Während eine Sitzung wird ein Antrag gestellt als zusätzlicher Tagesordnungspunkt. Kann der Vorsitzender ohne eine Abstimmung dieser Antrag ablehnen !?
Antrag stellen
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Hallo,
Zitat aus dem ifb-BR-Lexikon:
"Über einen bei der Ladung nicht berücksichtigten Tagesordnungspunkt kann der Betriebsrat nur dann einen wirksamen Beschluss fassen, wenn alle nicht verhinderten Mitglieder einschließlich der erforderlichen Ersatzmitglieder rechtzeitig zur Sitzung geladen worden sind und das beschlussfähige Gremium einstimmig sein Einverständnis erklärt, den Beratungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beschließen (BAG v. 22.1.2014 – 7 AS 6/13)."
Bei einer Schulung hat der Dozent dazu erklärt, das so etwas zu Beginn der Sitzung erfolgen muss, und vor diesem Urteil aus 2014 war es wohl nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gar nicht möglich, die Tagesordnung während der laufenden Sitzung zu ergänzen.Grundsätzlich kann der Vorsitzende als Sitzungsleiter meiner Meinung nach so einen Antrag während der laufenden Sitzung ablehnen, was aber nicht bedeutet, dass man über das Thema überhaupt nicht sprechen kann/darf.
Wenn es um Beschlüsse geht, sollte man halt schon darauf achten, dass sie rechtlich einwandfrei zustamde kommen.
Bei uns steht als fester TOP ziemlich oben "Genehmigung der Tagesordnung".
Wenn hier ein BRM einen Antrag stellt oder sich zwischen Einladung und Sitzung noch brandaktuell was ergibt, nehmen wir es unter diesem TOP ins Protokoll auf und können dann darüber offiziell beraten bzw. beschliessen.
Unser letzter TOP lautet "Verschiedenes", hier können auch Anträge für künftige TOPe gestellt werden, die dann eben auf die nächste TO kommen.
Gruß
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Zitat von Onion:
Während eine Sitzung wird ein Antrag gestellt als zusätzlicher Tagesordnungspunkt. Kann der Vorsitzender ohne eine Abstimmung dieser Antrag ablehnen !?
da Einstimmigkeit gegeben sein muss um die Tagesordnung zu ergänzen kann das der Vorsitzende, wenn er gegen die Erweiterung der TO ist.
Dann muss halt 1/4 des Gremiums den Antrag stellen eine BR Sitzung zeitnah durchzuführen, die dieses Punkt behandelt. Hiergegen kann er sich nicht verwehren und hat dann Zeitnah einzuladen.
Gruß
Rabauke
Tip an den Vorsitzenden, Diskutieren lassen (als TO erweitern um z.B. den Punkt, Diskussion über Raucherplätze auf dem Vorhof und deren Ausgestaltung zwecks Ausnahme der Diskussion zur nächsten ASTA-Sitzung) aber wenn es bei dieser Änderung zu Abstimmungen kommen soll die rechtsrelevant sind, dann dieses in einer Sitzung mit ordentlicher Einladung durchführen.
Frohes neues Jahr
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Kurze Antwort: Ja; er kann diesen TO nicht nur ablehnen, er muss sogar. Aus bereits von meinen VorrednerInnen genannten Gründen. Und im Gegensatz zu Rabauke würde ich das als BRV auch äußerst konsequent handhaben, d.h. auch gar nicht erst diskutieren. Grüsse Winfried
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Sorry ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meinte zu Beginn der Sitzung,wenn alle da sind, darf der Vorsitzende überhaupt eine Abstimmung wegen ein Antrag verhindern, unterbinden!? Er sagt er darf das aber wir glauben es nicht...
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Zitat von Lebenshelfer
Bei einer Schulung hat der Dozent dazu erklärt, das so etwas zu Beginn der Sitzung erfolgen muss, [...]
Sorry, aber dass die Ergänzung der Tagesordnung zu Beginn der Sitzung erfolgen muss, ist weder der BAG Entscheidung des 1. Senats noch der des 7. Senats mit einem einzigen Buchstaben zu entnehmen.
Auf der Hensche Seite wird die alte und neue Rechtsprechung zum Thema ganz gut dargestellt; ebenso sind die entsprechenden Entscheidungen verlinkt.
Entscheidend ist, dass alle Betriebsratsmitglieder einschließlich erforderlicher Ersatzmitglieder rechtzeitig zur Sitzung geladen worden sind und die beschlussfähig Erschienenen in dieser Sitzung eine Ergänzung oder Erstellung der Tagesordnung einstimmig beschließen.
Zitat von LebenshelferBei uns steht als fester TOP ziemlich oben "Genehmigung der Tagesordnung".
Nochmal sorry, aber dieser TOP ist m.E. unnötig wie ein Kropf, da bereits das BetrVG mit § 29 Abs.2 BetrVG vorgibt, dass der BRV die Tagesordnung festlegt und die BR-Sitzung leitet. Da gibt es nichts zu genehmigen!Zitat von LebenshelferWenn hier ein BRM einen Antrag stellt oder sich zwischen Einladung und Sitzung noch brandaktuell was ergibt, nehmen wir es unter diesem TOP ins Protokoll auf und können dann darüber offiziell beraten bzw. beschliessen.
Sich beraten kann ein BR immer, aber wenn die Tagesordnung um einen TOP ergänzt werden soll, muss diese Ergänzung als gesonderter TOP zur Abstimmung gestellt und einstimmig angenommen werden.
Ich würde Eure Vorgehensweise nicht als rechtlich einwandfrei bezeichnen; vielleicht hab ich Dich aber auch falsch verstanden.Zitat von OnionIch meinte zu Beginn der Sitzung,wenn alle da sind, darf der Vorsitzende überhaupt eine Abstimmung wegen ein Antrag verhindern, unterbinden!? Er sagt er darf das aber wir glauben es nicht...
Wie bereits geschrieben, legt der BRV die Tagesordnung fest. Und wenn der BRV nicht gewillt ist, der Ergänzung der Tagesordnung zuzustimmen, ist die Einstimmigkeit von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Aber wie bereits geschrieben worden ist, kann der Antrag auf Behandlung eines bestimmten TOP jederzeit von einem Viertel der BRM gestellt werden (§ 29 Abs.3 BetrVG) und dann muss der BRV für diesen TOP ggf. auch eine separate Sitzung einberufen.
Allein aus diesem Grund würde ich als BRV eine Abstimmung immer zulassen; entweder will mind. ein Viertel der BRM diesen TOP behandelt haben oder aber auch nicht.Gruß
Kokomiko -
Guten Morgen,
Zitat von Kokomiko:Sorry, aber dass die Ergänzung der Tagesordnung zu Beginn der Sitzung erfolgen muss, ist weder der BAG Entscheidung des 1. Senats noch der des 7. Senats mit einem einzigen Buchstaben zu entnehmen.
Auch sorry, so wurde es seinerzeit im Seminar vermittelt...
Aber was spricht dagegen, es am Anfang der Sitzung zu machen?
Zitat von Kokomiko:
Nochmal sorry, aber dieser TOP ist m.E. unnötig wie ein Kropf, da bereits das BetrVG mit § 29 Abs.2 BetrVG vorgibt, dass der BRV die Tagesordnung festlegt und die BR-Sitzung leitet. Da gibt es nichts zu genehmigen!Für uns hat es sich so bewährt aus den genannten Gründen.
Gut, das Wort "Genehmigung" ist vielleicht etwas unglücklich gewählt...
In der Einladung steht auch immer der Hinweis, dass Vorschläge zu TOPen möglichst noch vor der Sitzung an den BRV zu richten sind.
Zitat von Kokomiko:
Sich beraten kann ein BR immer, aber wenn die Tagesordnung um einen TOP ergänzt werden soll, muss diese Ergänzung als gesonderter TOP zur Abstimmung gestellt und einstimmig angenommen werden.
Ich würde Eure Vorgehensweise nicht als rechtlich einwandfrei bezeichnen; vielleicht hab ich Dich aber auch falsch verstanden.Vermutlich habe ich mich etwas unklar ausgedrückt, wir machen es so, wie du schreibst.
Der TOP "Genehmigung der TO" bietet eben genau dafür Raum und Zeit.
Nicht dass eine Änderung oder Ergänzung die Regel ist, aber so weiß jeder, wann in der Sitzung Gelegenheit ist, an der TO evtl. noch zu feilen, sofern es aus welchen Gründen auch immer nicht schon im Vorfeld geschehen ist.
Zitat von Kokomiko:
Wie bereits geschrieben, legt der BRV die Tagesordnung fest. Und wenn der BRV nicht gewillt ist, der Ergänzung der Tagesordnung zuzustimmen, ist die Einstimmigkeit von vornherein zum Scheitern verurteilt.So weit so logisch, wenn einer dagegen ist, kann es nicht mehr einstimmig sein...
Gruß
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Hallo,
der Zeitpunkt des Hinzufügens eines TOP ist völlig uninteressant und nicht festgelegt.
Festgelegt ist, das es Einstimmig sein muss.
Der Vorsitzende kann einen neuen möglichen TOP nicht einfach ignorieren. Uns wurde beigebracht, wenn ein Mitglied einen Antrag stellt, das ein TOP hinzugefügt werden soll, dann nimmt man dieses auf und stimmt eben darüber ab, so machen wir es auch. Und diesen Antrag kann ein Mitglied in der Sitzung nach unserer Schulung definitiv stellen. Die Entscheidung trifft dann das Gremium.
Wenn sich aus den Gesprächen ein Thema ergibt, dann ist es nicht weniger als fair die Möglichkeit einzuräumen, dieses zu behandeln. Ich raube den Kollegen doch die Motivation wenn ich sie einfach ignoriere oder die Möglichkeit nicht offiziel einräume.
Ausserdem, was schreibt man dann ins Protokoll? Neuer Top abgelehnt durch BRV? Es ist und sollte immer das Gremium sein welches entscheidet.
Mein Fazit nach Schulungen, nein, der BRV kann das hinzufügen ohne Abstimmung nicht verweigern. Er ist verantwortlich für die Erstellung der Einladung, aber nicht allein Entscheidungsbefugt ob die Einladung ergänzt wird. (Das hat nichts mit dem Abstimmungsergebnis zu tun, wenn 10 dafür und er dagegen ist!)
Weitergehend wurde uns geschult, ob das so richtig ist kann ich bislang nicht nachweisen oder wiederlegen, wenn eine Diskussion entsteht, aus der sich ein Ergebnis abzeichnet und ein Beschluss als Notwendig erachtet wird, so gilt der Top als hinzugefügt, wenn der Vorsitzende die Frage stellt und das Ergebnis einstimmig ist.
Man diskuttiert über z.B. über den Antrag das der BR einen neuen Drucker benötigt. Wenn alle dafür sind, gilt der Punkt ohne weitere Abstimmung als hinzugefügt und wird auch entsprechend im Protokoll vermerkt. Ist einer dagegen, muss erst der TOP hinzugefügt werden, und dann nochmal abgestimmt werden. Entsprechend auch das im Protokoll vermerkt werden.
Aber wie gesagt, ob das rechtlich korrekt ist weiss ich nicht, hat aber eine gewisse Logik und ermöglicht flexibleres handeln. Datt wär dann halt mal etwas weniger angestaubtes. :lol:
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Zitat von Lebenshelfer
Aber was spricht dagegen, es am Anfang der Sitzung zu machen?
Lebenshelfer, dagegen spricht überhaupt nichts, aber es ist nunmal kein MUSS.Gruß
Kokomiko -
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Team-ifb
Hat das Thema geschlossen.