JAV Übernahme möglich?

  • Hallo zusammen,

    ich bin JAV Nachrücker einer 1er JAV und habe in den letzten 6 Monaten aufgaben für den JAV Vorsitz erledigt, als dieser nicht im Unternehmen anwesend war. Berufsschule, Seminar etc.

    Zudem war ich die Amtszeit davor JAV Vorsitzender.

    Unser Geschäftsführer hat derzeit ein Einstellungs-Stopp einberufen, kann jedoch je nach Belangen weiterhin Mitarbeiter (z.B. im IT-Bereich) einstellen, entfristen etc. Dieser Stopp wurde einberufen, da im Unternehmen umstrukturiert werden soll. Mitarbeiter von Abteilung A in Abteilung B usw...

    Meine Frage nun, ist eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach §78a BetrVG möglich?

    LG und schönen Abend

  • Hallo,

    1.

    Der Schutz des § 78a BetrVG gilt auch für vorübergehend nachgerückte Ersatz-JAVler

    2.

    Der AG kann nicht einfach durch einseitige Maßnahmen wie zB "Einstellungsstopp" den Schutz des 78a "aushebeln".

    3.

    Die Frist des § 78a Abs. 1 BetrVG ist insoweit nicht zwingend, als die fehlende bzw. nicht fristgerechte Mitteilung des AG nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis begründet.

    4.

    Die Frist des § 78a Abs. 2 BetrVG ist zwingend. Ein früheres Verlangen auf Weiterbeschäftigung ist rechtsunwirksam.

    5.

    Will der AG von der Möglichkeit des § 78a Abs. 4 Gebrauch machen, muß dies zwingend durch Antrag vor dem Arbeitsgericht geschehen. Eine Erklärung allein ggü. dem Azubi ohne gerichtlichen Feststellungsantrag ist rechtsunwirksam.

    Allerdings solltest Du Dich - ggfs. mit Hilfe des BR - durchaus darauf vorbereiten, einen freien bzw. in absehbarer Zeit frei werdenden und für Dich passenden Arbeitsplatz nachzuweisen.

    Ich hoffe, daß Du auch (gewerkschaftlichen) Rechtsschutz im Arbeitsrecht hast.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.