Kommentar zu §7 MuSchG gesucht

  • Liebe Kollegen,

    hat jemand einen Kommentar zum Mutterschutzgesetz und könnte §7 zur Verfügung stellen, bzw. hier 2 Fragen beantworten?

    1) Wie lange gilt eine Mutter als stillende Mutter? Tatsächliche "Stillzeit" oder gibt es hier durch Rechtssprechung Obergrenzen?

    2) Kann der Anspruch auf Stillzeit auch an den Beginn und/oder das Ende der Arbeitszeit gelegt, oder gar "außerhalb" der Arbeitszeit genommen werden werden?

    Danke

    TDL

  • Hallo.

    Zu 1) gibt es wohl unterschiedliche Rechtsprechung und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles in Abwägung zwischen dem S hutzbedarf und den betrieblichen Interessen.

    2) Das liefe dem Regelungszweck zuwider.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke Winfried,

    http://www.bfr.bund.de/cm/343/…_und_berufstaetigkeit.pdf habe ich inzwischen gefunden.

    Ferner gibt es wohl Urteile aus den 70er Jahren welche eine Obergrenze zum ersten Geburtstag des Kindes legen - Wie auch immer das mit dem Wortlaut des Gesetztes in Einklang zu bringen ist. Aber so etwas ähnliches kennen wir ja aus dem Befristungsrecht :)

    Das legen der Still"pausen" an den Anfang bzw. das Ende der Arbeitszeit scheint auch OK zu sein.

    Ein Thema das nur noch selten praktische Relevanz entfaltet - Dank Elternzeit :)

    Gruß TDL

  • Hallo TDL,

    guck auch mal hier.

    Zitat: "Tenor der Rechtsprechung ist: je älter das Kind wird, umso eher wird von einer unzulässigen Rechtsausübung ausgegangen werden können.
    Als Orientierungshilfe für angemessene Stillzeiten dürfte ein Zeitrahmen von ca. ein bis eineinhalb Jahren gelten."

    Gruß
    Kokomiko

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.