Gegen den Willen ins Krankenhaus

  • Ich möchte nur die Situation aufschreiben um zukünftig solche Ereignisse zu vermeiden.

    Bei einem Wochendenseminar:
    An jenem Abend brach ein Mitarbeiter wahrscheinlich wegen Stress und Migräne zusammen. Er hatte Schwindelanfälle und Heulkrämpfe. Sofort ging er ins Bett. Doch der Chef lies ihn nicht in Ruhe und wollte wissen, was er hat. Dabei konnte er kaum kommunizieren und wollte nur noch schlafen. Er hat bereits erwähnt, dass er nur schlafen will und nach dem Schlaf es ihm wahrscheinlich besser geht.

    Der Chef empfahl ihn, ins Krankenhaus zu gehen um sich zu untersuchen. Doch der Mitarbeiter lehnte seinen Vorschlag ab und blieb ins Bett.

    Nach einer Stunde änderte der Chef seine Meinung und will ihn ins Krankenhaus einliefern. Doch der Mitarbeiter war ziemlich stur und bleib bei seiner Entscheidung ins Bett zu bleiben. Da der Chef keine andere Möglichkeit sah, wies er zwei Kollegen hin, ihn mit Gewalt zu zwingen, ins Krankenhaus zu liefern. Als zwei Kollegen versuchten, den Mitarbeiter aus dem Bett zu ziehen, war er völlig im Stress und schrie herum, dass er nicht ins Krankenhaus gehen will. Da lies der Chef und die Kollegen ihn nicht in Ruhe. Irgendwann gab der Mitarbeiter auf und ging schließlich mit dem Chef und einem Kollegen ins Krankenhaus.

    Nach der Untersuchung im Krankenhaus ist es alles in Ordnung. Er könnte möglicherweise eine leichte Gehirnerschütterung haben, oder auch nur starke Kopfschmerzen wegen Stress. Mehr konnte man nicht feststellen. Gleich nach der Untersuchung wurde er aus dem Krankenhaus entlassen.

    Am nächsten Tag hat er einen eintägigen Arbeitsverbot erhalten, auch wenn er keinen Krankenschein hatte.

    Der Chef beharrt darauf, dass seine Fürsorgepflicht erfolgreich durchgeführt wurde. Der Mitarbeiter ist der andere Meinung, dass seine Persönlichkeitsrechte gegen seinen Willen massiv angegriffen wurde.

    Könnt ihr mir bitte sagen, wer in diesem Fall Recht hat? Inwiefern und inwieweit darf der Chef tun und nicht tun?

    Um solche Situation zukünftig zu vermeiden, was kann der Mitarbeiter und der Chef tun?

  • Hallo,

    eine bemerkenswerte Auslegung von "Fürsorgepflicht", die du da schilderst.

    Ein AG ist kein Vormund oder Erziehungsbrechtigter der AN. Und das allgemeine Persönlichkeitsrecht jedes erwachsenen Menschen beinhaltet auch das Recht auf Irrtum, Dummheit und auch Selbstschädigung. Solange der AN noch Herr seiner Sinne ist, kann er von diesem Persönlichkeitsrecht Gebrauch machen und selbst seine Entscheidungen treffen, die auch niemand zu hinterfragen hat.

    Der AG kann lediglich die Annahme der Arbeitsleistung verweigern, wenn er der Meinung ist, daß der AN aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeitsleistung nicht mehr bzw. nur unter der Gefahr erheblicher gesundheitlicher Nachteile erbringen kann. Dabei trägt der AG das Risiko des Annahmeverzuges, wenn keine offensichtlichenb Gründe zur Annahmeverweigerung vorlagen.

    Aufgrund des Verhaltens des AG und der zwei beteiligten AN stehen folgende Tatbestände zur Prüfung an:

    - Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB (erstreckt sich durchaus auch auf Hotelzimmer als "befriedetes Besitztum")

    - Nötigung gem. § 240 StGB

    - je nach Intensität des "Zugriffs" der Kollegen käme auch noch Körperverletzung gem. der §§ 223 - 231 StGB in Betracht.

    Die Konsequenz ist grundsätzlich ganz einfach. Solange ein erwachsener Mensch Herr seiner Sinne ist und eine Entscheidung trifft, ist diese zu respektieren - auch dann, wenn der Beobachter die Entscheidung für falsch hält.

    Zwangsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn jemand offensichtlich unzurechnungsfähig ist und eine Gefahr für sich oder andere darstellt.

  • Replikator

    Das war eine völlig falsche Herangehensweise.

    Bei uns ist etwas ähnliches während der normalen Arbeitszeit passiert. Es wurde der Rettungsdienst angerufen. Der Fall wurde geschildert. Die schickten einen Krankenwagen mit Notarzt. Nach einer längeren Untersuchung wurde der Kollege mitgenommen und im Krankenhaus eingeliefert. Nach rund eineinhalb Stunden hat er sich selbst entlassen und ist wieder auf der Arbeit erschienen. Hier wurde dann nochmals beim Rettungsdienst angerufen und der Fall geschildert. Jetzt kam sogar ein Arzt vom Kriseninterventionsdienst und die Polizei. Der Kollege wurde dann in die Psychatrie zwangseingewiesen.

    Die Vorgehensweise von euren Chef und den Kollegen mit Gewalt kann noch extremste Folgen vor dem Gericht haben wie whoepfner schon geschrieben haben.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.