Protokolländerungen

  • Hallo zusammen,

    eine Frage hätte ich dann noch:

    In welchen Formen darf das Protokoll einer BR-Sitzung noch geändert werden?

    Die Beschlüsse sind ohnehin im Wortlaut niedergeschrieben, von daher gibt es hier kein Änderungsbedarf.

    Wie verhält es sich, wenn es um Diskussionpunkte geht? Beispiel:

    Mitarbeiter A meint, der Inhalt stimmt nicht, da er sich anders ausgedrückt hat. Wie darf kann/darf/muss das Protokoll jetzt geändert werden?

    Darf er die Protokollantin anschreiben, mit der Bitte um Änderung?

    Muss es den BRV anschreiben, mit der Bitte um Änderung, der dann wiederum die Protokollatin kontaktiert?

    Muss der BRV Änderungswünsche mit in die nächste Sitzung nehmen oder geht das auch unbürokratisch?

    Darf das Protokoll einfach vor Unterschrift geändert werden, oder dürfen Änderungen vor und nach Unterschrift nur angehangen werden?

    Müssen Änderungen beschlossen werden?

    Kann hier jemand weiterhelfen?

    Grüße

    Ebby

  • Unbürokratisch einfach ändern geht natürlich immer ist ja schnell gemacht (machen wir auch so...).

    Der richtige Weg wäre meiner Meinung nach, dass das betroffene Mitglied seine Einwände auf der nächsten Sitzung vorträgt und der Einwand dem Protokoll der Sitzung beigefügt wird.

  • Hallo,

    ohne jetzt eine Kommentierung zur Hand zu haben, gehe ich davon aus, dass das Protokoll gar nicht geändert wird, sondern nur die Erklärung des BRM zum Protokoll diesem hinzugefügt wird, analog zu 34 II BetrVG.

    Die Erklärung über das Protokoll geht an den BR als Gremium, der/die BRV ist m.E. zuständig dafür, die Erklärung zum Protokoll hinzuzufügen.

    Grüsse Winfried

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Wenn dann mit der typischen Juristenantwort - Es kommt drauf an... ;)

    Ist das Protokoll bereits unterschrieben, dann hat das Protokoll Urkundencharakter und darf selbstverständlich gar nicht mehr geändert werden. Anmerkungen zum Protokoll können allenfalls noch hinzugefügt werden.

    Solange das Protokoll aber noch nicht unterschrieben wurde (gibt ja genügend Gremien, die das endgültige Protokoll erst zu Beginn der nächsten Sitzung verabschieden) hat es den Status Entwurf und jedes Gremium kann selber entscheiden wie es den Prozess gestalten will.

    Zitat von Ebby

    Mitarbeiter A meint, der Inhalt stimmt nicht, da er sich anders ausgedrückt hat.

    Ich gebe zu, dass ich ein Protokoll nie so ausführlich gestalten würde. Zum einen um solche Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen, zum zweiten weil mir das Protokoll viel zu lang würde und last but not least, weil ich der Meinung bin, dass wörtliche Zitate und persönliche Zuordnungen einzelner Positionen nicht in ein Protokoll gehören. (Ausnahme ein AN legt Wert darauf und besteht darauf, das bitte folgendes zu Protokoll genommen wird...)

    Das ist aber meine ganz persönliche Auffassung, das kann/darf/muss jedes Gremium für sich entscheiden.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ein Abgestimmtes Protkoll darf grundsätzlich nicht geändert werden, ohne das es im Anschluss neu Abgestimmt wird.

    Selbst einen Tippfehler ist eigentlich nicht zu ändern.

    Ich spreche das tatsächlich nach einer Änderung (Nur Fehler!) mit dem Gremium und Schriftführer noch mal durch.

  • Hallo,

    Kokos Link fasst alles bestens zusammen. Aber ich hätte da noch ein, zwei Fragen an die ForumsteilnehmerInnen.

    Aus manchen Beiträgen hier und auch in anderen Threads schließe ich, dass in einigen BRen die Protokolle der letzten Sitzung im BR, d.h. im Rahmen einer Abstimmung genehmigt werden. Deswegen, an jene gerichtet, die das so handhaben:

    :arrow: Dieses Vorgehen sieht das Gesetz nicht vor, daher die Frage, warum macht Ihr das? Welche Vorteile gegenüber dem einfacheren gesetzlichen Verfahren soll das bringen?

    :arrow: Da ein bereits unterschriebenes Protokoll als Dokument gilt und somit nicht mehr änderbar ist, auch nicht per Beschluß des Gremiums, wird das Protokoll bei Euch dann auch erst nach dem Beschluß und dort evtl. vorgenommenen Änderungen abschließend verfasst und unterschrieben?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,


    ja, so machen wir es in unserem kleinen 5-er Gremium auch.

    Wir unterschreiben es auch erst dann, da es bis dahin nur ein Entwurf ist.

    Bis her ist es bei uns auch noch nie zu Unstimmigkeiten gekommen.

    Gruß, Fantil

    Der Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können.

  • Zitat von Winfried:

    :arrow: Dieses Vorgehen sieht das Gesetz nicht vor, daher die Frage, warum macht Ihr das? Welche Vorteile gegenüber dem einfacheren gesetzlichen Verfahren soll das bringen?

    :arrow: Da ein bereits unterschriebenes Protokoll als Dokument gilt und somit nicht mehr änderbar ist, auch nicht per Beschluß des Gremiums, wird das Protokoll bei Euch dann auch erst nach dem Beschluß und dort evtl. vorgenommenen Änderungen abschließend verfasst und unterschrieben?

    Grüsse Winfried

    Hallo Winfried,

    wir gehen so vor, weil es unser Vorgänger-Gremium auch so gemacht hat, ganz plump gesagt.

    Zu deiner ersten Frage:

    Den Vorteil sehen wir darin, dass zu Beginn der Folgesitzung das Gremium gemeinsam und "live" zur Sache Stellung nehmen kann.

    Das ist mir persönlich lieber als vielfach weitergeleitete Emails, wo jeder seinen Senf dazu gibt, man sich oft durch viel Text kämpfen und (wenn mehrere Personen an solchen "Mail-Konferenzen" beteiligt sind) erst mühsam die Zusammenhänge ermitteln muss.

    Ein weiterer Vorteil ist, dass z.B. zu bestimmten TOPen noch Kleinigkeiten recherchiert oder Termine ausgemacht werden müssen, was meistens binnen Stunden nach der Sitzung erledigt ist.

    Solche Dinge fließen dann direkt ins aktuelle Protokoll mit ein und können so oft schon als erledigt abgehakt werden, ohne dass man dann zu einem späteren Zeitpunkt in zwei Protokollen suchen muss.

    Manche Themen ziehen sich über längere Zeit wie ein roter Faden durch mehrere Sitzungen, da bringt das Vorgehen natürlich nichts mehr...

    Zur zweiten Frage:

    Der jeweilige Protokollant erstellt nach der Sitzung anhand seiner Notizen das Protokoll und schickt mir (BRV) eine Mail mit dem Link zum Protokoll auf unserem geschützten BR-Server-Ordner.

    Dann schaue ich mal grob drüber und korrigiere die schlimmsten Tipp- und Rechtschreibfehler (eine kleine Macke von mir... ;) ).

    Wenn es noch Anlagen gibt, führe ich das alles zu einem pdf-Dokument zusammen, speichere es und verschicke dann den Link zu diesem Protokoll an alle BRM.

    Vor der nächsten Sitzung wird es ausgedruckt und in den meisten Fällen einstimmig für korrekt befunden, darufhin unterschreiben der Schriftführer und ich das Papier.

    Jetzt ist es eine Urkunde und kommt mit angeklammerter Tagesordnung und Anwesenheitsliste zu den Akten.

    Gruß

  • Das Gesetz sieht zwar nicht ausdrücklich eine Abstimmung vor, aber es verbietet sie auch nicht. Wir lassen abstimmen. Ein Hintergrund ist auch, dass das Protokoll möglicherweise vor Gericht gehen könnte und dort schon keinen unprofessionellen Eindruck machen sollte.

    Die Schriftführerin stellt das Protokoll ins Netz, sobald es fertig ist. Meistens wird es einstimmig angenommen. Korrigiert werden lediglich falsche Datumsangaben, die evtl. prozessrelevant sein könnten (z.B. wenn wir schreiben: dem AG wird eine Frist bis 01.02.2018 gesetzt, gemeint war aber 2017), falsche Namensschreibweisen und schwammige Formulierungen. Wenn dies vorkommt wird das Protokoll an Ort und Stelle korrigiert, ausgedruckt und dann unterschrieben.

    Wenn aber jemand meint: "Das hast du völlig falsch wiedergegeben, meine Argumente sind verdreht, das habe ich niemals so gesagt..." und die Mehrheit empfindet das Protokoll als richtig, kann das BRM natürlich eine Gegendarstellung schreiben, die angeheftet wird.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Zitat von Moritz:

    weil ich der Meinung bin, dass wörtliche Zitate und persönliche Zuordnungen einzelner Positionen nicht in ein Protokoll gehören. (Ausnahme ein AN legt Wert darauf und besteht darauf, das bitte folgendes zu Protokoll genommen wird...)

    Der Meinung bin ich auch. Deshalb heisst es bei uns z.B.: Der Beschluss wurde kontrovers diskutiert. Für den Beschluss sprechen nach Meinung einiger BRM die Überlegungen A und B, gegen den Beschluss die Überlegungen C und D. Der Beschluss wird mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. Frau Besser-Weiss gibt zu Protokoll, dass sie die Entscheidung des BR unter Bezug auf das Urteil ... für falsch hält und dagegen gestimmt hat.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.