Dienst tauschen

  • Hallo zusammen:D

    Könnt Ihr mir helfen?


    Folgender Sachverhalt:

    Kollege A tauscht mit Kollege B den Dienst, weil wichtiger Termin.

    Nun wird Kollege B krank an dem Tag und Kollege A soll den Dienst übernehmen laut Leitung, weil es wäre ja eh sein Dienst gewesen.

    Teamleitung und BR werden bei solchen Tausch Sachen hinzugezogen, es steht auf dem Dienstplan und alle sind informiert.

    Wir sind der Meinung, dass wenn Kollege B dann krank wird, darf Kollege A nicht dazu gedrängt werden, den Dienst doch zu übernehmen

    Dienstpläne sind Dokumente und sind bindend. Dienstverpflichtung gibt es eh nicht.

    Wenn Kollege A jetzt doch den Dienst von Kollege B mit übernimmt, macht er Überstunden.

    Wir sind der Meinung, da kann er nichts für und der AG muss da wie in jedem anderem Krankheitsfall auch, nach Ersatz suchen.

    Das Thema einspringen ist ja bei uns in den pflegerischen Einrichtungen eh ein großes Thema (bleibt jetzt aber mal außen vor)


    Ich finde da nur keine eindeutige Rechtslage dazu. Könnt Ihr mir da helfen?

    Lieben Gruß


    möwe

  • Hallo,

    wird der Diensttausch vom AG akzeptiert und sogar im Dienstplan übernommen, ist der AN, der seinen Dienst "weggetauscht" hat, auch nicht mehr zur Arbeit verpflichtet.

    Der AG muß dann halt nach anderem Ersatz suchen.

  • Und hier vielleicht noch grundsätzlicher: Der AG hat ein Weisungsrecht bzgl. der Arbeitszeiten. Dieses Weisungsrecht übt er aus, indem er einen Dienstplan schreibt. Damit ist dieses Weisungsrecht verbraucht.

    Änderungen danach gehen nur "auf gleicher Augenhöhe".

    Wenn der AG damit ein Problem hat, dann ist es seins, nicht das der Mitarbeiter. Für die Vorsorge in solchen Fällen ist er zuständig, nicht sein Personal.

  • Hallo,

    ich kann nur zustimmen, der AG hat sein Weisungsrecht zur Lage der ArbZ in diesem Fall bereits verbraucht gehabt.

    Jedoch: U.a. solche Ereignisse zeigen, dass der BR dringend tätig werden und eine BV über ein Ausfallsmanagement (Reinholen aus dem Frei) verhandeln sollte.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke Euch sehr für die Info, das bestätigt mich und wir haben das auch so kommuniziert.

    BV dazu ist geplant. Wir haben gerade eine neue BV bezüglich Dienstplangestaltung, wo vieles drin steht, aber genau diese Problematik leider noch nicht. Wir suchen gerade nach einen Termin zur BV Überstunden und dort wird das Thema erneut mit aufgenommen.

    Lieben Gruß


    möwe

  • hallo möwe, ich bin neu gewählter Betriebsrat in einem kleinen Pflegeheim. in ein paar Tagen habe wir die konstituierende Sitzung in der ich zu warscheinlich 100% zum Vorsitzenden gewählt werde ( wir sind ein 5 Betriebsrat, die 4 weiteren gewählten kollegen haben mir mitgeteilt das ich das machen soll). jetzt haben wir ja die gleichen probleme wie ihr mit einspringen und dienst Tausch, ich fänd es echt klasse wenn du mir mitteilen kannst wie ihr das gelöst habt, bzw wie eure BV dazu ca. aussehen. danke

  • Moin,

    würde mich auch interessieren. Wir sind zwar keine Pflegeeinrichtung, aber das "Reinholen aus dem Frei" ist auch bei uns Thema, und wir wollen ebenfalls dazu eine BV verhandeln.

  • Hallo ihr Lieben,

    bei uns sieht das mitlerweile so aus, das MA angerufen werden aus dem Frei. Springen Sie ein bekommen Sie ein Bonus von jeweil 30 Euro...

    Bis Dato klappt das sehr gut. Wir sind eine Pflegeeinrichtung mit 80 Plätzen.

    Vieleicht dient das als Anregung...

    TinaCux

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.