Guten Tag,
ich habe hier eine Frage, bei der ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ergänzung: Betrieb hat keinen Tarifvertrag und auch keine Betriebsvereinbarung zu Entlohungsgrundsätzen.
Im Unternehmen gibt es im „Bereich T“ zwei Stufen von Projektleiterstellen:
Stufe 1 für weniger erfahrene Mitarbeiter und Stufe 2 für erfahrene Mitarbeiter.
Stufe 1 soll mindestens mit Summe X entlohnt werden, Stufe 2 soll mindestens mit X+25% entlohnt werden.
Das steht nirgendwo, wird aber so gehandhabt.
Nun wurde letztens ein Kollege, nennen wir ihn Kollege A, der anerkanntermaßen sehr gute Arbeit leistet, von Stufe 1 auf Stufe 2 befördert. Aus Kostengründen/Einsparmaßnahmen konnte/wollte man ihm aber nur X+10% zahlen.
Jetzt werden zwei Kollegen eingestellt für die Stufe 2 und sollen X+25% bekommen.
Der eine Kollege, nennen wir ihn Kollege B, kommt intern aus dem Unternehmen und hat zuvor in einem anderen Bereich eine Projektleiterstelle innegehabt (Gehaltsniveau ca. Summe X). Er soll nun, ohne Vorkenntnisse im Bereich T, auf eine Projektleiterstelle Stufe 2 im Bereich T eingestellt werden zum Gehalt x+25%.
Der andere Kollege, nennen wir ihn Kollege C, kommt einem ausländischen Tochter-Unternehmen und hat zuvor in einem Bereich, der Bereich T ähnlich ist, eine Stelle innegehabt (Gehaltsniveau unbekannt, aber deutlich unter X, da aus einem Niedrig-Lohn-Land stammend). Er soll nun, ohne Vorkenntnisse im „Bereich T“, auf eine Projektleiterstelle Stufe 1 im Bereich T eingestellt werden zum Gehalt x+25%.
Während man es bei Kollege C vielleicht noch mit einem Versehen zu tun hat, das wird noch geprüft, wundert es einen beim Kollegen B im Vergleich zu dem bewährten und engagierten Kollegen A doch sehr, wie einem erfahrenen Kollegen bei der Beförderung die 25% Gehaltserhöhung nicht gewährt werden, wohl aber einem, der das Geschäft noch gar nicht kennt.
Alle übrigen Projektleiter der Stufe 2 im Bereich T werden mit mindestens X+25 % bezahlt.
Können wir hier irgendwie eine Zustimmungsverweigerung nach §99 konstruieren?
Oder fällt euch sonst noch was Brauchbares ein?
Oder müssen wir jetzt einfach mal den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu Entlohnungsgrundsätzen betrieben?
Ich finde dieses Vorgehen verstößt in höchstem Maße gegen innerbetriebliche Lohngerechtigkeit. Kollege A hat sich auch bereits vor mehreren Monaten an uns gewandt mit der Bitte um Prüfung seines Gehaltes (von wegen innerbetriebliche Lohngerechtigkeit). Die Prüfung haben wir durchgeführt und den bestehenden Missstand an die Geschäftsleitung berichtet, die sich ihrerseits an den Bereich gewandt hat, der leider nichts tun könne und jetzt werden Neueinstellungen ohne mit der Wimper zu zucken mit x+25% bezahlt.
Schöne Grüße
Kintana