Hallo Community,
ich würde gerne euren Rat zu folgendem Thema hören:
Unser AG ordnet in letzter Zeit öfters sogenannte "Alleinarbeit" an. Wir als BR stehen dieser Anweisung kritisch gegenüber.
Aus folgenden Gründen:
- Keine Sicht- und Rufweite zum nächsten AN
- zum nächsten AN sind es ca. 80m, getrennt duch ein Tor
- eine Gefährdungsbeurteilung gibt es zwar, aber ich konnte nichts zur jeweiligen Gefährdungsstufe finden
- aus unserer Sicht besteht mindestens eine erhöhte Gefährdungsstufe (Metallverarbeitung, automatischer Einzug von Rohmaterial (Bandstahl), hydraulische Pressen von ca. 100 Tonnen, Gefahr durch Quetschungen, schwere schwebende Lasten, Schnittgefahr)
- es gab in letzter Zeit in dieser Abteilung 4 "mittelschwere" Arbeitsunfälle (tiefe Schnittwunden) die genäht werden mussten
- teilweise sind die Arbeitsmittel "ungeeignet" oder veraltet
Um Klarheit zu schaffen, würde ich jetzt folgenden Weg einschlagen:
- Treffen mit Arbeitsschutzfachkraft, Sicherheitsbeauftragten und BR ansetzten in dem die Gefährdungsstufe ermittelt wird
- zusammen mit o.g. Personen festlegen, ob "Alleinarbeit" in diesen Bereichen möglich ist
- wenn ja, ist alles in Ordnung
- wenn nein, Klären was notwendig ist um "Alleinarbeit" durchführen zu können bzw. "Alleinarbeit" für diese Abteilung per Beschluss beim AG verbieten
Was meint ihr zu diesem Thema?