Hallo ich habe einen Antrag auf Übernahme nach der Ausbildung gestellt.
Wie läuft dies nun ab? Zuhause sitzen und auf antwort warten? Muss ich arbeiten gehen? .....?
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Hallo ich habe einen Antrag auf Übernahme nach der Ausbildung gestellt.
Wie läuft dies nun ab? Zuhause sitzen und auf antwort warten? Muss ich arbeiten gehen? .....?
Habe ihn heute gestellt und morgen hab ich meine letzte Prüfung.
Der AG hat ja 10 Tage zeit beim Arbeitsgericht die unzumutbarkeit einzureichen. Und ich weiß nicht, ob ich dann übermorgen einfach arbeiten kommen kann oder halt nicht.
Nicht dass ich dann im Endefekt Stress bekomme bzw. das dann nichtig ist oder so.
Edit: Muss der BR von dem Antrag beim AG eine Kopie bekommen?
Hallo,
muß man Dir immer so jeden Wurm aus der Nase ziehen ?
Hat denn der AG überhaupt schon einer Weiterbeschäftigung widersprochen - falls ja wann ?
Zitat von JAVler2017Habe ihn heute gestellt und morgen hab ich meine letzte Prüfung.
Ist Dein Antrag heute dem AG (nachweislich) zugegangen oder hast Du ihn erst heute zur Post gegeben ?
Bist Du sicher, daß das Prüfungsergebnis morgen bereits mitgeteilt wird ?
Zitat von JAVler2017Der AG hat ja 10 Tage zeit beim Arbeitsgericht die unzumutbarkeit einzureichen. Und ich weiß nicht, ob ich dann übermorgen einfach arbeiten kommen kann oder halt nicht.
Der AG hat keine 10 Tage Zeit, sondern zwei Wochen, um Unzumutbarkeit geltend zu machen.
Und wenn Du in dem Laden weiter arbeiten willst, mußt Du schön am Tage nach der Prüfung erscheinen und Deine Arbeitskraft ausdrücklich und nachweisbar dem AG anbieten - am Besten im Beisein eines BR. Dann besteht auch dann Vergütungspflicht, wenn der AG Deine Arbeitskraft ablehnt, denn selbst eine Unzumutbarkeit gilt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Tag der richterlichen Feststellung. (BAG vom 11.1.1995)
Und natürlich sollte der BR wissen, wie mit der JAV "umgesprungen" wird.
ZitatHat denn der AG überhaupt schon einer Weiterbeschäftigung widersprochen - falls ja wann ?
Darum geht es ja .. in der Zeit wo der AG Zeit hat beim Arbeitsgericht die unzumutbarkeit zu beantragen.
ZitatIst Dein Antrag heute dem AG (nachweislich) zugegangen oder hast Du ihn erst heute zur Post gegeben ?
Ja, habe ihn persönlich dort abgegeben und mir dies bestätigen lassen.
ZitatBist Du sicher, daß das Prüfungsergebnis morgen bereits mitgeteilt wird ?
Ja, da die IHK uns dann mit der Prüfung ein vorläufiges Prüfungsergebnis in die Hand gibt, worauf vermerkt ist, dass man die Abschlussprüfung bestanden hat.
ZitatUnd wenn Du in dem Laden weiter arbeiten willst, mußt Du schön am Tage nach der Prüfung erscheinen und Deine Arbeitskraft ausdrücklich und nachweisbar dem AG anbieten - am Besten im Beisein eines BR. Dann besteht auch dann Vergütungspflicht, wenn der AG Deine Arbeitskraft ablehnt, denn selbst eine Unzumutbarkeit gilt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Tag der richterlichen Feststellung. (BAG vom 11.1.1995)
Also am besten einfach zur Arbeit kommen und z.B. meiner Teamleitung mitteilen, dass ich den Antrag eingereicht habe und arbeiten möchte. Und dann fragen, was ich tun soll etc.?
Und halt natürlich beim kommen einstempeln.
Und wie sieht das ganze dann aus, wenn ich gerne in Teilzeit arbeiten möchte? Soll ich dann bis zur richterlichen Feststellung in TZ oder in VZ arbeiten?
Irgendwie werde ich gerade das Gefühl nicht los, dass du in deiner Zeit als JAV einen großen Bogen um alles gemacht hast, was mit Arbeitsrecht zu tun hat...
Wie dir Wolfgang schon erklärt hat, verhältst du dich genau so, als ob ein (weiterhin gültiges) Arbeitsverhältnis absolut unstrittig und selbstverständlich sei.
Weswegen ich an deiner Stelle noch nicht einmal fragen würde, was du tun sollst, sondern (das erwarte ich eigentlich von jemandem am Ende der Ausbildung) es einfach tust. Sprich dich an deinen Platz setzt und genau das tust, was du bisher auch getan hast. (Aber ich will gerne zugeben, dass das ein rein theoretischer Ansatz ist, der mit deiner betrieblichen Welt u.U. so gar nicht in Einklang zu bringen ist.)
Was aber auf gar keinen Fall geht, ist dass du einfach nur noch TZ antanzt. Wie schon gesagt, du verhältst dich so, als würde ein zweifelsfreies Arbeitsverhältnis bestehen.
Und was würde da passieren, wenn du von heute auf morgen nur noch in TZ erscheinst? Der AG würde dich vor die Tür setzen. Und womit? Mit Recht!
Wenn du also (aus welchen Gründen auch immer) in TZ arbeiten möchtest, dann solltest du dir mal das TzBfG, hier insbesondere § 8 näher anschauen. Dort ist geregelt, wie du einen TZ-Anspruch durchsetzen kannst/musst.
Aber selbstverständlich kannst du auf dem kooperativen Weg mit deinem AG auch eine andere Lösung finden, die dir evtl. ab sofort den Weg ebnet.
Ich habe den Antrag auf unbefristete Übernahme in ein Teilzeitverhältnis in Anspruch genommen. Daher kam ich auf die Idee mit dem TZ arbeiten.
Also im Antrag auf die Übernahme steht drin, dass ich gerne TZ arbeiten möchte.
Was mache ich, wenn mich der Arbeitgeber im kompletten System sperrt?
Also dass ich im System keine Zeit Stempeln kann, mich nicht einloggen um zu arbeiten etc?
Oh Herr, schmeiß' Hirn 'ra (sagt man bei uns in der Gegend)
Zitat von JAVler2017Was mache ich, wenn mich der Arbeitgeber im kompletten System sperrt?Also dass ich im System keine Zeit Stempeln kann, mich nicht einloggen um zu arbeiten etc?
Kannst du eigentlich lesen ?
Falls ja, warum tust du es nicht ?
Zitat von whoepfnerUnd wenn Du in dem Laden weiter arbeiten willst, mußt Du schön am Tage nach der Prüfung erscheinen und Deine Arbeitskraft ausdrücklich und nachweisbar dem AG anbieten - am Besten im Beisein eines BR. Dann besteht auch dann Vergütungspflicht, wenn der AG Deine Arbeitskraft ablehnt, denn selbst eine Unzumutbarkeit gilt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Tag der richterlichen Feststellung. (BAG vom 11.1.1995)
Und auch das nochmal zum Selberdenken:
Zitat von whoepfnerUnd natürlich sollte der BR wissen, wie mit der JAV "umgesprungen" wird.
und damit bin 'raus aus dem Thread.
Also man muss hier nicht beleidigend werden!
Das war eine ganz normale Frage, was ich mache bzw. wie ich beweise zu Arbeiten, wenn der AG mich komplett sperrt. Da kann ja dann der BR auch nicht viel machen. Auf diese Frage bist du vorher auch null eingegangen - ich soll es beweisen können. Die Frage ist halt nur wie.. wenn man nicht arbeiten kann, kann man keine Arbeit nachweisen.
In der Regel ist die Personalabteilung ja auch für die Zeiterfassung mit zuständig.
Daher gehst du dann einfach in die Personalabteilung, meldest, dass da wohl ein Fehler/Problem mit deinem Zugang vorliegt und informierst - am besten mit einem Zeugen - dass du nun zur Arbeit bereit stehst.
ok
Und im Falle dessen, dass die Personalabteilung sagt, dass es gewollt ist?
Hast Du denn schon mal mit jemandem aus dem BR über deine gewollte Übernahme gesprochen?
Hat sich dein Arbeitgeber schon in irgendeiner Weise dazu geäußert - man fühlt ja üblicherweise schon mal vor, zumindest dann, wenn das Verhältnis zur Geschäftsführung halbwegs gut ist.
Zitat von JAVler2017Das war eine ganz normale Frage, was ich mache bzw. wie ich beweise zu Arbeiten, wenn der AG mich komplett sperrt. Da kann ja dann der BR auch nicht viel machen. Auf diese Frage bist du vorher auch null eingegangen - ich soll es beweisen können. Die Frage ist halt nur wie.. wenn man nicht arbeiten kann, kann man keine Arbeit nachweisen.
Du lässt dir hier jede einzelne Information quasi aus der Nase ziehen und verlangst eine allumfassende Antwort. Da kann ich die anderen schon verstehen, dass sie ungehalten werden.
Wie Du es beweist, hat dir Marc ja bereits beschrieben. Nimm einen Zeugen mit, am besten jemandem vom Betriebsrat.
Zitat von JAVler2017Und im Falle dessen, dass die Personalabteilung sagt, dass es gewollt ist?
Dann wird der Arbeitgeber vermutlich vor Gericht gehen wollen und die Unzumutbarkeit deiner Übernahme gerichtlich feststellen lassen. Da Du einen Zeugen dabei hast, genügt dies als Nachweis, dass Du deine Arbeitsleistung angeboten hast.
Im Zweifelsfall musst Du nun jeden Tag "antanzen" und deine Arbeitskraft anbieten, da redest Du aber am Besten auch mal mit jemandem aus deinem Betriebsrat. Vielleicht wissen die schon mehr.
Ok Dankeschön
Ich habe in meinem Antrag ja gesagt, dass ich TZ arbeiten wollen würde.
Muss ich dann TZ oder vz arbeiten bis ein AV vorliegt?
JAVler, für den Fall das du noch im Unternehmen bist und arbeitest.
Für alle deine Fragen steht dir ein Betriebsrat und die Personalabteilung zur Verfügung und genau diese, möglichst auch deinen Vorgesetzten, solltest du bezüglich deines individuellen Arbeitsvertrages konsultieren. Das Forum hier wird dir weder Rechtsberatung geben noch deinen Arbeitsvertrag mit dir durchsehen.
Was hast du während der Zeit als JAVler für die Jugend im Unternehmen getan? In erster Linie wohl nicht aufgepasst das die Jugendlichen rechtzeitig erfahren ob sie nach der Ausbildung auch übernommen werden. Das nun auf diesem Weg durchzusetzen hat einen Beigeschmack und auch deine Fragen hier an die BR machen es nicht besser. Wende dich bitte direkt und in Zukunft rechtzeitig an die Personalabteilung und wenn vorhanden an die Betriebsräte wenn du Fragen zur Übernahme hast. Zum Arbeitsvertrag kann man auch einen kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
PS: Natürlich begründet ein Antrag auf einen TZ Arbeitsplatz nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis in Teilzeit. Dem kann und wird ggf. der Arbeitgeber widersprechen oder ihr schließt so einen Vertrag mit Datum (Beginn und Ende oder unbefristet) und Umfang der Stundenzahl ab Auch das Gehalt wird entsprechend angepasst. Soweit kann ich mich jetzt einmal als Laie hinauslehnen