Hallo,
in unser Firma hat der AG die schon angestellten AN aufgefordert ein erweitertes Führungszeugnis nach Teilhabegesetz und § 72 a SGB VIII vorzulegen.Was rechtlich unstrittig ist.
Nun haben wir als BR den AG über einen Beschluss und in der Annahme unseres Initiativrecht mit der Übergabe eines Entwurfs aufgefordert mit uns eine Betriebsveinbarung in dieser Angelegenheit abzuschließen.
Das wir in dieser Angelegenheiten ein erzwingbaren Mitbestimmungsrecht nach §87 ist auch unstrittig.
Nun hat uns der AG schriftlich mitgeteilt, dass er eine Betriebsvereinbarung in dieser Angelegenheit ablehnt.
Nun ist unsere Frage:
Wäre der nächste Schritt ein Beschluss zu fassen und über ein erzwingbares Verfahren eine Einigungsstelle einzuberufen um den AG an den Verhandlungstisch zu zwingen oder müssen wir andere Verfahrensabläufe noch beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
mfg. frank