Hallo
Zitat von WinfriedFakt ist und bleibt: Wenn es eine Regelung gibt, dass AN sich zum Rauchen auszustempeln haben, dann gilt die auch für das BRM in Freistellung.
Ich habe aber auch geschrieben das wenn es eine Regelung gibt (BV) hätte ich den Freigestellten ausgenommen. Als BR ist mann immer im Dienst mit Ausnahme der Gesetzlichen Pausen und im Feierabend.
Zitat von Lexipedia@ercoUnd woher weisst du, dass ein Kollege oder Kollege gerade in der Raucherhütte ist?
Weis ich nicht vorher. Wenn ich es nicht einsehen kann. Ich selber bin Nichtraucher und wir haben keine Regel dazu aber ich kann gentleman78 schon verstehen.
Nach wie vor bin ich der Meinung das ein freigestellter BR nicht ausstempeln muss. Diese These würde ich als EHRI auch in einem Kammertermin aufrecht erhalten. Aber das ist nur meine Ansicht.