Kandidat ist Sprecher einer anderen Liste

  • Hallo,

    wir befinden und mitten in der Wahlphase eines neuen Betriebsrats.

    Nun ist ein Kandidat auf einer Liste Sprecher einer anderen Liste. Ist das möglich?

    Es gibt ja Urteile, zumindest wurden die in einem andreen Thread erwähnt, die besagen, dass ein Kandidat mit seiner Unterschrift zur Kandidatur auch ein Unterstützer ist.

    Lieben Gruß,

    Max

  • Kann es sein, dass du mit Sprecher Unterstützer meinst?

    Ich fange mit dem Begriff gerade nichts an, weshalb ich da im Moment auch keine Meinung zu habe...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich meine damit den Vertreter der Liste.

    Er steht auf einer Liste als Kandidat, aber unterstützt sie nicht mit seiner Unterschrift.

    Auf der anderen Liste ist er kein Kandidat, aber unterstützt mit seiner Unterschrift und ist der Vertreter der Liste.

  • das ist zulässig, da er nur eine Liste unterstützt.

    ich muss ja nicht die Liste auf der ich kandidiere unterstützen, wenn mir da ein teil der Kandidaten nicht gefällt, ich aber Gewerkschafter bin, dann darf ich nicht Listenfremd kandidieren, kann aber die andere Liste unterstützen.

    alles prima

    Wenn ich dann auch noch einen guten Listenplatz habe und reinkomme, wissen alle, mit welchen BR'ler ich sicher zusammenarbeiten werden, die, deren Liste ich unterstützt habe.

    Das sorgt dann bei den Ausschusswahlen und BRV Wahlen für veränderte Verhältnisse und dort ggf. neue Listenverbindungen.

  • Dem Buchstaben des Gesetzes nach, darf ich nur auf einer Liste kandidieren und darf nur eine Liste unterstützen. Davon, dass das beides Mal die gleiche sein muss, davon steht da nix...

    Gleichwohl könnte ich mir vorstellen, dass es da entsprechende Urteile gibt, habe aber im Moment keines der schlauen Bücher zur Hand.

    Und ich denke mal, es ist auch eine Frage der konkreten Ausgestaltung.

    Beispiel: Wenn Kollege Meier auf Liste A kandidiert, aber als Vertreter der Liste B fungiert und die Liste B dann auch noch z.B. den Name Liste Meier erhält, wäre es extrem irreführend, dass man bei Wahl von Liste Meier eben nicht Meier hineinwählt. Hier sähe ich also ein echtes Problem.

    Sind es aber Liste A und Liste B und lediglich der offizielle Vertreter der einen Liste kandidiert auf der anderen Liste, klingt das für mich zwar ungewöhnlich, aber erst mal noch zulässig. (Vorbehaltlich anderweitiger Entscheidungen, ist nur aus dem Bauch heraus...)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.