Hallo Ihr pfiffigen Betriebsräte!
Formulararbeitsverträge sind ja einer AGB Kontrolle zu unterziehen.
Bei unseren Formulararbeitsverträgen steht folgendes:
"Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Beschäftigte ist bereit, notwendige Mehrarbeit, soweit sie angeordnet ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten"
Meint ihr, dass es ausreichend ist, wenn hier von notwendiger Mehrarbeit "im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen" die Rede ist?
Wird die Klausel mit dieser Formulierung der Anforderung gerecht, die Anzahl der im Höchstfall zu leistenden Überstunden festzulegen?
Ich meine, dass eine Überstundenklausel, damit sie in einem Arbeitsvertrag wirksam werden kann, die Anzahl der im Höchstfall zu leistenden Überstunden festlegen muss, damit der Arbeitnehmer weiß, was an Arbeit auf ihn zukommen kann.
Wenn ich die Klausel bei uns mal ausreize, lande ich ja dann bei bis zu 20 Stunden Mehrarbeit pro Woche, weil das ja noch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wäre.
Im gesetzlichen Rahmen wäre es auch 15 Wochen lang bis zu 20 Stunden/Woche Mehrarbeit zu fordern, erst dann nämlich (wenn die nächsten 11 Wochen nur 40 Stunden gearbeitet werden würde) wären die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im halben Jahr maximal möglichen 1248 Stunden (halbes Jahr= 26 Wochen multipliziert mit 48h/Woche) erreicht.
Welche Klauseln habt ihr zum Thema "Höchstfall der zu leistenden Überstunden" in euren Formulararbeitsverträgen zu stehen?
Und bitte nur den reinen Arbeitsvertrag betrachten (wichtig z.B. für Betriebe ohne Tarifvertrag, ohne Betriebsrat).
Abendliche Grüße
Meppen