Neuer Arbeitsvertrag

  • Hallo,

    bei uns sollen nun einige Mitarbeiter nach befristeten Arbeitsverträgen einen unbefristeten Vertrag bekommen. Der Vertrag ist neu gestaltet und liegt uns als Muster vor, damit wir ihn genehmigen können.

    Darin steht nun ein Passus, bei dem wir nicht so recht wissen, ob dies so rechtens ist (Anwalt und Verdi haben wir schon versucht zu erreichen, aber die Zuständigen sind heute nicht im Haus). Daher würden wir euch gerne befragen. Vielleicht weiß das auch jemand von euch.

    Der Passus lautet: "Genehmigte Überstunden werden mit der normalen Stundenvergütung im Folgemonat abgegolten".

    Muss nicht erst die Möglichkeit zum Freizeitausgleich gegeben werden? Und nur dann, wenn zwingende betriebliche Gründe diesem entgegen stehen oder der MA das möchte, dann kann dieser ausbezahlt werden?

  • Zitat von Max Mustermann:

    Muss nicht erst die Möglichkeit zum Freizeitausgleich gegeben werden? Und nur dann, wenn zwingende betriebliche Gründe diesem entgegen stehen oder der MA das möchte, dann kann dieser ausbezahlt werden?

    Habt ihr hier keine BV zum Thema Arbeitszeit/Überstunden, in der solche Dinge geregelt werden?

    Ansonsten sehe ich das nicht so. Wenn dieser Passus vereinbart wird und beide Parteien sich darauf einigen, dann ist das absolut rechtens.

    Mit irritiert viel mehr dieser Punkt:

    "... mit der normalen Stundenvergütung ... abgegolten".

    Dies heisst nämlich nach meiner Auffassung, dass die Kollegen keine Überstundenzulage erhalten - und damit hätte ich eher ein Problem.

    Und was sind "genehmigte Überstunden"? Reicht es schon, dass der Vorgesetzte sie zur Kenntnis nimmt und nichts sagt? Oder müssen die expliziet angewiesen werden?

    Und was passiert mit Zeiten in denen der Kollege einfach mal etwas länger macht, weil die Arbeit da ist?

  • Zitat

    Habt ihr hier keine BV zum Thema Arbeitszeit/Überstunden, in der solche Dinge geregelt werden?

    Nein, leider gibt es keine BV dazu. Wir waren auf dem Weg, eine zu erarbeiten.


    Zitat

    Mit irritiert viel mehr dieser Punkt:"... mit der normalen Stundenvergütung ... abgegolten".Dies heisst nämlich nach meiner Auffassung, dass die Kollegen keine Überstundenzulage erhalten - und damit hätte ich eher ein Problem.

    Eine Überstundenzulage haben wir bisher auch nicht bekommen. Da wir in der Assistenz arbeiten, kann es schon mal sein, dass wir länger beim Klienten bleiben müssen. Diese Zeit konnten wir bisher an anderer Stelle abfeiern. Nun soll es scheinbar einfach ausgezahlt werden.

    Und was sind "genehmigte Überstunden"? Reicht es schon, dass der Vorgesetzte sie zur Kenntnis nimmt und nichts sagt? Oder müssen die expliziet angewiesen werden?[/QUOTE]

    Genehmigte Überstunden ist alles, was im Vorfeld geplant und genehmigt wurde, wie z.B. der Besuch eines Amtes. Dabei weicht dann die Wochenstundenzahl in der Woche vom normalen ab, was aber auch vom Kostenträger gezahlt wird. Ungenehmigte Überstunden heißt alles, was der Mitarbeiter selbständig im Dienst entschieden hat (z.B. Krisenintervention). Dabei darf der wöchentliche Umfang nicht verändert werden, da der Kostenträger das nicht bezahlt.

    Zitat

    Und was passiert mit Zeiten in denen der Kollege einfach mal etwas länger macht, weil die Arbeit da ist?

    Das sind dann die ungenehmigten Überstunden, die an anderer Stelle in der Woche abgefeiert werden müssen.

  • Zitat von Max Mustermann

    Muss nicht erst die Möglichkeit zum Freizeitausgleich gegeben werden? Und nur dann, wenn zwingende betriebliche Gründe diesem entgegen stehen oder der MA das möchte, dann kann dieser ausbezahlt werden?

    Die Frage nach einem Muss ist schlicht und einfach zu verneinen. Eine solche Regelung ist zwar durchaus üblich, klar, aber unterschiedlichen Interessenlagen geschuldet. Der AG will damit üblicherweise erreichen, dass er keine Überstunden bezahlen muss. Und AN wollen, wenn sie schon keine Zuschläge bekommen, die Zeiten einfach abbummeln, weil ein Mehrverdienst ohne Zuschläge gerne durch die Steuerprogression "aufgefressen" wird.

    Insofern ist die bei euch angedachte Regelung mit Sicherheit alles andere als zu Gunsten der AN, aber (leider) nicht unzulässig.

    Als BR solltet ihr hier in der Tat versuchen über eine BV eine Regelung zu erreichen, die allen AN gerecht wird und die besser ist. Oder einfach die Überstunden nicht genehmigen ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.