Auf Leitern steigen?

  • Ich habe mal am Rande eines Seminars von einem anderen Teilnehmer erzählt bekommen, es dürfe nicht jeder Arbeitnehmer auf eine Leiter steigen sondern nur Mitarbeiter die entsprechnde Einweisungen bekommen haben.

    Hierzu drei Fragen:

    - Stimmt das?
    - Wie soll / muss so eine Einweisung aussehen?
    - Wo finde ich das schwarz auf weiß?

  • Servus, wie bei allen anderen "Arbeitsmitteln" darf der Arbeitgeber bei Leitern nur "geeigente" Arbeitnehmer einsetzen. In diesem Bereich ist dies wohl der Gesunde Menschenverstand einzusetzten. Die Unterweisung ist u.a. in der BGV A1 geregelt. Außerdem muß der AG die Leitern nach Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig prüfen.

  • Team-ifb

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