Hallo.
Unser AG hat uns in einer Sitzung mündlich mitgeteilt, das er aus verschiedenen Gründen in einigen Abteilungen in unserer Firma Überstunden- bzw. Zusatzschichten fahren möchte.
Nun wollten wir nochmals eine schriftliche Beantragung haben.
Unser AG meint das es ausreicht, das er uns im Rahmen der Sitzung diese Information gegeben hat.
Laut BetrVG §80 Abs. 2 Satz 1 und 2 stehen uns Unterlagen und eine umfassende Unterrichtung zu. Solange wir Fragen zu einem Thema haben, ist eine Umfassende Unterrichtung des BR noch nicht durchgeführt worden. (Meine Meinung!)
Hat uns der AG ausreichend und korekt informiert wenn er den Antrag mündlich auf einer Sitzung ggü. dem BR erwähnt hat?