Hallo,
wir sind der BR einer Service GmbH die 100%ige Tochter der Uni und Uniklinik ist. Unsere Kollegen machen die Reinigung, Wäscherei etc...
Die Stabsselle Sicherheit führt Begehungen durch, an Orten, die zwar nicht Eigentum unserer GmbH sind sondern der Uni gehören, jedoch arbeiten dort Kollegen, die bei uns ihre Arbeitsverträge haben, da wollen wir dabei sein, um zu überprüfen, ob die Bestimmungen für unsere Leute auch eingehalten werden. Die Stabsstelle Sicherheit informiert jedoch nur den Personalrat der Mutter und uns nicht, sie meinen sie müssen uns nicht informieren. Wir sehen das nach $89 BetrVG anders. Würde gerne mal eure Meinung hören. Müssen wir nur informiert werden, wenn Begehungen in Räumlichkeiten stattfinden, die unserer Tochterfirma gehören oder bei allen Begehungen wo Kollegen von uns arbeiten?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und einen schönen Tag!
Marius