Mitglieder Wahlvorstand

  • Hallo,

    wir möchten einen Mitarbeiter in den Wahlvorstand entsenden, der erst seit einem Monat eingestellt worden ist. Er hat keine Probezeit und für den AG ist das auch in Ordnung.

    Ich verstehe § 16 und §7 des BetrVGs so, dass das möglich ist, da hier nicht wie bei § 8 eine sechmonatige Angehörigkeit im Betrieb bestehen muss.

    Sehe ich das richtig?!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.