Liebe Freunde des Forums,
gestern hatten wir unseren ersten Fall. Eine Kollegin (PDL) hatte gerade ihre Probezeit bestanden und wurde plötzlich zu einem Gespräch mit dem Geschäftsführer berufen. Ihr wurde nicht mitgeteilt, worum es geht, auch auf explizite Nachfrage nicht.
Zuvor war der Kollegin eine Kündigung in der Probezeit "angekündigt" worde, die wegen Fristüberschreitung nicht mehr ausgesprochen wurde.
Die Kollegin zog den Betriebsrat kurzfristig zum Gespräch hinzu.
Als wir vorstellig wurden, stan bereits - wie bei uns leider üblich bei Personalgesprächen - der Rechtsanwalt der Geschäftsleitung da und verbot uns, an der Besprechung teilzunehmen. Nach langer Diskussion durften wir zwar teilnehmen, jedoch wurde uns das Mitsprechen verboten.
Wir sehen uns deshalb in unseren Rechten nach Vermittlung und Mitsprache nach § 82 Abs 2 Satz 2 i.V.m. § 84 BetrVG beschnitten.
§ 84 deshalb, weil die Kolleging sich von der Art und Weise der Kommunikation und der vorherigen Kündigunsandrohung beschwert hat und diese Beschwerde vortragen wollte.
Frage: können wir über die Behandlung in der konkreten Situation, ggf. anwaltlich, uns zur Wehr setzen, damit sich dies zukünftig nicht wiederholt?
Über Eure Anregungen und Hinweise bin ich sehr dankbar
Inirimi