Überstunden bei einer Informationsveranstaltung des AG

  • Hallo zusammen,

    nach gut 1,5 Jahren "Kampf", wurde endlich unsere BV-Dienstplan von der Einigungsstelle entschieden (eine BV-Überstunden ist noch anhängig). Um diese BV den Mitarbeitern (Pflegebranche) nahe zu bringen, lud die Geschäftsleitung zur "Informationsveranstaltung" ein. Diese fand am selben Tag in beiden Häusern, einmal vormittags und einmal nachmittags, statt. In dieser Einladung stand nicht ausdrücklich, dass die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung freiwillig wäre. Meine Frage an den Geschäftsleiter ob diese Zeit, von den Mitarbeitern die normalerweise im Frei wären, als Überstunden berechnet werden können, wurde verneint, da es sich ja um eine freiwillige Teilnahme handeln würde. Ich sehe das anders und wie sieht es dann mit der Fahrtzeit usw. aus? Wer kann mir evtl. einen Hinweis geben, wo ich diesbezüglich etwas finden kann?

    Jetzt noch etwas banales. Es gab eine Diskussion in unserem Gremium, ob man bei der Einladung zu einer zusätzlichen Sitzung von einer "außerordentlichen" Sitzung sprechen kann. Ich bin der Meinung, es handelt sich immer um eine ordentlichen Sitzung. Auch hierzu würde ich gerne Eure Meinung lesen.

    Vielen Dank im Voraus.

    Schrödi

  • Hallo Schrödi,

    zunächst einmal: willkommen im Club.

    Zu deinen Fragen:

    Im Nachhinein hier irgendwas zu reißen dürfte schwer sein. Denn solange in der Einladung nicht drin stand, dass die Teilnahme Pflicht ist, warum sollte der AG die Zeit bezahlen?

    Nächstes Mal überlasst ihr hier die Initiative nicht dem AG sondern beruft eine Betriebsversammlung ein, da sind die Regeln klar, Anwesenheit und (Extra-(!) ) Fahrzeit gelten als Arbeitszeit. Dann gibt es keine Diskussion.

    Juristisch gibt es keinen Unterschied zwischen ordentlich und außerordentlicher Sitzung. Das Gesetz kennt nur Sitzungen die ordentlich einberufen wurden. (Im Sinne von den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, genügend Vorlauf, unter Angabe der TO usw.))

    Die Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Sitzungen wird üblicherweise in Geschäftsordnungen gemacht, wo festgelegt wird, dass ordentliche Sitzungen an einem bestimmten Tag, in einem festgelegten Turnus usw. usf. stattfinden. Jede zusätzliche Sitzung wird dann als außerordentlich bezeichnet und hat üblicherweise nur einen TOP, nämlich den, der die Sitzung erforderlich macht. Aber nochmal, das ist reine Konvention, nix juristisches!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    vielen Dank für die schnelle Antwort und die freundliche Begrüßung. Aber ich bin seit 2 Jahren unter einem anderen Namen hier angemeldet, war aber längere Zeit nicht im Forum gewesen. Als ich mich jetzt einloggen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass ein falsches Paßwort benutzt wird, was nicht sein kann, da ich es notiert habe. Aber egal, das neue Paßwort wurde mir per Email mitgeteilt und ich mit Schrödi angesprochen. Ist aber in Ordnung.

    Jetzt zur Informationsveranstaltung, da haben wir uns tatsächlich überrumpeln lassen, passiert nicht nochmal. Bei der nächsten BV, wenn sie dann endlich mal durch ist, wissen und machen wir es besser. Es wird nicht einfach werden, zumal wir kurz davor stehen, ein 2.Mal Neuwahlen zu machen und das, wo Anfang 2018 sowieso gewählt werden muss.

    Jetzt zur ordentlichen bzw. außerordentlichen Sitzung, mir war es klar, aber ich konnte es meinen Kolleginnen nicht klar machen. Als Vertreter der Minderheit hat man es nicht einfach:D :oops:

    Schrödi

  • Zitat von Schrödi:

    Es wird nicht einfach werden, zumal wir kurz davor stehen, ein 2.Mal Neuwahlen zu machen und das, wo Anfang 2018 sowieso gewählt werden muss.

    Schrödi

    Hallo.

    wenn ihr jetzt Neuwahlen machen müsst, seid ihr bis 2022 im Amt.

    siehe §21 BetrVG

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo Hubertus,

    genau das ist heute passiert, die 7. Kollegin hat ihre Mitarbeit im BR gekündigt. Jetzt stehen wir wieder vor der Situation, was muss als erstes gemacht werden und ganz wichtig, wie schnell. Das Problem ist, dass wir wahrscheinlich kein 7er Gremium zusammen bekommen. Die Tatsache, dass von der "alten" Truppe die vor gut 2 Jahren den BR gegründet hatten, nur noch 2 Leute übrig sind, davon eine Kollegin in Elternzeit, zeigt, was in diesem Unternehmen abgeht. Abmahnungen, Kündigungen von BRM, mehrere Beschlussverfahren (Seminarkosten usw.), Einstweilige Verfügungen, Einigungsstellen, davon eine noch anhängig usw. So, genug davon, ich denke, das Thema müsste jetzt in einen anderen Thread verschoben werden. Darum nochmal die Frage: wie schnell muss die Neuwahl eingeleitet werden und wie macht man es am besten einen Wahlvorstand zusammen zu bekommen, wenn der nicht aus den 3 noch "aktiven" BRM bestehen soll?

    Hubertus, vielen Dank für Deine Antwort und hoffentlich noch viele andere.

    LG

    Schrödi

  • Hallo,

    ihr müsst die Wahl ohne schuldhaftes Verzögern einleiten. Wenn aber der Wahlvortand noch geschult werden muss, kann das bis zum Wahltermin schon noch 2-3 Monate dauern. Wenn ihr keine 7 BR mehr zusammen bekommt, dann könnt ihr auf die nächst niedrige BR-Anzahl gehen. siehe BetrVG §11.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Vielleicht noch zur Ergänzung:

    Ohne schuldhaftes Verzögern einleiten bedeutet hier: den Wahlvorstand bestellen.

    Und ansonsten: ich verstehe zwar die Idee, dass ihr den Wahlvorstand nicht aus dem Gremium bestellen wollt, notwendig ist das aber nicht. Jeder wahlberechtigte AN darf in den Wahlvorstand (s. § 16 i.V.m. § 7 BetrVG), jeder wahlberechtigte AN darf kandidieren (wenn zum Zeitpunkt der Wahl mind. 6 Monate im Betrieb, siehe § 8 BetrVG). D.h. eine Trennung der Funktionen mag erstrebenswert sein, notwendig ist sie nicht.

    Weiterhin für euch wichtig: auch wenn ihr jetzt in Unterzahl seid, ihr seid nach wie vor im Amt mit allen Rechten und Pflichten!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hollo Moritz, hallo Hubertus,

    danke für eure Informationen. Wir werden jetzt in einem Infobrief an die Mitarbeiter (Aushang u. Liste, Email Verteiler) und gleichzeitig versuchen, in persönlichen Gesprächen, einige zum Mitmachen zu bewegen. In 2 Wochen wollen wir dann den Wahlvorstand bestellen. Die Neuwahlen hatten wir dann für Mitte Juni vorgesehen. Es ist schon eine verworrene Situation, von den verbliebenen BRM sind 3 "aktiv" 2 Elternzeit und der 6. hat sich seit seines Eintritts ins Gremium, durch Krankmeldungen, Urlaub, Seminare und unentschuldigtes Nichterscheinen vor der Teilnahme an Sitzungen gedrückt. Dies alles jetzt genauer zu erklären, würde den Rahmen sprengen. Bisher hatten wir es toleriert, weil unser BR funktionierte und wir nicht neuwählen wollten.

    Jetzt sieht es so aus, das die anderen Beiden "aktiven" BRM im Mai zum 1. Grundseminar fahren, und ich dann alleine wäre, daraum brauchen wir noch Wahlhelfer.

    Die Rückstufung auf ein 5er Gremium usw. ist mir jetzt klar, Auf § 11 BetrVG hätte ich auch selber kommen müssen. Schon etwas peinlich.

    Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.

    Schrödi

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.