Liebe BR-Kollegen,
ich habe eine Frage zum Direktionsrecht.
Die Geschäftsleitung hat für einen Mitarbeiter das Direktionsrecht hinsichtlich des Arbeitsortes ausgeübt. Der Mitarbeiter ist jetzt für vier Wochen in einem anderen Standort eingesetzt. Danach wird er ja wieder in seinem Dienststandort arbeiten.
Wenn der AG das Direktionsrecht hinsichtlich des Arbeitsortes nochmal ausüben möchte, wie viel Zeit muss dazwischen liegen?
Ich haeb dazu leider in den einschlägigen Textes nichts gefunden. Entweder bin ich also blind oder es gibt keine einduetige Regelung. In letzterem Fall müssten wir als BR dann ja Stellung beziehen und dem AG sagen, wann er das Direktionsrecht frühestens nochmal ausüben darf.
Wie seht Ihr das?
Beste Grüße
MP