Hallo,
bei uns sollen nun einige Mitarbeiter nach befristeten Arbeitsverträgen einen unbefristeten Vertrag bekommen. Der Vertrag ist neu gestaltet und liegt uns als Muster vor, damit wir ihn genehmigen können.
Darin steht nun ein Passus, bei dem wir nicht so recht wissen, ob dies so rechtens ist (Anwalt und Verdi haben wir schon versucht zu erreichen, aber die Zuständigen sind heute nicht im Haus). Daher würden wir euch gerne befragen. Vielleicht weiß das auch jemand von euch.
Der Passus lautet: "Genehmigte Überstunden werden mit der normalen Stundenvergütung im Folgemonat abgegolten".
Muss nicht erst die Möglichkeit zum Freizeitausgleich gegeben werden? Und nur dann, wenn zwingende betriebliche Gründe diesem entgegen stehen oder der MA das möchte, dann kann dieser ausbezahlt werden?