Zwei Betriebe / ein Betriebsrat

  • Hallo zusammen,

    wir sind ein 7`er BR-Gremium für 2 Betriebe. Beide Betriebe sind eine eigenständige GmbH. Jedoch haben wir Abteilungen die für beide Betriebe arbeiten (EDV-, Buchhaltung- und Personalabteilung z.b.)

    Die BR-Mitglieder von Betrieb 1 haben aber kaum einen Überblick über das was in der Praxis in Betrieb 2 passiert und umgekehrt. Wir haben 4 BR-Mitglieder aus Betrieb 1 und 3 BR-Mitglieder aus Betrieb 2.

    Die Mitglieder des Betrieb 1 streben nun an, zur BR-Wahl 2018 den BR zu trennen, so dass jeder Betrieb einen eigenen BR hat.

    Die Frage ist, ob es überhaupt funktioniert und wer legt es fest?
    Der aktuelle BR? Der Wahlvorstand? Zu welchem BR würden ggf. die Kollegen/innen der gemeinsamen Abteilungen zählen?

    Im BetrVG §1 (2) steht:

    Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn
    1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die ARBEITNEHMER von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder...

    Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass wir gar keine 2 Betriebsratsgremien einsetzen können.

    Was meint ihr dazu?

    Viele Grüße

    Marco

  • Hallo,

    beim gemeinsamen Betrieb kommt es auf die konkreten Einzelfallumstände an.

    Eine gemeinsame EDV, HR und/oder Buchhaltung bedeutet nicht unbedingt, daß ein gemeinsamer Betrieb vorliegt.

    Da müßt ihr zB prüfen, wie und auf welcher Grundlage im Einzelfall diese gemeinsamen Funktionen wahrgenommen werden.

    Wird zB die EDV, IT und HR des Unternehmens A im Rahmen eines Werkvertrages oder mittels AN-Überlassung für Unternehmen B tätig, spricht das eher für zwei getrennte Betriebe.

    Nicht umsonst wird das Thema "gemeinsamer Betrieb" im Fitting auf 7 Seiten abgehandelt.

  • Moin whoepfner,

    es sieht so aus, dass in Betrieb 1 die Kollegen/Kolleginnen z.b. aus Buchhaltung, Personalabteilung und EDV angestellt sind. Für Tätigkeiten, die sie für den Betrieb 2 erledigen, schreibt Betrieb 1 eine Rechnung an Betrieb 2.

    Mehr konnte ich leider noch nicht in Erfahrung bringen.

    Viele Grüße

    Marco

  • Zitat von MarcoP.

    Die Mitglieder des Betrieb 1 streben nun an, zur BR-Wahl 2018 den BR zu trennen, so dass jeder Betrieb einen eigenen BR hat.

    Das ist eine, hm, sagen wir mal eher ungewöhnliche Marschrichtung. Im Normalfall kenne ich das so, dass BRe eher daran interessiert sind, einen Gemeinschaftsbetrieb zu sehen, während der AG sie lieber als getrennte Betriebe betrachten möchte.

    Zitat von MarcoP.

    Die Frage ist, ob es überhaupt funktioniert und wer legt es fest?

    Technisch/juristisch ist das gar keine Frage.

    Zitat von MarcoP.

    Beide Betriebe sind eine eigenständige GmbH.

    Damit habt ihr zunächst einmal die Voraussetzung für getrennte Betriebe.

    Aber wenn ich das richtig verstehe, habt ihr derzeit einen Gemeinschaftsbetrieb, bzw. einen gemeinsamen BR. Warum wollt ihr das jetzt aufgeben? Was versprecht ihr (oder wer auch immer die Initiatoren dafür sind) euch davon?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz:

    Das ist eine, hm, sagen wir mal eher ungewöhnliche Marschrichtung. Im Normalfall kenne ich das so, dass BRe eher daran interessiert sind, einen Gemeinschaftsbetrieb zu sehen, während der AG sie lieber als getrennte Betriebe betrachten möchte.

    Technisch/juristisch ist das gar keine Frage.

    Damit habt ihr zunächst einmal die Voraussetzung für getrennte Betriebe.

    Aber wenn ich das richtig verstehe, habt ihr derzeit einen Gemeinschaftsbetrieb, bzw. einen gemeinsamen BR. Warum wollt ihr das jetzt aufgeben? Was versprecht ihr (oder wer auch immer die Initiatoren dafür sind) euch davon?



    Das "Problem" ist eigentlich, dass wir 4 Personen aus Betrieb 1 und 3 Personen aus Betrieb 2 sind. Diese beiden Betriebe sind in den letzten Jahren so gewachsen, dass man sich gegenseitig kaum noch kennt. Das Interesse am anderen Betrieb ist auch nur sporadisch vorhanden, würde ich mal vorsichtig formulieren. Hinzu kommen dann noch ein paar andere "Probleme", so sehen einige Kollegen/innen aus Betrieb 2 es z.b. als wichtiger an ihren Job zu machen, als zur BR-Sitzung zu erscheinen usw.! Den Kollegen aus Betrieb 1 fehlt einfach die Verbindung, der Überblick und das Interesse an Betrieb 2 und umgekehrt. Somit kamen wir auf die Idee, dass es vielleicht sinnvoll wäre die Betriebe betriebsratsmäßig zu trennen. Wir hätten dann anstelle eines 7`BR sogar zwei BR`s mit 7 und 5 Personen. Ich hoffe ich konnte etwas aufklären...

  • Nachdem ich mich nun noch etwas weiter im Netz belesen habe, verstehe ich es eigentlich so, dass wir als amtierender BR gar nicht zu entscheiden haben, ob wir einen Gemeinschaftsbetriebsrat wählen oder nicht.

    Fakt scheint zu sein, dass wir 2 Betriebsräte wählen, wenn wir kein Gemeinschaftsbetrieb sind. Wenn wir ein Gemeinschaftsbetrieb sind, wird 1 Betriebsrat gewählt.

    Es müsste also "nur" festgestellt werden, ob wir ein Gemeinschaftsbetrieb sind.
    Dazu wird es geraten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu zu ziehen.

    Das heißt weiterhin, wir müssten beschließen das festzustellen ist, ob wir ein Gemeinschaftsbetrieb sind oder nicht. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG müsste der AG, nach meiner Ansicht, für die entstehenden Kosten aufkommen.

    Gelesen habe ich auch, dass es die Aufgabe des Wahlvorstandes vor der nächsten Wahl sein kann/muss dieses feststellen zulassen.

    Seht ihr das auch so, oder habe ich das gelesene falsch verstanden? :D :?: :D

  • Nee, ist im Prinzip schon richtig.

    In eurem Fall wäre es aber sinnvoll, wenn der jetzige BR das übernimmt, denn dann kann er notfalls auch gleich zwei Wahlvorstände bestellen. Bestellt er nur einen, und stellt der fest: ups, gar kein Gemeinschaftsbetrieb mehr - hat mindestens mal ein Betrieb plötzlich keinen Wahlvorstand und muss ganz von vorne anfangen.

    Gehen tut das natürlich auch. Pflegeleichter wäre es, die Prüfung jetzt anzuleiern und ohne Zeitdruck zu agieren.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz:

    Nee, ist im Prinzip schon richtig.

    In eurem Fall wäre es aber sinnvoll, wenn der jetzige BR das übernimmt, denn dann kann er notfalls auch gleich zwei Wahlvorstände bestellen. Bestellt er nur einen, und stellt der fest: ups, gar kein Gemeinschaftsbetrieb mehr - hat mindestens mal ein Betrieb plötzlich keinen Wahlvorstand und muss ganz von vorne anfangen.

    Gehen tut das natürlich auch. Pflegeleichter wäre es, die Prüfung jetzt anzuleiern und ohne Zeitdruck zu agieren.



    Das denke ich auch, dass es der einfachere und feinere Zug wäre, das als amtierender BR in die Wege zu leiten. Ich gespannt, wie unser AG darauf reagieren wird...

  • Wenn er ein wenig bewandert in Geschichte ist, wird ihm das Motto "divide et impera" etwas sagen und er wird recht entspannt sein... (denn besser als darum zu betteln, dass der Gemeinschaftsbetrieb wieder auseinanderdividiert wird, könnt ihr eure Uneinigkeit doch gar nicht demonstrieren! Und das ist fruchtbarer Boden.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.