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leider hilft mir das Internet gerade nicht weiter, daher eine Frage an Euch.
Wir sind dabei eine BV zum BEM zu erstellen, nun ist die Frage, was ist mit KollegInnen die zwar am BEM teilnehmen wollen aber mit der Datenaufnahme (in Form eines Fragebogens) nicht einverstanden sind.
Kann man da ein BEM "light" anbieten, in dem ausschließlich die abgesprochenen Maßnahmen dokumentiert werden?
die zwar am BEM teilnehmen wollen aber mit der Datenaufnahme (in Form eines Fragebogens) nicht einverstanden sind.
Irgendwie machst du mich ja gerade neugierig, was ihr da alles an Daten erhebt, dass da einer ein Problem mit hat...
Im Übrigen bin ich kein wirklicher Freund dieser "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"-Mentalität.
Nach meinem Verständnis ist das BEM ein Verfahren, dass sich u.U. auch über einen etwas längeren Zeitraum hinzieht. Hier auf irgendeine Dokumentation zu verzichten, erscheint mir widersinnig. Da würde ich den Kollegen eher sagen: hey, ist freiwillig, du muss ja nicht teilnehmen.
Da es hier aber deutlich größere Experten zum Thema BEM gibt, mag von ihnen noch sachdienlicherer Input kommen...
1. Was für Daten sind gemeint? (Kannst nur du beantworten Stella)
2. Wer hat Einsicht in diese Daten?
3. Wer hat Zugriff auf die Daten?
2. Einsicht sollte/darf nur derjenige haben, der durch den Mitarbeiter Schriftlich Autorisiert wurde. Dieses könnten z.B. folgende Personen sein: Betriebsarzt, Vertrauensperson, Hausarzt, Externe Sachverständige.. Der BEM-Koordinator / Verantwortliche steht nicht zuer Debatte
3. Dieses sollte nur einer sein. Der BEM-Koordinator / Verantwortliche. Dieser sollte einen Abschliessbaren Schrank haben mit alleinigem Zugang.
Zitat von Moritz
Im Übrigen bin ich kein wirklicher Freund dieser "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"-Mentalität.
Nach meinem Verständnis ist das BEM ein Verfahren, dass sich u.U. auch über einen etwas längeren Zeitraum hinzieht. Hier auf irgendeine Dokumentation zu verzichten, erscheint mir widersinnig. Da würde ich den Kollegen eher sagen: hey, ist freiwillig, du muss ja nicht teilnehmen.
Da es hier aber deutlich größere Experten zum Thema BEM gibt, mag von ihnen noch sachdienlicherer Input kommen...
Der AG ist verpflichtet das BEM anzubieten (Je nach Betriebsgrösse oder BV) Der Sinn des BEM ist zwar klar angesagt, jedoch hat das BEM einen dezenten Beigeschmack. Ohne BEM ist eine Kündigung krankheitsbedingt quasi kaum möglich wenn der MA klagt. Somit ist der AG schon sehr dahinter her ein BEM durchzuführen. Ein gescheitertes BEM, nicht erfolgreiches, ermöglicht die Argumentation eines Anwalts zur negativen Prognose für die Zukunft, die für eine Krankheitsbedingte Kündigung "Voraussetzung" ist. Ebenso ist es bei der Ncihtteilnahme am BEM, dieses wird dem MA auch negativ angekreidet.
Eine nicht teilnahme vorzuschlagen ist somit meiner Meinung nach vorsichtig gesagt "fahrlässig" und sehr riskant. Ich würde den MA immer zum BEM raten, und ihn dabei begleiten wenn er wünscht.
Zudem kann man den MA dann beraten wem er Einsicht erlaubt wem nicht. Vertraust du dem Betriebsarzt nicht, kannst du ihm z.B. zwar alles unter 4 Augen sagen, entbindest ihn aber nicht von der Schweigepflicht. Dann kann er sagen geht / geht nicht, aber mehr nicht. Oder du lässt ihn aus der Runde entfernen. Alles ist möglich, nichts muss. Je nach BV.
Ich bin jedoch ganz bei Mortiz, nur wer spricht, dem kann man helfen. Wer sich dem verweigert, der hat dann am Ende wahrscheinlich wenig Erfolg und trägt die Konsequenzen.
Abgesehen von den Daten würde ich euch empfehlen, als erstes ein Dokument für die Schweigepflicht zum Ankreuzen zu entwerfen, in dem klar geregelt ist, wer was sehen / Wissen darf, und wer teilnehmen soll. Die Teilnehmer, ausser dem BEM Koordinator, sind immer vom MA auszuwählen. Idealerweise berät der BEM Koordinator hier Zielführend.
Den Teilnehmerkreis könnte der MA im Erstgespräch / Erstkontakt / Informationsgespräch festlegen. Danach lädt der BEM Verantworliche / Koordinator ein und schon hast du direkt keine Peinlichkeiten und einen ausgewählten Kreis.
Die "Datenaufnahme" ist m.E. (also so ganz persönlich) eher minmal, es werden ein paar Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand abgefragt.
Beispiel: "Wie geht es Dir gesundheitlich"
Anwortmöglichkeiten: Sehr gut, gut, weniger gut, schlecht
oder
"Hast Du bzw. hattest Du Probleme bei der Ausübung Deiner
Tätigkeit?"
Außerdem werden bisher getroffene Maßnahmen abgefragt und weitere Maßnahmen vorgeschlagen.
Bereits in der Einladugn wird darauf hingewiesen, dass nur das BEM-Team (bei uns aus einer/einem AG-Vetreter und einem BR-Mitglied bestehend) Einsicht in die Unterlagen haben und diese auch noch eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis gem.§5 BDSG unterzeichnet haben. Darüberhinaus wird explizit abgefragt ob das BR-Mitglied dabei sein soll und wer noch hinzugezogen werden darf. Alles mit Unterschrift des/der Betroffenen.
Bei Schweigepflichtaufhebung von Ärzten sind wir noch lange nicht.
Leider sind einige MA unseres Unternehmens etwas paranoid was ihre "Daten" angeht und leider sind es genau die, die als potentielle BEM-TeilnehmerInnen in Frage kommen.
Aber wie Du und auch Moritz schon schrieben, ein bisschen Dokumentation muss eben sein.
Wie ist oder war das bei Euch, habt Ihr als BR "Werbung" fürs BEM gemacht?
Und wie kann ich die KollegInnen zum BEM ermutigen ohne gleich die "Wenn Du ablehnst, siehst Du bei einer Kündigung aber doof aus" Keule zu schwingen?
Natürlich kann es kein BEM geben, ohne dass Daten verarbeitet werden - ich denke, man muss den Betroffenen klarmachen, dass ihre notwendigerweise erhobenen Daten der Schweigepflicht unterliegen und in keinem Fall an den AG weitergereicht werden dürfen. V.a. uf Wunsch der Betroffenen ist das Datenvolumen möglichst klein zu halten, m.E. darf man da jede nicht zwingende Information durchaus verweigern.
Als BR würde ich durchaus Werbung für das BEM machen, z.B. würde ich das Prinzip mal in einer Betriebsversammlung vorstellen. Es gibt ja auch genug positive Argumente, mit denen sollte man nikcht hinter'm Berg halten...
Aaaaber...: Wer hat denn die Fragebögen nach welchen Kriterien entworfen? Solche globalen Fragen...
Zitat von stellalunaHH:
Die "Datenaufnahme" ist m.E. (also so ganz persönlich) eher minmal, es werden ein paar Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand abgefragt. Beispiel: "Wie geht es Dir gesundheitlich" Anwortmöglichkeiten: Sehr gut, gut, weniger gut, schlecht
oder "Hast Du bzw. hattest Du Probleme bei der Ausübung Deiner Tätigkeit?"
...finde ich nicht wirklich zielführend oder hilfreich bzgl. eines BEM. Ich würde mich da als Betroffener auch fragen, warum ich das ausfüllen sollte.
Ein BEM "light" gibt es nicht. Sowas ist im SGB auch nicht vorgesehen. BEM ist prinzipiell für den AN freiwillig. Eine BV ist unumgänglich zu diesem Thema und sieht in jedem Betrieb anderst aus und erfordert unbedingt Sachkunde zum Thema. Möchte man das BEM Vefahren eröffnen bedarf es auch die Erfassung von Daten, sonst macht es ja von vorherein keinen Sinn. Innerhalb des BEM Verfahrens ist der AG bzw ein AG Vertreter natürlich infolviert. Wie sonst soll der AG seiner Verpflichtung nach kommen? Daher folgt die logische Frage:
Wie viel muss der Arbeitgeber wissen, um seiner Verpflichtung nachzukommen?
Grundsätzlich: Nur so viel, wie erforderlich ist, um ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, das der Gesundheit und Beschäftigungssicherung des Mitarbeiters dient, durchführen zu können. Das heißt: der Arbeitgeber muss nicht die Diagnose der Erkrankung kennen, wohl aber die gesundheitlichen Einschränkungen, die am Arbeitsplatz entstehen.
Meine Erfahrung lehrt das Aufklärungsarbeit über Sinn und Zweck des BEM ganz wichtig ist.Viele verwechseln ein BEM Gespräch mit den sogenannten "Krankenrückkehrgesprächen".
Eine SBV ist nur dann mit im Boot wenn es sich um einen SB oder Gleichgestellten handelt.Gibt es keine SBV übernimmt deren Aufgabe die Interessenvertretung.
Alle Daten sind grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren und getrennt von der Personalakte zu verwahren.Die Weitergabe personenbezogener Daten darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Mitarbeiters erfolgen. Er muss zuvor über Art der Daten sowie Sinn und Zweck der Datenweitergabe aufgeklärt werden.
Als Interessenvertreter sollte dein Augenmerk nicht nur auf die Umsetzung des BEM liegen, sondern vor allem auch darauf zu achten dem AG keine Möglichkeit des BAM zu geben ( AUSgliederungsmanagement) Denn unter Umständen könnte der Arbeitgeber bestimmte Informationen auch zu einer Prognose heranziehen, ob eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen aussichtsreich wäre.
vielen Dank für die Anregungen, ich denke ich werden den "Fragebogen" der eher ein Gesprächsleitfaden ist noch ein bisschen überarbeiten und die tatsächlich schriftlich festzuhaltenden Punkte auf ein Minimum reduzieren. Mehr kann ich dann wohl auch nicht tun, außer zu versuchen den Kolleg*innen die Angst zu nehmen.
Eine BV ist unumgänglich zu diesem Thema und sieht in jedem Betrieb anderst aus und erfordert unbedingt Sachkunde zum Thema.
Das sehe ich anders. Sie ist nicht zwingend notwendig bzw unumgänglich, aber durchaus möglich und je nach Betrieb und Klima auch sinnvoll. Jedoch nicht Grundsätzlich Pflicht.
Wenn man ein gutes System hat, mit vernünftigen Abläufen, Gesprächstechniken und möglichen Maßnamen, muss man das nicht fixieren, kann es aber..
Hallo Rainer, das wiederum sehe ich anderst. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist quasi Pflicht für alle Arbeitgeber (12.7.2007, Az. 2 AZR 716/06). Auch in Kleinbetrieben. Und überall wo der AG in der Pflicht ist, muss man gucken das er seinen Pflichten nachkommt.
Nach dem Wortlaut des §84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) kann ich als Betriebsrat die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangen. Gemäß §84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX wache ich auch darüber, das mein Arbeitgeber seine Verpflichtungen erfüllt. Kommt er also meinen Forderungen nicht nach, kann ich dies über das Arbeitsgericht erzwingen.Dieses Initiativrecht wird ferner abgedeckt durch §93 SGB IX („Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrats). Hier steht ganz klar, dass es Aufgabe der Betriebsräte ist, die Durchführung des §84 SGB IX zu überwachen.
Und ohne BR kann der AG auch kein BEM einführen.Ergo wer was einführen will/muss das mit dem BR regeln, und geregelt wird das "Wie und Was" in einer BV.
Und ohne BR kann der AG auch kein BEM einführen.Ergo wer was einführen will/muss das mit dem BR regeln, und geregelt wird das "Wie und Was" in einer BV.
So meine Logik :roll:
Auch in Betrieben / Unternehmen ohne Interessenvertretung muß der AG zwingend ein BEM durchführen, BEM ist nicht von der Existenz des BRs abhängig.
Ich bin aber sehr der Meinung, daß betriebliche Interessenvertretungen über schriftliche Dienst- oder Betriebsvereinbarungen die wichtigsten Regelungen, Abläufe, Aufgaben, Pflichten, Beteiligtenrollen, und Datenschutzmaßnahmen etc. festschreiben sollten. Nur damit ist m.E. eine ordentliche Durchführung des BEMs überhaupt möglich, garantiert es aber andererseits aber auch nicht.
Leider gibt es da viele "Mimikri-Beispiele"..:oops: