Hey,
muss ein MA zwingend sämtliche Begunde dem Arbeitsmediziner vorzeigen ?
VG
Befunde zur Arbeitsmedizin
- buda-52
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Habe ich das richtig? Arbeitsmediziener = Betriebsarzt?
Nein, der Mitarbeiter hat seinen Arzt, und diesem Vertraut er. Er muss keinerlei Befunde oder ähnliches offenlegen...
es sei denn...
der Mitarbeiter darf nicht mehr auf Schicht, hat dazu einen Befund, das muss er schriftlich belegen. Auf Zuruf geht sowas nicht.
Ohne Hintergründe oder mehr Details ist eine Aussage nicht möglich. Eine Pauschalaussage gibt es wahrscheinlich nciht.
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Das hier
Zitat von Rainer Windenergiebranchees sei denn... der Mitarbeiter darf nicht mehr auf Schicht, hat dazu einen Befund, das muss er schriftlich belegen. Auf Zuruf geht sowas nicht.
heißt aber doch nicht, dass der Befund offen gelegt werden mussAuch dann muss der Mitarbeiter meiner Meinung nach keinen Befund vorlegen, sondern ein ärztliches Attest.
Ein Befund enthält eine Diagnose und/oder benennt eine vorliegende Gesundheitsstörung. Diese muss aber nicht offen gelegt werden.
Ein ärztliches Attest gibt Auskunft darüber, dass aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Dinge durch einen Mitarbeiter nicht leistbar sind. In deinem Beispiel der Schichtdienst.
Welche gesundheitlichen Gründe im Einzelnen die Einschränkung verursachen, geht den Arbeitgeber nichts an.Aber es wurde gefragt, ob ein MA dem Arbeitsmediziner (verstehe ich in diesem Zusammnhang auch als Betriebsarzt) sämtliche Befunde zeigen muss.
Eine so pauschale Frage kann man nur mit "NEIN" beantworten. -
LiebeR ThreadstarterIn,
man kann hier nur spekulieren, was Du meinst. So kann man nicht fundiert antworten... Um was geht es? Eine betriebsärztliche Untersuchung? Wenn ja, was für eine, und wofür sollten dafür andere Befunde relevant sein? Oder geht es um etwas anderes?
Grüsse Winfried -
Zitat von Metro:
Das hier
Auch dann muss der Mitarbeiter meiner Meinung nach keinen Befund vorlegen, sondern ein ärztliches Attest.
Aber es wurde gefragt, ob ein MA dem Arbeitsmediziner (verstehe ich in diesem Zusammnhang auch als Betriebsarzt) sämtliche Befunde zeigen muss.
Eine so pauschale Frage kann man nur mit "NEIN" beantworten.So wie du es schreibst ist es deutlicher. Korrekt. Ich meinte das damit:
Zitat von Rainer Windenergiebranchenicht mehr auf Schicht, hat dazu einen Befund, das muss er schriftlich belegen.
Natürlich muss er den Befund und alle Umstände nicht offenlegen, sondern nur das "Ergebnis" bzw. die "Folgen" in Form eines Attests.
Stimme ich dir vollkommen zu.
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Hallo liebe Profis ihr seid klasse.
Bei mir geht es darum das der AG sagt das er einen MA aus einer langen Erkrankung nicht nach dessen Gesundmeldung einfach wieder arbeiten lassen kann. Der AG schickt dann die MA zur Medizinischen Einschätzung zum Betriebsarzt. Dieser sagt um eine Aussage machen zu können braucht die AM sämtliche Befunde der letzten Krankheit ein Attest sei unzureichend weil in diesem die verwendeten Medikamente nicht zu sehen seien und diese seien aber für die Tätigkeits Ausübung ( bedienen von Maschinen ) sehr wichtig . -
Guten Morgen,
der Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner hat genau so eine Ärztliche SChweigepflicht wie jeder andere Arzt auch.
Der Arbeitsmediziner möchte die Ärztlichen Unterlagen des Hausarztes um den Krankheitsverlauf und die Beeinträchtigung am Arbeitsplatz beurteilen zu können.
Dies kann er nich in dem er dem Kunden vor dem Kopf guckt.
Wenn dein Kollege diese Freigabe nicht erteilt, kann es passieren, das der Arzt Beurteilt, das er nichts Beurteilen kann, da der Kollegen die Benötigten Unterlagen nicht eingereicht hat. (Hatten wir schon)
Dann muss der Kollege selbst und auf eigene Kosten ein Arbeitsmedinzinischen Gutachten besorgen.
LG -
Na ich misstraue Betriebsärzten grundsätzlich
da geh ich lieber zu einem unabhängigen Arbeitsmediziner und besorg mir die Bescheinigungen die der AG einfordert.
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Zitat von schwede12:
Na ich misstraue Betriebsärzten grundsätzlich
da geh ich lieber zu einem unabhängigen Arbeitsmediziner und besorg mir die Bescheinigungen die der AG einfordert.
Ist ein zweischneidiges und im Zweifel für den Arbeitnehmer teures Schwert, aber kann man grundsätzlich erstmal nichts viel gegen sagen, solange es sich um einen Arbeitsmediziner handelt.
Ich frage mich nur, mit welcher Kompetenz der AG hier anzweifelt, dass der AN einsatzfähig ist, wenn der Arzt von der AU-Bescheinigung absieht. In einem solchen Fall und unterstellt ich wäre beschwerdefrei, würde ich auch keine Atteste/ Diagnosen beibringen
Viele Grüße
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Zitat von MA hatRecht:
Hallo liebe Profis ihr seid klasse.
Bei mir geht es darum das der AG sagt das er einen MA aus einer langen Erkrankung nicht nach dessen Gesundmeldung einfach wieder arbeiten lassen kann. Der AG schickt dann die MA zur Medizinischen Einschätzung zum Betriebsarzt. Dieser sagt um eine Aussage machen zu können braucht die AM sämtliche Befunde der letzten Krankheit ein Attest sei unzureichend weil in diesem die verwendeten Medikamente nicht zu sehen seien und diese seien aber für die Tätigkeits Ausübung ( bedienen von Maschinen ) sehr wichtig .Nun auch wir arbeiten an schnell laufenden Maschinen.
Wenn der MA die Befunde nicht dem Betriebsarzt gibt, dann ist das so.
Wenn der Arbeitgeber trotz Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters diesen nicht arbeiten läßt, und der Mitarbeiter seine Arbeitskraft weiterhin anbietet, so muss der Arbeitgeber diese Arbetiskraft bezahlen.
Der Arbeitsmediziner hat nicht Au geschrieben und kann somit auch nicht die AU aufheben.
Wenn der AG sicher sein will, dass der Mitarbeiter die Tätigkeit wieder aufnehmen kann und kein Risiko eingehen möchte, dass hier die Gesundheit des AN gefährdet ist, weil er an schnell laufenden Maschienen arbeitet, dann soll der den behandelnden Arzt bitten, zu bescheinigen, dass der AN wieder voll arbeiten kann und keine Gefährdung auf Grund von "Nachwirkungen" aus der Krankheit an den bestehenden Arbeitsplatz besteht.
Wie gesagt, der Betriebsarzt ist auch zur schweigepflicht verpflichtet, aber sind wir ehrlich, desen Brot ich eß, dessen Lied ich sing kommt oft genug vor. Wenn der MA dem Betriebsarzt nicht vertraut, dann vertraut er nicht Punkt. Wenn über die BG oder mit dem BR zu der bestehenden Tätigkeit keine Pflichtuntersuchungen festgelegt sind, dann hat der Betriebsarzt hier auch nichts zu untersuchen, wenn der An nicht will und damit auch keine Einschätzung abzugeben, ob es geht oder nicht. Ist nicht sein JOB!!!
Meine Befunde hat er auch nicht, und ich war 2 mal länger krank incl. Intensivstation. Keinen meiner Befunde habe ich dem Betriebsarzt gegeben.
ich habe gesagt, hier bin ich wieder und wenn ihr mich nicht arbeiten lassen wollt, bezahlen müßt ihr trotzdem, weil ich wieder fit bin.
PUNKT
Gruß
rabauke
Gruß
Rabauke
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Hallo.
@ MAhatRecht, vielen Dank für die Erklärung, mit der Information ist die Frage m.E. klarer zu beantworten.
Der/die AN ist nach Ende der AU (formal) wieder arbeitsfähig. Die ÄrztInnen, die eine AU-Bescheinigung ausstellen, machen dies auf Grundlage der ausgeübten Tätigkeiten - im Umkehrschluß bedeutet das Ende der AU, dass diese Tätigkeiten wieder ausgeübt werden können. Und mehr muss der AG m.E. nicht wissen.
Wenn eine betriebsärztliche Untersuchung nicht aufgrund höherrangigen Rechts vorgeschrieben ist, kann der AG seine AN m.E. nicht dazu zwingen, und erst recht kann er keinen AN dazu zwingen, "Altbefunde" mitzubringen oder die vorbehandelnden Ärztinnen gegenüber dem betriebsärztliche Dienst von der Schweigepflicht zu entbinden.
Der/die AN muss hier m.E. gar nix, er/sie bietet die Arbeitskraft an und gut ist es. Etwas anderes könnte m.E. Dann der Fall sein, wenn der/die AN OFFENSICHTLICH nicht geeignet ist, die Arbeitsleistung zu erbringen.
Grüsse Winfried -
Team-ifb
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