Hallo zusammen,
ich bin JAV Nachrücker einer 1er JAV und habe in den letzten 6 Monaten aufgaben für den JAV Vorsitz erledigt, als dieser nicht im Unternehmen anwesend war. Berufsschule, Seminar etc.
Zudem war ich die Amtszeit davor JAV Vorsitzender.
Unser Geschäftsführer hat derzeit ein Einstellungs-Stopp einberufen, kann jedoch je nach Belangen weiterhin Mitarbeiter (z.B. im IT-Bereich) einstellen, entfristen etc. Dieser Stopp wurde einberufen, da im Unternehmen umstrukturiert werden soll. Mitarbeiter von Abteilung A in Abteilung B usw...
Meine Frage nun, ist eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach §78a BetrVG möglich?
LG und schönen Abend