Teilnahme an Vertrauensleute-Sitzungen als BR

  • Hallo Zusammen,


    wir sind ein 37er BR, aufgeteilt ist eine große Fraktion und weitere Oppositionen. Ich bin in er Opposition und ihr könnt euch vorstellen, dass viele Informationen an uns vorbeigehen.

    Die große Fraktion (gewerkschaftlich unterstützt - wobei wir auch in der Gewerkschaft sind) läd regelmässig zu Infoveranstaltungen für die Vertrauensleute ein. Und läd man dazu natürlich nicht ein. Das verstehe ich ja auch noch, denn die Bereichsbetriebsräte sind vor Ort und somit ist das Ganze ersteinmal "rund".

    Aber auch die Termine, wann diese Sitzungen stattfinden, will man uns nicht mitteilen. Diese besorgen wir uns nun über uns bekannte Vertrauensleute, die es gutheissen würden, wenn auch wir zu Infozwecken teilnehmen würden.

    Ich erinnere mich sehr dunkel, dass in meinem ersten Arbeitsrechtseminar auch erklärt wurde, dass wir das Recht haben uns hier zu informieren und teilzunehmen. Ich weiß nur leider absolut nicht mehr, vor welchem rechtlichen Hintergrund? Wo steht das geschrieben?

    Aus der letzten VL-Sitzung wurden wir nämlich freundlich, aber bestimmt rausgeworfen.

    Für uns sind diese Sitzungen allerdings wichtig, da wir sonst an gar keine Infos kommen. Wir sitzen nur dabei, hören es uns an und verwursten die Themen auch hinterher nicht in unserer Öffentlichkeitsarbeit. Soviel Respekt und Anstand muss sein. Aber dennoch müssen auch wir wissen, was in den Betrieben los ist.

    LG Eule

  • Hallo Eule,

    wenn ihr nicht als Vertrauensmann/-frau gewählt oder benannt worden seid, dann habt ihr auf einer Vertrauensleute-Sitzung nun mal nichts zu suchen.

    Das ist so nun mal Fakt.

    Gruß

    Marc (Vertrauenskörperleiter)

  • Hallo,

    im Übrigen ist für die gewählten VL die Teilnahme an der VL-Sitzung Freizeit und nicht Arbeitszeit; da eine VL-Sitzung nicht zu den erforderlichen Tätigkeiten des BR gehört, gilt das auch für freigestellte BRM.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Fried

    Im Prinzip gebe ich dir vollkommen recht.

    Es gibt aber auch etliche, vor allem größere Unternehmen, bei denen es Vereinbarungen mit der GF gibt, die Vertrauenskörpersitzungen während der Arbeitszeit abzuhalten.

    Gruß Marc

  • Bei uns finden die Sitzungen während der Arbeitszeit statt? Könnt ihr mir sagen, wo ich dazu etwas Schriftliches finde?

    Ich möcht's einfach nur wissen, nicht den Zeigefinger heben. Dann haben wir wohl einfach einen sehr netten Arbeitgeber....

    Wäre jetzt für mich kein Problem, dafür auszustempeln. Aber auf dem Arbeitsrechtseminar wurde def. gesagt, wir hätten darauf Anspruch. Hm.. Klar, nicht für die gewerkschaftlichen VL-Sitzungen, aber für die Betrieblichen...

  • Huhu,

    ich kann dein Anliegen verstehen. Gerade bei so großen BR ist es denke ich mal schwierig, wenn dazu noch Gewerkschaftskämpfe und Oppsoitionskämpfe kommen, ARGS, ganz doof. (Bin soooo froh, das wir das ned haben)

    Zu deinem Fall, ich gehe auch davon aus, das du auf Sitzungen von AUsschüssen usw nichts zu suchen hast, außer du möchtest etwas vortragen oder hast ein Anliegen.

    Aber

    1. Du musst zugang zu den Protokollen erhalten. Wenn es eine BR Arbeitsgruppe ist

    2. Du kannst euren BRV in der BR Sitzung zu jeden Punkt bitten, bevor die Beschlussfindung statt findet, das du einsicht in alle zum Thema Relevanten Informationen erhälst. Du bittest euren schriftführer diese ANfrage zu Dokumentieren.
    Sollte der BRV dies verweigern, gibst du zum Protokoll, das du keine Meinungsfindung abgeben kannst, da dir nicht alle Informationen die dazu Notwendig sind vorliegen. (Wie Protokoll Arbeitsgruppe/ Unterlagen Arbeitgeber/ Verhandlungsgruppe XY) was auch immer du denkst was dazu gehört und da sein könnte.


    Somit sind alle weitere Beschlüsse wo dies dokumentiert ist, nichtig.

    Lösungsvorschlag: BRV oder wer auch immer, bereitet vor der Sitzung alle Relevanten Unterlagen und Protokolle vor und ihr bekommt sie, oder ihr geht ins BR Büro vor der Sitzung und lasst euch alles Zeigen.

    Oder er bindet die kleineren Listen mit ein.

    Ihr könnt Ihn nicht zwingen, das zu tun was ihr möchtet, aber ihr könnt ihn solange blockieren bis er euch beachtet.

    Was auch gut wäre, ist eine Mediation oder Teamfindungsseminar des BR.

    LG

  • ...was bitte sind betriebliche VL im Gegensatz zu gewerkschaftlichen?

    Und was die Aussage zu VL-Sitzungen und ArbZ betrifft, ist doch klar: Bei "normalen" AN gehört Gewerkschaftsbetätigung nicht zu den vom AG zu vergütenden arbeitsvertraglichen Tätigkeiten, und genauso gehört Gewerkschaftsbetätigung nicht zur Sphäre der erforderlichen BR-Tätigkeiten.

    Nicht per se - aber es mag im Betrieb im Konsens mit dem AG eine andere Regelung geben...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Eule,

    bzgl. der Sitzung während der Arbeitszeit hatte ich gerade ja schon etwas geschrieben.

    Aber auch wenn es während der Arbeitszeit stattfindet, ist es eine "Privatveranstaltung" der gewerkschaftlichen Vertrauensleute.

    Und die BR der Gewerkschaftsliste werden auch als Vertrauensleute gemeldet sein und so in ihrer Funktion als Vertrauensmann/-frau und nicht als BR an der Sitzung teilnehmen.

    Daher bringt auch eine Beschlussfassung im BR da überhaupt nichts.

    Gruß Marc

  • Laflaee, danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort :) Eine teambildende Maßnahme würde ich sehr begrüssen, fänd ich klasse!!! Nein ganz im Ernst, von mir aus könnte es auch nur einen einzigen BR geben. Das würde Vieles deutlich vereinfachen und man könnte sich wirklich nur noch auf's Wesentliche konzentrieren.


    Allerdings stehe ich mit meiner Meinung glaube ich so ziemlich alleine da. Jedenfalls innerhalb der Opposition. Ich fühle dennoch immer mal wieder vorsichtig nach. Steter Tropfen höhlt den Stein. Die Brechstange wird an dieser Stelle ein jahrzentelanges Konstrukt nicht verbiegen...

  • Marc - das eine Beschlussfassung des BR da nichts bringt, ist mir klar. Wird es auch nicht geben, da die Mehrheit dagegen stimmen würde ;)


    Ich hatte gehofft, es gibt irgendwo rechtliche Regelungen zu diesem Thema. Scheint nicht der Fall zu sein.

  • ...ich kann Laflaaes Ausführungen ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

    Es geht nicht um Sitzungen des BR, es geht nicht um Sitzungen von Ausschüssen des BR, sondern es geht darum, dass im Betrieb VL-Sitzungen stattfinden, und dass diese VL und die Mehrheitsfraktion sich personell teils decken bzw. dass der/die BRV auch bei den VL federführend ist?

    Dann ist und bleibt das eine letztlich private Veranstaltung der Gewerkschaft und der von der Gewerkschaft benannten VL, es gibt weder einen Teilnahme- noch einen Informationsanspruch von BRM, die nicht VL sind. Punkt.

    Wenn die Prämissen andere sind, es also doch um BR- oder BR-Ausschußsitzungen geht, bitte entsprechende Aufklärung.

    Grüsse Winfried

    P.S., und was ist jetzt der Unterschied zwischen betrieblichen und gewerkschaftlichen VL? So etwas habe ich nämlich noch nie gehört.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Winfried, ich hab's mal aus Wikipedia herauskopiert. Sorry, mir war nicht klar, dass wir diese besondere Form der Vertrauensleute nur in der chemischen Industrie haben. Ich muss noch viel lernen ;)

    Schau mal hier:

    In der chemischen Industrie existiert als eine Besonderheit die Institution der betrieblichen Vertrauensleute. Sie werden in den größeren Chemie-Betrieben von allen Beschäftigten, unabhängig von ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, gewählt. Sie sollen in regelmäßigen Gesprächen die Verbindung zwischen Belegschaft und Betriebsrat einerseits und zwischen Belegschaft und Betriebsführung andererseits herstellen. Daneben existieren gewerkschaftliche Vertrauensleute, die nur von Gewerkschaftsmitgliedern gewählt werden.

    Und genau um diese Sitzungen geht es uns. Also die Sitzungen der betrieblichen Vertrauensleute, die als Bindeglied zwischen den Angestellten und dem BR fungieren. Und BR sind wir ja nun auch - wenn auch keine Bereichsbetriebsräte, die das hier bei uns federführend in die Hand genommen haben und die Sitzungen mit den betrieblichen Vertrauensleuten abhalten. Sorry für die Verwirrung, das war mir echt nicht klar...

  • Ahaaaa, man lernt nie aus. Die Wahl und die Sitzungen dieser betrieblichen VL sind vmtl. im TV festgelegt? Ohne genaue Kenntnis der dortigen Regelungen wird man Dir wenig dazu sagen können...

    Naheliegend wäre m.E., dass deren (interne) Sitzungen zwar evtl. in der ArbZ stattfinden, aber eben nur für die Gewählten, und dass die Sitzungen nur den Gewählten zugänglich sind.

    Fraglich ist, wie die Zusammenarbeit mit dem BR funktioniert, ob es da gemeinsame VL-BR Sitzungen gibt, zu denen natürlich auch alle BRM zu laden wären?

    Kannst Du an die genauen Regelungen rankommen?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • hallo Eule,

    für gewerkschaftliche VL gilt:

    manche Vertrauensleute verstehen nicht die Satzung der Gewerkschaft.

    laut Satzung der IGMetall ist jedes als Betriebsrat gewählte IGMetallmitglied auch ein Vertrauensmann eine Vertrauensfrau.

    Wenn du also ein ordentliches Betriebsratsmitglied bist und ein ordentliches Gewerkschaftsmitglied bist, Satzungsgemäß beitrag zahlst (also 1% von brutto incl. 1% von den Sondernzahlungen und Schichtzulagen) dann darf dich die VKL garnicht aus den Vertrauensleutesitzungen herauskomplimentieren.

    weiterhin dürfen auf der Vertrauensleutesitzung BR-Themen nicht beraten werden, da der BR nichtöffentlich ist.

    Sollten hier jedoch wöchendlich die Listenvertreter der Gewerkschaftsliste sich treffen, um ihre Arbeit als BR vorzubereiten, und nur die ordentlichen BR-Mitglieder hieram teilnehmen, dann bist du aussen vor.

    Satzung lesen, mit Satzung Argumentieren hilft das lokal nicht, ggf. Vorstand der Gewerkschaft anschreiben und hinterfragen ob die Satzungnoch gültigkeit hat und warum es in eurem Betrieb nicth angewant wird. Wenn die Satzung für euch und eure Wähler nicht gelte, dann müsse mann schauen, ob man in eine Alternativgewerkschaft eintritt und dieser gewerkschaft den rücken kehrt.

    Wenn das der Wunsch der Gewerkschaft ist, könne dem auch entsprochen werden.

    Damit kann dann ggf. auch druck auf den BRV von der gewerkschaft aus für die betrieblichen VL gelegt werden.

  • Zitat von Eule0879:

    ...

    Schau mal hier:

    In der chemischen Industrie existiert als eine Besonderheit die Institution der betrieblichen Vertrauensleute. Sie werden in den größeren Chemie-Betrieben von allen Beschäftigten, unabhängig von ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, gewählt. Sie sollen in regelmäßigen Gesprächen die Verbindung zwischen Belegschaft und Betriebsrat einerseits und zwischen Belegschaft und Betriebsführung andererseits herstellen. Daneben existieren gewerkschaftliche Vertrauensleute, die nur von Gewerkschaftsmitgliedern gewählt werden.

    ...

    Ob man immer Wikipedia glauben kann!?!

    Ich zitiere mal lieber direkt die IG BCE-Satzung:

    Die Wahl erfolgt durch die Mitglieder im Betrieb. Ortsgruppenfunktionäre, Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter/-innen und Vertrauensleute der Schwerbehinderten sind ohne besondere Wahl Vertrauensleute, soweit sie auf einer Liste der IG BCE kandidiert haben. Die Vertrauensleute bilden den Vertrauenskörper (§ 28 Ziffer 1 Absatz 3 der Satzung).

  • Zitat von Rabauke:

    für gewerkschaftliche VL gilt:

    manche Vertrauensleute verstehen nicht die Satzung der Gewerkschaft.

    laut Satzung der IGMetall ist jedes als Betriebsrat gewählte IGMetallmitglied auch ein Vertrauensmann eine Vertrauensfrau.

    Wenn du also ein ordentliches Betriebsratsmitglied bist und ein ordentliches Gewerkschaftsmitglied bist, Satzungsgemäß beitrag zahlst (also 1% von brutto incl. 1% von den Sondernzahlungen und Schichtzulagen) dann darf dich die VKL garnicht aus den Vertrauensleutesitzungen herauskomplimentieren.

    Hallo Rabauke,

    ich habe mir eben nochmal die Satzung angeschaut:
    Diesbezüglich habe ich aber nichts gefunden.

    Nichtsdestotrotz sind unsere Betriebsräte auch als Vertrauensleute gemeldet.

    Gruß Marc

  • Hallo

    Hier ist klar zu trennen zwischen BR und VK ( Vertrauenskörper).

    Die Vertrauensleute(VL)werden von den Mitgliedern der Gewerkschaft gewählt und bilden ein Bindeglied zwischen BR und MA. Dies ist im allgemeinen auf der Tarifebene geregelt.

    Es sollte doch so sein das jede Abteilung ansprechbare VL haben, an die ihr euch als MA wenden könnt.

    Ansprechpartner des VK Leiter zum BR ist der BRV.

    Natürlich sehe ich den BRV hier in der Verpflichtung das Gremium über die VK Arbeit zu Informieren. Wie sonst soll den § 2 des BetrVG umgesetzt werden können?

    Aber zum Verständnis, kann es sein das ihr hier unterschiedlichen Gewerkschaften angehört?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Zitat von erco:

    ...

    Die Vertrauensleute(VL)werden von den Mitgliedern der Gewerkschaft gewählt und bilden ein Bindeglied zwischen BR und MA. Dies ist im allgemeinen auf der Tarifebene geregelt.

    ...

    Ansprechpartner des VK Leiter zum BR ist der BRV.

    ...

    Hallo erco,

    hier muss ich dir leider widersprechen. Sie sind nicht Bindeglied zwischen BR und MA. Sie sind Beauftragte der Gewerkschaft und haben im Grunde nichts mit der BR-Arbeit zu tun.

    https://www.betriebsrat.de/por…leute-gewerkschaften.html

    Zitat: Vertrauensleute

    • beraten die Mitglieder ihrer Gewerkschaft und informieren sie über Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge,
    • informieren über gewerkschaftliche Beschlüsse,
    • erläutern Ziele und Aufgaben der jeweiligen Gewerkschaft und sind ihr Ansprechpartner im Betrieb,
    • sorgen dafür, dass Anregungen und Erfahrungen der Gewerkschaftsmitglieder des Betriebs in der Gewerkschaft Gehör finden,
    • bereiten Arbeitskampfmaßnahmen im Betrieb vor und führen sie durch,
    • werben im Betrieb für den Beitritt zur Gewerkschaft.
  • Hallo

    Die Verbindung zwischen VK und BR sehe ich im § 2 BetrVG

    Aber du hast recht das die VK keine BR Arbeit erledigt sie aber sehr wohl ergänzt.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Ich habe hier gerade gelernt, dass Betriebsratsmitglieder automatisch Vertrauensleute sind, wenn sie auf der Liste der Gewerkschaft in den BR gewählt wurden.

    BRM, die Mitgleid der Gewerkschaft sind, aber auf einer anderen Liste kandidieren, sind also nicht automatisch Vertrauensleute.

    Wenn Euler an der VL-Sitzung teilnehmen will, müsste er sich also bei der nächsten Versammlung der GEW-Mitglieder im Betrieb zur Wahl stellen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.