Versetzung mit neuem Arbeistvertrag

  • Hallo zusammen,

    wir hatten von Wochen eine Antrag auf Versetzung eines Kollegen, diese Versetzung hatte zu folge, dass der MA an seinem neuen Arbeitsplatz weniger Geld bekommen hat.

    Dieser Versetzung haben wir widersprochen.

    Jetzt hat der AG dem Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt wonach er den Arbeitsplatz verlässt und auch weniger Geld verdient.

    Der Mitarbeiter ist gewillt zu unterschreiben….. Warum fragt ihr euch jetzt … Es wurde freundlich auf mögliche Folgen hingewiesen also im Klartext es wurde Druck ausgeübt.

    Da wir hier aber keine Stellungnahme oder Aussage des Kollegen erwarten können bleibt uns dieser Weg versperrt. Ich kann den Kollegen hier verstehen.

    Wie verhält sich das nun mit unsere Versetzung, ist die bestandslos, sind wir als BR vollkommen raus, wenn der MA einen neuen Vertrag unterschreibt ?

  • Es ist die Frage, ob überhaupt ein neuer Vertrag geschlossen werden kann, wenn doch ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, der ja nicht gekündigt wurde.

    Meines Erachtens kann der Arbeitgeber nur eine Änderungskündigung vollziehen. Das heißt, er kündigt dem Arbeitnehmer mit dem Wille, ihn mit dem neuen Vertrag anderweitig zu beschäftigen. Allerdings ist die Änderungskündigung eine Kündigung, daher habt ihr ein Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG.

    Ich vermute, dass ein neu geschlossener Vertrag so nicht rechtmäßig wäre.

  • Hallo Lock,

    nein, ihr werdet weiter zur versetzung und Umgruppierung angehört weren müssen, jedoch wird eure Zustimmungsverweigerung dann ins Leere laufen, weil das Arbeitsgericht diese erstezen wird mit dem Zusatz, der Mitarbeiter will es doch so.

    Also weiter Zustimmung verweigern und dann den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass eine MAßnehme ohne Zustimmung des BR nicht durchgeführt werden darf. Wenn er es doch machen ill, soll er zum Arbeitsgericht gehen und sich die zustimmung ersetzen lassen.

    Gruß

    Rabauke

  • Hallo,

    nein, der BR ist auch bei einer Vertragsänderung (die im gegenseitigen Einvernehmen zwischen AN und AG durchaus rechtlich möglich wäre) nicht raus, da die Vertragsänderung erst umgesetzt werden könnte, wenn die dazugehörige Versetzung und Umgruppierung erfolgt ist. Und da ist der BR weiter zu beteiligen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ...und ich sehe es im Gegensatz zu Rabauke als gar nicht gegeben an, dass das ArbG die Zustimmung ersetzen wird. Dass der AN zustimmt, ist für das ArbG bei der kollektivrechtlichen Beteiligung des BR kein Argument.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.