Liebe Kollegen,
hat jemand einen Kommentar zum Mutterschutzgesetz und könnte §7 zur Verfügung stellen, bzw. hier 2 Fragen beantworten?
1) Wie lange gilt eine Mutter als stillende Mutter? Tatsächliche "Stillzeit" oder gibt es hier durch Rechtssprechung Obergrenzen?
2) Kann der Anspruch auf Stillzeit auch an den Beginn und/oder das Ende der Arbeitszeit gelegt, oder gar "außerhalb" der Arbeitszeit genommen werden werden?
Danke
TDL