Hallo,
unser Arbeitgeber hat und einen Musterarbeitsvertrag vorgelegt, in dem steht, dass Überstunden generell ausgezahlt werden. Eine Möglichkeit des Abfeierns besteht demnach nicht mehr. Diesen Vertrag bekommen nun viele unserer Mitarbeiter, die nun entfristet werden (rund 1/3 aller Mitarbeiter des Betriebs).
Gleichzeitig hat er auch verkündet, dass bisher angefallene Überstunden nun auf einen Schlag ausgezahlt werden. Bisher war das Abfeiern möglich.
Mit der Klausel und der Ankündigung des Ausbezahlens sind wir und auch die Kollegen und Kolleginnen nicht einverstanden. In wie weit haben wir über §87 Abs. 1 Nr. 4 eine Möglichkeit, dies abzulehnen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?