Hallo allerseits,
ich habe ein paar Fragen zur Auslegung des § 107.
Dort heißt es z.B. "der BR bestimmt die WA-Mitglieder mit der Mehrheit seiner Stimmen..." Unser WA wurde vom GBR gewählt. Gezählt wurden nicht die Stimmen der anwesenden GBR-Mitglieder, sondern - genau wie bei den GBR-Beschlüssen - die Mitarbeiterzahl des Betriebsteils, den das einzelne GBR-Mitglied vertritt. Ist dies zulässig, da hier ja das Stimmrecht der kleineren Betriebsteile weniger wert ist?
In einem früheren Blockbeitrag habe ich gelesen, dass nur die Personen gewählt sind, die mindestens 50 % der Stimmen erreichen und der Rest ist automatisch Ersatz in absteigender Reihenfolge. D.h. der WA würde dann ggf. kleiner als die festgelegten 7 Mitglieder ausfallen - in unserem Fall 4. Kann man das irgendwo nachlesen? Im BetrVG habe ich hierzu leider nichts gefunden.
Da es bei uns auch Interessenten gab, die nur als Ersatzmitglied für den WA kandidieren wollten, gab es einen 2. Wahlgang. Die an Stelle 8-.. platzierten wurden dann nochmals auf die Ersatzliste gesetzt. Ich finde das unsinnig, entweder man will in den WA oder nicht.
Bin gespannt auf eure Antworten.