Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine schwangere Kollegin (Heilerziehungspflegerin in Werkstätte für Menschen mit Behinderungen) hat ihre Abt-Leitung von ihrer (noch sehr frühen) Schwangerschaft bereits in Kenntnis gesetzt, dies jedoch mit der Bitte um weiteres Stillschweigen.
Die Abt-Leitung hat diese Kenntnis an ihre Vorgesetzten bisher nicht weitergegeben.
Schwangere Kolleginnen in gleicher Tätigkeit haben nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaften regelmäßig ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil Gefährdungen durch Übergriffe nicht sicher ausgeschlossen werden konnten.
Ich habe ihr geraten, die Schwangerschaft offiziell anzuzeigen, damit der AG seiner Fürsorgepflicht nachkommen kann. Auch die Abt-Leitung ist dann aus dem Dilemma nichts unternehmen zu sollen. Natürlich dürfen Mutter und Kind nicht irgendeiner unnötigen Gefährdung ausgesetzt sein, das ist das Wichtigste und macht mir Bedenken.
Was ratet ihr mir?
Danke u. ciao,
h.