AZ-Verlagerung rechtens?

  • Hallo Ihr Lieben,

    zu Betriebsversammlungen o. ä. müssen wir immer in den ca. 90 km entfernten Hauptsitz. Wenn nun bspw. eine Versammlung von 14 - 16 Uhr anberaumt ist, wären wir erst gegen 17:30 Uhr zu Hause. Natürlich bekommen wir die Reisezeit nicht bezahlt. Was ich persönlich auch unrecht finde, da die anderen Kollegen mal schnell in 10-15 Minuten zu Hause sind. Aber das ist nicht Thema.

    Wenn wir nun an so einem Tag statt ca. 6:30 Uhr erst ca. 8:30/9:00 Uhr mit der Arbeit beginnen (damit die Reisezeit noch zur offiziellen AZ gehört), gäbe es da Ärger? Wir haben Gleitzeit mit Rahmenzeit bis 18:00 Uhr. Es wäre doch eigentlich im Rahmen der Gleitzeit okay. Oder wie seht Ihr das? Weil bei einer Dienstreise innerhalb der AZ wird die Fahrtzeit ja anerkannt.

  • bei einer Gleitzeit gibt es eine Kernarbeitszeit.

    Wenn eure Kernarbeitszeit erst um 9 Uhr beginnt, und ihr dann nach der Betriebsversammlung wieder an eurem Arbeitsplatz geht und dort weiter arbeitet und erst um 18 Uhr abstempelt, und bei allen anderen Aktionen (Meeting des Projektteam) diese Zeit dann angerechnet wird, dann gilt das auch für die Betriebsversamlung. Somit ist die gesamte Zeit nach meiner Rechtsauffassung als AZ zu werten

    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Ihr drei,

    also die Fahrtkosten sind nicht das Thema. Die bekommern wir. Aber wenn wir z. B. gegen 7:00 Uhr den Arbeitstag beginnen, um 13:00 Uhr losfahren zur Betriebsversammlung (ca. 90 km) und dann eben halt erst gegen 17:30 oder 18:00 Uhr zu Hause sind, bekommen wir nur bis 15:30 Uhr bezahlt.

    Die Standardarbeitszeit ist bei uns von 7:09 - 15:30 Uhr vereinbart mit Rahmenzeit 6:00-18:00 Uhr.

    Daher machen wir es eben so, dass wir so spät nicht gleich nach Hause fahren, sondern erst noch mal in Betrieb zum Ausstechen. Dann wird es bezahlt, aber für mich (und andere Kollegen) sind das zusätzlich nochmal 20 km Weg und es wird leider noch später, bis wir dann endlich zu Hause sind.

    Das ist bei uns immer so. Auch wenn ich zu einem Seminar bin, wird nur die normale AZ vergütet. Das eine Mal musste ich 7:00 Uhr losfahren und war 18:30 Uhr zu Hause.

    Hatte ja schon paarmal angefragt (bei großem Chef und BR), ob man für die wenigen Kollegen da eine Art "Ausnahmevereinbarung" treffen kann auf Grund eben der langen Fahrtzeiten. Aber leider nix passiert :(

    LG

  • hallo,

    betriebliche Regelungen, selbst als BV, können individualrechtlich keine Rechtsansprüche aushebeln. Und um einen individualrechtlichen Rechtsanspruch handelt es sich bei der Vergütungspflicht für die Fahrtzeit für die An- und Abfahrt von einer Betriebsversammlung.

    Ihr müßt nicht "anfregen", Ihr müßt geltend machen - also fordern und ggfs. einklagen.

  • Zitat von whoepfner:

    hallo,

    betriebliche Regelungen, selbst als BV, können individualrechtlich keine Rechtsansprüche aushebeln. Und um einen individualrechtlichen Rechtsanspruch handelt es sich bei der Vergütungspflicht für die Fahrtzeit für die An- und Abfahrt von einer Betriebsversammlung.

    Ihr müßt nicht "anfregen", Ihr müßt geltend machen - also fordern und ggfs. einklagen.

    Hallo whoepfner,

    da liegt das Problem. Einklagen. Da machen die wenigsten.

    Weiterhin dann auch noch Recht bekommen, hier ist von zusätzlicher Wegezeit die Rede, und dieses muss dann auch bewiesen werden.

    Es wird nicht jede Wegezeit vergütet.

    gruß

    rabauke

  • Hallo.

    Mindestens zu zahlen ist die Anwesenheitszeit bei der Betriebsversammlung, und schon daran scheint es zu hapern.

    Dazu kommt die zusätzliche Reisezeit. Wenn Kieslheuerin normalerweise 30 Minuten für den Heimweg von der Arbeit bräuchte, nun aber 90 Minuten, sind die 60 Minuten Unterschied zu vergüten.

    Das ist individuell einklagbar.

    M.E. ist eine Nichtvergütung der Anwesenheits- und zusätzlichen Reisezeiten aber auch als Behinderung der BR-Tätigkeit zu werten, da es AN davon abhält, zu den Betriebsversammlungen zu erscheinen. Damit besteht m.E. auch ein Klagerecht des BR.

    grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Ihr!

    Ich habe sogar nur 10 Minuten Wegzeit nach Hause ;)

    Die Zeit während der Versammlung wird bezahlt. Im Grunde genommen wird 1 voller Arbeitstag bezahlt. Egal, wie viel davon Wegezeit ist. Die Fahrtkosten werden auch bezahlt. Kein Thema. Nur die Zeit, die ich halt länger brauche wegen der langen Heimfahrt, die wird nicht bezahlt.

    Anscheinend wird hier unterschieden:

    1. Ich fahre abends direkt nach Hause = keine Bezahlung der zusätzlichen Zeit

    2. Ich fahre vor dem Feierabend erst noch in die Firma zum Ausstechen (da kommen nochmal für den Umweg ca. 30 Minuten drauf; evtl. noch Info-Austausch mit den Schicht-Kollegen nochmal 30-45 Minuten) = alles wird komplett bezahlt.

    Ich mein, ich könnte da auch immer Punkt 2 anziehen, aber ist das nicht irgendwie Schwachsinn? Der AG zahlt dann ja ca. 1 Stunde extra nur wegen des Umweges zum Ausstechen.

  • Zitat von Kieslheuerin:

    Hallo Ihr!

    Ich habe sogar nur 10 Minuten Wegzeit nach Hause ;)

    Die Zeit während der Versammlung wird bezahlt. Im Grunde genommen wird 1 voller Arbeitstag bezahlt. Egal, wie viel davon Wegezeit ist. Die Fahrtkosten werden auch bezahlt. Kein Thema. Nur die Zeit, die ich halt länger brauche wegen der langen Heimfahrt, die wird nicht bezahlt.

    ....

    nun, wenn du normaler weise nur 10 Minuten brauchst, nun aber wenn du direkt nach Hause fährst 27 Minuten, dass ist das mehr von 17 Minuten zu vergüten. Wenn nun lieber 30 Minuten bis zur Stempeluhr fährst, abstempelst und dann 10 minuten nach Hause fährst und für das 13 Minuten Später zu Hause ankommen nun 30 Minuten Zeitguthaben bekommst für dich der besser Weg ist, OK, dann mach das so. Wenn der Arbeitgeber das so "will" Ok, dann ist das so. Um die 17 Minuten zu bekommen (mein Beispiel) muss du aber nachweisen können, dass es diese 17 Minuten sind, die du nun mehr brauchst. Da hilft dann heutzutage auch routenplaner goolge, der einmal zeigt, wie lange du vom regulären Arbetisort brauchst in der derzeitigen verkehrslage und dann aufzeigt wielange du vom Betriebsversammlungsort brauchst in der derzeitigen Verkehrslage. Wollen wir hoffen, das es keinen Unfall vor der Abfahrt des Betriebes gegeben hat, und die zeit am Tag der Betriebsversammung da länger war vom regulären Arbeitsort aus, denn dann gibt es nichts.

    Wenn der Arbeitgeber das nicht geben will hilft der Klageweg.

    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,

    muss mich entschuldigen, hab es etwas zu konfus erklärt :oops:

    Meine tägliche AZ geht von 7:09 - 15:30 mit entsprechendem Gleitrahmen. Mein Arbeitsweg sind 10 km einfache Strecke.

    Fall Betriebsversammlung:

    Die geht jetzt mal theoretisch von 14:00 - 16:00 Uhr. Fahrtstrecke ca. 90 km. Nun bekomme ich nicht nur die Fahrtzeit nicht bezahlt (bei mir ca. 1,5 Std.), sondern auch die Dienstzeit von 15:30 - 16:00 Uhr. (insgesamt ca. 2 Std. nicht bezahlt)

    Also fahre ich auch weiter nach der Versammlung zurück zum Arbeitsort, informiere die Kollegen über Themen der Versammlung, steche aus und fahre heim. Das wäre dann nochmal 1 Stunde zusätzlich, die der AG dann bezahlt; insgesamt dann also 3 "Mehr"-Stunden bezahlt). Eigentlich doch Blödsinn, aber wie Du schon schreibst, werde ich das eben in Zukunft weiter so machen und meine Kollegen auch. Einen Nachweis brauche ich nicht, da ja viele Kollegen der Hauptstelle auch zu uns kommen. Daher ist ja der Weg, die Fahrtzeit und die Verkehrsbegebenheiten bekannt. Wenn es der AG so umständlich möchte, dann soll er das haben. Bin nur ein Mensch, der es gern einfach und direkt hat ;)

    LG

  • Hallo,

    auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

    Du hast Anspruch auf die Vergütung der Arbeitszeit, die durch die Betriebsversammlung entsteht einschl. der Fahrtzeit.

    Desweiteren hast Du Anspruch auf den Kostenersatz für die zusätzliche Wegstrecke, die Du durch die Betriebsversammlung hast. Von der Wegstrecke bis zum Versammlungsort kann Deine tägliche Wegstrecke zur Arbeit, die Dein Privatvergnügen ist, vom AG abgezogen werden.

    Was Du nach der Versammlung machst, ist mE hart am Rande des Arbeitszeitbetrugs, da Du offensichtlich Deine Arbeit nach der Betriebsversammlung nicht wirklich wieder aufnimmst. Nur dann wäre der Umweg über den Betrieb, der zusätzliche Zeitaufwand "produziert" unbedenklich.

    Daß der AG dies anscheinend bisher akzeptiert, spielt dabei keine Rolle, weil er seine Meinung jederzeit ändern kann.

    Ein bißchen Geplauder mit KollegINNen über die vergangene Betriebsversammlung ist für Dich als "Normal"- ANin nicht wirklich eine Wiederaufnahme der Arbeit.

    Du kommst nicht darum herum, Zeit- und Kostenersatz so wie gesetzlich bzw. von der Rechtsprechung geltend zu machen, wenn Du auf der "sicheren Seite" sein willst.

  • Jetzt bin ich etwas verunsichert. Habe das heute gefunden im MTV:

    - "...Dienstliche Wege- und Reisezeiten sind keine AZ, soweit sie außerhalb der dienstplanmäßigen AZ liegen..."

    - "...Wie AZ ohne Zuschläge werden bezahlt dienstliche Wegzeiten außerhalb der der dienstplanmäßigen AZ zum Aufsuchen einer auswärtigen nicht regelmäßigen Arbeitsstätte, inner halb eines Umkreises von 50 km Luftlinie,..., soweit die private Wegstrecke überschritten wird."

    Meiner Meinung nach das Relevanteste wäre der Punkt "andere Fahrtzeiten":

    - "Bei Reisezeiten, die außerhalb der dienstplanmäßigen AZ liegen, werden für jede volle Reisestunde 50% der Stundenvergütung ab der ersten Stunde je Tag bezahlt, sofern sie zwei Stunden pro Tag überschreiten...Diese Bezahlungsregelung findenauf Reisezeiten für Veranstaltungen, die vom AG auf gesetzlicher Grundlage angeordnet werden, gleichermaßen Anwendung."

    Ist das jetzt nicht ein WIderspruch zu dem, was Du geschrieben hast, whoepfner?

    Der 2. Punkt wäre für uns eigentlich günstig, wenn die 50 km nicht explizit festgeschrieben wären.

    LG

  • Hallo,

    das ist kein Widerspruch.

    § 44 BetrVG ist höherrangiges Recht ggü. einem TV ohne "Öffnungsklausel". Deswegen darf ein TV diesen Anspruch nicht zum Nachteil des AN regeln.

    Der TV darf weder eine Kürzung der Vergütung ("... 50% der Stundenvergütung")regeln noch eine Begrenzung der Fahrzeiten bzw. -wege ("... Umkreises von 50 Km Luftlinie"). Beides ist nach dem tatsächlichen, notwendigem Aufwand zu vergüten. Deswegen ist dieser ominöse MTV auch nicht auf Betriebsversammlungen anwendbar.

    By the way: Bei Zitaten sollte man immer die Quelle exakt und vollständig angeben. In Deinem Fall wäre es die Angabe, um welchen MTV es sich handelt.

  • Oh, sorry. Es betrifft den MTV AVEU.

    Dann werde ich nach der nächsten Betriebsversammlung im September mal meine tatsächlichen Kosten und Zeiten abrechnen mit dem Hinweis auf den §44 BetrVG.

    Ich bedanke mich bei allen ganz herzlich für den vielen wertvollen Tipps! :D

  • Ihr Lieben, Versammlung wurde noch mal verschoben, daher noch kein Ergebnis- bericht ;)

    Allerdings anderer Fall:

    Es gibt eine offizielle Einladung zur Hauptabteilungsweihnachtsfeier. Finanziert wird diese mit vom AG bereitgestellten Mitteln.

    Beginn 15:00 Uhr, Ende ca. 20:00 Uhr (Ankunft zu Hause gg. 22:00 Uhr).

    Die Strecke (km) wird bezahlt. Arbeitszeit "dürfen" wir bis 16:30 Uhr schreiben. Danach ist "Privatvergnügen".

    Ist das so rechtens? Wir Auswärtigen haben dann wieder den Nachteil der langen Fahrtzeit. Könnte man hier zumindest die "Mehrzeit" an Fahrtweg abrechnen?

    Ich mein, es ist ja keine Betriebsversammlung, aber dennoch eine vom Chef organisierte Veranstaltung.

    Würde mich über Meinungen und Tipps freuen :)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.