Hallo zusammen,
nach gut 1,5 Jahren "Kampf", wurde endlich unsere BV-Dienstplan von der Einigungsstelle entschieden (eine BV-Überstunden ist noch anhängig). Um diese BV den Mitarbeitern (Pflegebranche) nahe zu bringen, lud die Geschäftsleitung zur "Informationsveranstaltung" ein. Diese fand am selben Tag in beiden Häusern, einmal vormittags und einmal nachmittags, statt. In dieser Einladung stand nicht ausdrücklich, dass die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung freiwillig wäre. Meine Frage an den Geschäftsleiter ob diese Zeit, von den Mitarbeitern die normalerweise im Frei wären, als Überstunden berechnet werden können, wurde verneint, da es sich ja um eine freiwillige Teilnahme handeln würde. Ich sehe das anders und wie sieht es dann mit der Fahrtzeit usw. aus? Wer kann mir evtl. einen Hinweis geben, wo ich diesbezüglich etwas finden kann?
Jetzt noch etwas banales. Es gab eine Diskussion in unserem Gremium, ob man bei der Einladung zu einer zusätzlichen Sitzung von einer "außerordentlichen" Sitzung sprechen kann. Ich bin der Meinung, es handelt sich immer um eine ordentlichen Sitzung. Auch hierzu würde ich gerne Eure Meinung lesen.
Vielen Dank im Voraus.
Schrödi