Guten Morgen zusammen,
folgende Frage muss ich als Freigestellter Betriebsrat meine Raucherzeiten stempeln?
Es finden oft genug gespräche in der raucherhütte statt die mit betriebsratsarbeit zutun haben.
Danke schön im vorraus.
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Guten Morgen zusammen,
folgende Frage muss ich als Freigestellter Betriebsrat meine Raucherzeiten stempeln?
Es finden oft genug gespräche in der raucherhütte statt die mit betriebsratsarbeit zutun haben.
Danke schön im vorraus.
Hallo,
Rauchen ist grundsätzlich Privatvergnügen - insbesondere dann, wenn dafür der Arbeitsplatz verlassen wird. Daran ändern auch zufällig zu Stande kommende Gespräche mit Bezug auf die BR-Arbeit an irgendwelchen Raucherinseln erst mal nichts.
ok......aber wie will der arbeitgeber das kontrollieren? wenn ich ihm sage das ich betriebsratsarbeit gemacht habe?
Die Kontrolle ist doch einfach! Durch beobachten (z. B. bei der Stempeluhr!)
Du weisst also schon vorher, dass du beim Rauchen ein BR-Gespräch hast?
Das kann und wird nur ein Eigentor (wenn du es oft genug machst Häufigkeit)!
So etwas kann schnell in Richtung Arbeitszeitbetrug gehen.
Hallo gentleman78
Du machst deinen Namen alle Ehre.
Du willst dich tatsächlich neben deinen Arbeitskollegen stellen, der wegen einer Ziggi Pause ausstempelt muss und ihm klar machen wenn ihr zB. über Fußball redet Du nicht ausstempeln willst weil das Arbeitszeit ist.
Bei uns hättest Du viel Vergnügen mit dem Kollegen.
Deine wieder Wahl wäre gesichert.
Gruß aus Franken,
Bergalf
Leute Leute lasst mal die Kirche im Dorf es hat hier keiner gesagt das es in der Praxis so gemacht wird. Es war halt nur mal ein Thema weil wir doch einige Raucher unter den BR-Mitglieder haben und da halt oft Fragen aufkommen. Alles gut.
Wir brauchen hier nicht über Zeitdiebstahl reden.:roll: :roll: :roll: :roll:
Zitat von Bergalf:Alles anzeigenHallo gentleman78
Du machst deinen Namen alle Ehre.
Du willst dich tatsächlich neben deinen Arbeitskollegen stellen, der wegen einer Ziggi Pause ausstempelt muss und ihm klar machen wenn ihr zB. über Fußball redet Du nicht ausstempeln willst weil das Arbeitszeit ist.
Bei uns hättest Du viel Vergnügen mit dem Kollegen.
Deine wieder Wahl wäre gesichert.
Gruß aus Franken,
Bergalf
und nebenbei erwähnt steht oben das es um Betriebsratsarbeit geht und nicht um Fussball oder ähnliches.
Hallo
Was habe ich mal gelernt? Ein BR soll das Ohr bei der Belegschaft haben. Und wo kann ich das besser als bei den rauchenden Kollegen.
Ein freigestelltes BRM hat sich zur Erfüllung seiner Aufgaben am Sitz des Unternehmen bereit zu halten.
Gibt es zum ausstempeln fürs Rauchen eine BV? In der hätte ich die freigestellten BRM rausgenommen.
Die Kollegen die nicht BRM sind unterbrechen ihre Arbeit. Das BRM nicht.
Hallo.
Eigentlich ist die Antwort logisch.
Es gehört zu den Pflichten der AN, in der Arbeitszeit zu arbeiten. AN, die rauchen, arbeiten nicht und machen eine Arbeitspause. In Betrieben, in denen es eine Zeiterfassung gibt, muss man für die Pause ausstempeln - sonst beginge man ArbZ-Betrug. (Und dafür bedarf es mit Sicherheit keiner BV)
Die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gelten auch für freigestellte BRM. Damit auch die Pflicht, Pausen auszustempeln.
Wenn man sich also als AN und auch als BRM angreifbar machen will in Bezug auf den Vorwurf des ArbZ-Betruges (und man glaube nicht, dass ein ArbG hier die Zustimmung zur a.o. Kündigung nicht ersetzen würde, wenn der AG das sauber dokumentiert), dann stempelt man nicht aus.
Grüsse Winfried
Hallo
Zitat von WinfriedDamit auch die Pflicht, Pausen auszustempeln.
Vollkommen richtig!
Aber genau hier liegt die Problematik. Der AN der seinen Arbeitsplatz verlässt um zu Rauchen kann garnicht weiter Arbeiten.
Ein BRM sehr wohl. Und Ja, um ein Gespräch im Vorfeld aufzulockern kann hierbei auch über Fußball gesprochen werden wenn im Verlaufe des Gespräches BR Themen besprochen werden.
...das ist eine steile These, das würde ich als AG anders sehen. Und ggf. auch als ArbG.
Und davon mal abgesehen: Was denken sich AN, wenn sie ausstempeln müssen, die BRM das aber bleiben lassen?
Grüsse Winfried
Hallo
Ja was Denken sich die MA? Was Denken sie wenn wir in Stundenlangen Sitzungen BVen erarbeiten? Das wir sowieso nur Kaffee trinken?
Wenn ich mir beim Rauchen aber Probleme anhöre und hier, im Nachhinein, etwas machen kann, könnten sie etwas anderes Denken.
Zugegeben das Eis ist etwas dünn auf dem ich gerade laufe.
Deshalb habe ich ja auch geschrieben das ich sowas in einer BV schreiben würde.
Das ich dieses Thema in einer BV bearbeiten kann sind wir uns wohl einig.
hallo Erco,
es tut mir leid, aber Deine argumentation überzeugt mich als freigestellte SBV, BRM und Raucher nicht. Mit derselben Begründung
Zitat von ercoWenn ich das Gespräch beginne " wie gehts, was gibts neues bei euch, was macht die Arbeit" Bin ich im Thema.
kannst Du dann auch die Frühstücks- oder Mittagspause oder schon die Anfahrt (wenn Du einen Kollegen in der Bahn oder dem Bus triffst) zur BR-Arbeit erklären. das geht mE zu weit.
Ich treffe meine Koilleginnen und Kollegen zwangsläufig in der ganzen Stadt, wenn ich mit dem ÖPNV unterwegs bin und käme auch nicht im Entferntesten darauf, jede Instantberatung als (zu vergütende) Arbeitszeit zu reklamieren.
Und was machst Du dann während der raucherpause, wenn das Gespräch in der Raucherpause auf private Dinge wechselt ? Legst du dann die Kippe schnell beiseite und saust zur Stechuhr, wenn der Kollege/die Kollegin über die mißratenen Sprößlinge oder aber das Sch... wetter sprechen, daß die Raucher frieren läßt ? Oder sagst Du dann stop, ich kann mit Dir nur über betriebliche Dinge reden ?
Sorry, aber als BRM mußt Du halt akzeptieren, daß Du nicht jede einzelne Minute echter oder vermeintlicher BR-Arbeit punktgenau geltend machen kannst.
Auch ein Verweis auf das BR-Büro oder BR-Sprechstunden und/oder eine Terminvereinbarung sind nicht schon unbedingt vergütungspflichtige BR-Arbeit, wie Dir auch ein Blick in die einschlägige Kommentierung zeigen könnte.
@ whoepfner
Die Frühstück und Mittagspausen gehen nicht, als BR Arbeit, da ich die als freigestellter genauso machen muss wie die Kollegen.
Unabhängig davon was ich in den Pausen mache.
Das Gespräch im ÖPNV geht auch nicht da es nicht in meiner üblichen AZ liegt. Da bin ich bei dir.
Was die Verlagerung des Gespräches in das Private geht? Hallo! Was wenn ich in einer Sprechstunde teilweise über Privates rede bleibt das auch BR Arbeit.
Aber wie gesagt die Absicherung in einer BV wäre sehr gut.
Was die minutengenaue Vergütung meiner BR Arbeit angeht: Die wird gar nicht vergütet die ist Ehrenamt.
Bezahlt werde ich natürlich weiter aber nicht nach meiner Leistung als BR sondern so als wenn ich weiter gearbeitet hätte mit allen Zulagen.
Aber das weist du natürlich.
Zitat von erco:@ whoepfner
Bezahlt werde ich natürlich weiter aber nicht nach meiner Leistung als BR sondern so als wenn ich weiter gearbeitet hätte mit allen Zulagen.
Aber das weist du natürlich.
genau Erco, und aus diesem Grund hast du genau so wie der Arbeiter wenn du Rauchen gehts abzustempeln, denn du darf dir aus deinem Amt keine Vorteile erschlechen, die du nicht hättest, wenn du weiter als Arbeiter Aktiv wärest.
Daher, auch der freigestellt Br hat abzustempeln, wenn den Abstempeln geregelt wurde.
Wir haben uns bisher dagegen wehren können, da die viel Kaffeetrinker, die ständig auf dem WC-Sitzer, die Dauerkauer auch alle nicht abstempeln müssen, obwohl sie während des Trinkens an der Kaffeetheke, dem Kauen an der kaffeetheke, dem WC-Besuch auch nicht ihrem Job nach kommen.
Wir sind bereit, hier eine regelung zu treffen, wenn nach Arbeitszeitaufnahme und der daraus gesicherten Methode (z.B. Refa) eindeutig belegt wird, dass die Raucher immer mehr Abwesenheitszeiten am Arbeitsplatz haben als die Dauerkauer, Dauerkaffeetrinker und Dauerpinkler.
Zu dieser Zeitaufnahme ist der Arbeitgeber aber nicht bereit. Wo sind dann die gesicherten grundlagen, dass die einen Abstempeln müssen und die anderen nicht?
gruß
Rabauke
Zitat von erco:Der AN der seinen Arbeitsplatz verlässt um zu Rauchen kann garnicht weiter Arbeiten.
Diese Aussage ist grottenfalsch. So gibt es z.B. Entwickler, Verwaltungsleute, Personaler usw., die ebenfalls in der Raucherpause ihre Probleme vom Arbeitsplatz mitnehmen und dort besprechen. Das diese KollegInnen ausstempeln und das BRM nicht, wäre doch absoluter "Schwachsinn".
Wenn schon ausgestempelt werden muss, dann eben alle.
Hallo.
Das Eis ist in der Tat sehr, sehr dünn. Als BRM im Raucherbereich mit den Worten "wie gehts, was gibts neues bei euch, was macht die Arbeit" an AN herantreten und meinen, dass man damit schon seine eigene Raucherpause als BR-Tätigkeit deklarieren kann, spricht für eine "interessante" Einstellung zu den Amtsobliegenheiten, bzw. für Mut (oder Naivität?), und dann auch noch zu meinen, dass man zur Einleitung auch noch über Fußball oder das Wetter reden könnte, erst recht.
Fakt ist und bleibt: Wenn es eine Regelung gibt, dass AN sich zum Rauchen auszustempeln haben, dann gilt die auch für das BRM in Freistellung.
So kann ich es einem AG leicht machen, mich als BRM loszuwerden.
Grüsse Winfried