Liebe BR-Kollegen,
in unserer Firma läuft seit fast 2 Jahren vom AG aus die Phase "Stellenausschreibungen erstellen". Zunächst war eine externe Beraterin am Werk, die in Einzelgespächen die Inhalte aufgenommen hat. Nun sollen die Stellenbeschreibungen endgültig verabschiedet werden. Meine Fragen:
- Inwieweit ist der BR zu beteiligen?
- Müssen die Stellenbeschreibungen des AG vom AN und Abteilungsleiter unterzeichnet werden? Dies ist vom AG so geplant.
- Wenn ja, welche Verpflichtung geht der AN ein?
- Wenn die Stellenbeschreibung nicht mit der aktuellen gelebten Arbeitstelle des Einzelnen übereinstimmt, also entweder Aufgaben nicht erfasst oder andere Aufgaben hinzugenommen wurden: muss der AN dies so akzeptieren? Wäre dies dann eine Versetzung und somit zustimmungspflichtig durch den BR?
- Welche Auswirkungen hat es auf die Vergütung? Gibt es bei Mehrarbeit einen Anspruch auf neue Eingruppierung?
Ich danke für euren Rat.
Beste Grüße
Franziska