Liebe Forums-Mitglieder,
wir haben seit April einen neuen Geschäftsführer, der sich scheinbar sehr auf das Thema "Betriebsrat" freut und bereits "formellen" Druck macht.
Seine Schulung zum BR-Thema wird erst im Mai stattfinden, allerdings konfrontiert er uns nach einem von uns gefassten Entsendebeschluss zu Schulungen mit folgenden Themen:
- Er ist der Meinung, der Beschluss war ungültig, da "eine eigenhändig durch die Mitglieder des BR unterzeichnete Anwesenheitsliste vorzulegen sei, als Nachweis zur Gültigkeit der Beschlussfassung." --> Frage an das Forum: Stimmt das? Den Beschluss unterschreiben muss doch nur der Vorsitzende und die Aussage des BR, dass die Beschlussfähigkeit des Gremiums vorlag, müsste ausreichend sein, oder? Es kommt tatsächlich dazu, dass wir keine Anwesenheitsliste im Protokoll haben, obwohl alle 5 Mitglieder anwesend waren. Aber ist durch das Fehlen der Anwesenheitsliste, die der GF als Teil des Protokolls doch gar nicht einsehen darf, der Beschluss wirklich unwirksam??
- Es geht um eine Entsendung zweier BR-Mitglieder zum Thema "Psychische Gefährdungsbeurteilung". Der GF zweifelt an, dass dieses Thema erforderlich ist und dass unzureichender Kenntnisstand vorliegt. Des Weiteren verlangt er eine Erklärung, warum 2 Mitglieder und nicht nur 1 diese Schulung benötigen.
--> Frage an das Forum: Liegt es nicht im Ermessen des BR, die Erforderlichkeit zu beurteilen und mehr als nur ein Mitglied in einem 5er -Gremium (1 Jahr alt) zu schulen? Inwieweit muss der BR "zufriedenstellend" der GF begründen, warum nicht genug Kenntnisse vorliegen?
(Zitat Mail GF: "Daher noch einmal die Forderung darzustellen, welche konkrete Erfordernis die Verbesserung der Kenntnisse des BR in dieser Hinsicht begründet und vor allem, wieso 2 Personen die Schulung besuchen müssen.")
Vielen Dank für Euer Feedback und beste Grüße,
INK
Zusatz: Der Schulungsbeschluss wurde letzten Freitag, 31.3.17 an die alte Geschäftsführerin (cc neuer Geschäftsführer) verschickt. Der neue Geschäftsführer ist offiziell erst seit 1.4. Geschäftsführer. Wer ist rechtlich für die Freigabe zu diesem Zeitpunkt zuständig? Oder reicht die einfache Übergabe innerhalb einer bestimmten Frist?