Moin,
nachladen tue ich ja immer zu den Sitzungen, klaro. Jetzt fragte mich ein Ersatzmitglied wann es denn erfährt, dass es für längere Zeit nachgeladen ist. Und dann habe ich im Kommentar zu §25 BetrVG nachgelesen und gefunden, dass ich die Ersatzmitglieder "unverzüglich" zu unterrichten habe. Habe ich bislang aber nicht gemacht bzw. eben nur zu den wöchentlichen BR-Sitzungen geladen.
Wir haben einen elektronischen Kalender in den sich alle Betriebsratsmitglieder und Ersatzbetriebsratsmitglieder mit ihren Verhinderungen eintragen sollen und den auch alle einsehen können.
Soll ich jetzt drei Mal am Tag in diesen elektronischen Kalender schauen und dann immer alle anschreiben, dass sie jetzt für einen, zwei oder dreizehnTage BR Arbeit machen können?
Das ist bei einem 19er Gremium ohne Schreibkraft doch eine etwas sehr zeitaufwendige Angelegenheit. Vor allem wenn noch dazu wenn die Urlaubssaison beginnt.
Wie regelt ihr das denn?
Viele Grüße
Meppen