Angeordnete Alleinarbeit

  • Hallo Community,

    ich würde gerne euren Rat zu folgendem Thema hören:

    Unser AG ordnet in letzter Zeit öfters sogenannte "Alleinarbeit" an. Wir als BR stehen dieser Anweisung kritisch gegenüber.

    Aus folgenden Gründen:

    1. Keine Sicht- und Rufweite zum nächsten AN
    2. zum nächsten AN sind es ca. 80m, getrennt duch ein Tor
    3. eine Gefährdungsbeurteilung gibt es zwar, aber ich konnte nichts zur jeweiligen Gefährdungsstufe finden
    4. aus unserer Sicht besteht mindestens eine erhöhte Gefährdungsstufe (Metallverarbeitung, automatischer Einzug von Rohmaterial (Bandstahl), hydraulische Pressen von ca. 100 Tonnen, Gefahr durch Quetschungen, schwere schwebende Lasten, Schnittgefahr)
    5. es gab in letzter Zeit in dieser Abteilung 4 "mittelschwere" Arbeitsunfälle (tiefe Schnittwunden) die genäht werden mussten
    6. teilweise sind die Arbeitsmittel "ungeeignet" oder veraltet

    Um Klarheit zu schaffen, würde ich jetzt folgenden Weg einschlagen:

    1. Treffen mit Arbeitsschutzfachkraft, Sicherheitsbeauftragten und BR ansetzten in dem die Gefährdungsstufe ermittelt wird
    2. zusammen mit o.g. Personen festlegen, ob "Alleinarbeit" in diesen Bereichen möglich ist
    3. wenn ja, ist alles in Ordnung
    4. wenn nein, Klären was notwendig ist um "Alleinarbeit" durchführen zu können bzw. "Alleinarbeit" für diese Abteilung per Beschluss beim AG verbieten

    Was meint ihr zu diesem Thema?

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Hallo,

    mit dieser Frage müsste sich der Arbeitssicherheitsausschuß beschäftigen, den der AG nach 11 ASiG zwingend zu bilden hat, und in dem der BR vertreten ist.

    Zusätzlich würde ich als BR die zuständige BG einschalten.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.