immer besser einen Zeugen dabei zu haben, deshalb geht zu zweit dort hin.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.