Pausendefinition - 15 Minuten automatischer Abzug erlaubt?

  • Liebe Mit-BRs,


    unser Gremium versucht gerade, eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit- und Pausenregelung mit dem AG zu verhandeln. Wir sind Büroarbeiter und haben ein Zeiterfassungssystem. Dieses zieht im Moment jedem Arbeitnehmer täglich 15 Minuten für eine "Frühstückspause" automatisch ab, egal, ob er 2 Stunden oder 9 Stunden arbeitet, ob er die Pause macht oder nicht. Alle weiteren Pausen müssen gestempelt werden.

    Wir argumentieren nun, dass dies rechtswiedrig ist: Erst ab 6 Stunden müssen 30 Minuten Pause gemacht werden. Wir schlagen vor, das auch genau so im System zu hinterlegen: 30 Minuten Abzug nach 6 Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten Abzug nach 9 Stunden.

    Der AG argumentiert nun, dass die 15 Minuten Abzug alle kleinen "Pausen" abgelten sollen, also Kaffeeholen, Müsli mischen, Schwätzchen auf dem Flur. Der BR dringt mit seinem Argument, dass das keine Pausen laut Gesetz sind, nicht durch. Fakt ist, dass natürlich Müsli gemischt und auch geschwätzt wird. Und das soll auch weiterhin so möglich sein, sonst steigen uns die Kollegen aufs Dach.

    Frage: Wie nennt man diese kurzen Unterbrechungen? Was sagt die Rechtssprechung zum Umgang mit diesen? Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo,


    zuerst mal sehe ich es so, dass der AG ohne Betriebsvereinbarung, also Mitbestimmung durch den BR, so einen Pauschalabzug nicht einfach machen kann.

    Evtl. könntet ihr die Bildschirmarbeitsverordnung ins Spiel bringen, in der es heißt:

    "§ 5 - Täglicher Arbeitsablauf

    Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern."

    Man könnte darauf hin arbeiten, dass das Kaffee holen, Quatschen und Müsli mischen als bezahlte Kurzpausen in die Vereinbarung aufgenommen werden. Vielleicht mit der Präzisierung auf z.B. 5 Minuten/Stunde, Ausstempeln bei längeren Unterbrechungen von mehr als 15 Minuten (die dann als "Frühstückspause").

    Pausen unter 15 Minuten sind in den Gesetzen nicht vorgesehen, zumindest nach meinem Kenntnisstand.


    Im Industriebereich gibt es oft die sog. persönliche Verteilzeit, das kenne ich allerdings nur bei Akkordarbeit.

    Gruß

  • Hallo, bei den Tarifverträgen gibt es solche "persönlichen Verteilzeiten" von 3 Minuten je Stunde (z.B. bei Maschinenbedienern). Sogenannte Kurzpausen kann der AG auch anordnen/dulden. Wie die abgerechnet werden bestimmt ihr mit. Das betrifft ja die Ordnung im Betrieb. Allein darf er da nichts bestimmen und wenn ihr euch nicht einig werdet (damit euch die Kollegen nicht aufs Dach steigen) kommt die Einigungsstelle. Aber warum will der AG das jetzt bei euch? Ist das missbraucht worden? Machen die Kollegen mehr Schwätzchen als Arbeit? Ein konstruktives Gespräch mit der GF über Hintergründe und mögliche andere Lösungen sollte da im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit gefunden werden. War wohl einer schneller als ich :)

  • Hallo,

    Ihr müßt unterscheiden zwischen "Pausen" und "Arbeitsunterbrechungen".

    Arbeitsunterbrechungen müssen auch dann gestempelt werden, wenn sie unter 15 Minuten sind. Für die Anrechnung der gesetzlichen Mindestpause dürfen aber diese Arbeitsunterbrechungen unter 15 Min. nicht mitgezählt werden.

    Grundsätzlich darf der AG verlangen, daß mit Ausnahmen wie zB trinken oder WC-Gang jede Arbeitsunterbrechung erfasst wird. Dazu gehört auch Müsli-Mischen, Kaffee oder Tee kochen, Rauchen, Flurtratsch etc.

    Dies ist mitbestimmungsfrei und Ausfluss der arbeitsvertraglichen Pflichten. Ob Ihr hier eine Lösung findet, liegt an Eurem Verhandlungsgeschick. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

    Allerdings darf der AG keine Pauschalpausen abziehen, wenn in dieser Zeit tatsächlich gearbeitet wurde.

  • Kurz der Hintergrund, warum das bei uns aktuell geworden ist: Es gab bis vor 1,5 Jahren keinen BR bei uns, Pausen und Arbeitszeiten waren nur durch eine Betriebsordnung geregelt. In der Betriebsvereinbarung, die wir nun seit 9 Monaten zäh verhandeln, wollten wir diesen Punkt aus genannten Gründen ändern. Der AG sperrt sich aber, siehtl den Schwatz auf dem Flur, will das aber nicht kontrollieren und darum weiterhin einfach 15 Minuten generell abziehen.

  • Uih, ist wieder so ein Fall, wo arbeitsrechtliche Diplomatie am Hochreck gefordert ist...

    Wie whoepfner ja schon geschrieben hat, sind Pauschalabzüge nicht erlaubt (es sei den der BR würde da mitgehen). D.h. ihr habt jetzt verschiedene Möglichkeiten:

    erklärt dem AG, dass ihr die Vertreter der AN seid und er von euch nicht erwarten kann, dass ihr politischen Selbstmord begeht, in dem ihr einer solchen Regelung einfach zustimmt, ihr das aber auch der Belegschaft ohne weiteres erklären/verkaufen könnt, wenn das das Ergebnis der E-Stelle ist.

    Auf der anderen Seite könnt ihr ja auch hingehen und sagen: ok, morgens von 0930 - 0945 ist Frühstückspause. Dann ist das eben so. (Wie war das? Alle Räder stehen still, wenn die Pausenreglung das so will... oder so ähnlich ging das doch) Oder jeder einzelne setzt sich zwecks Pause einfach in die Ecke... kann der AG auch nix gegen sagen, immerhin zieht er ja 15 min Pause ab.

    Argumentativ würde ich dem AG mal freundlich klar machen, ob ihm klar sei, welchen Produktivitätsschub sein Unternehmen durch diese kleinen Schwätzchen erhalten würde. Denn die Kommunikation, die da stattfindet ist meistens viel wichtiger und effektiver als die offiziellen Kanäle...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Meg Wallace,

    gucken wir trotzdem noch einmal in den § 4 ArbZG Ruhepausen: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens [...]. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden."

    Die von Dir benannten Unterbrechungen der Arbeitszeit entsprechen ganz sicher nicht der gesetzliche Definition einer Ruhepause; dass muss auch der AG akzeptieren!
    Die Arbeit wird ja gerade nicht durch eine im voraus feststehende Ruhepause von 15 Minuten unterbrochen. Aber den KollegInnen sollte auch klar sein, dass sie den AG um die von ihnen geschuldete Arbeitszeit betrügen, wenn außerhalb der vereinbarten Pausenzeiten z.B. Müsli gemischt und/oder einfach nur gequatscht etc.pp wird.
    Aber auch ich möchte unterstreichen, dass die produktiven Auswirkungen der Kommunikation unter KollegInnen nicht zu unterschätzen ist und teile Moritz Argumentation; vorausgesetzt, es wird nicht übertrieben.

    Zitat von Meg Wallace

    In der Betriebsvereinbarung, die wir nun seit 9 Monaten zäh verhandeln, wollten wir diesen Punkt aus genannten Gründen ändern.


    Meine persönliche Meinung dazu ist, dass Ihr mit weiteren Verhandlungen nicht wirklich weiter kommen werdet. Über § 87 Abs.1 Nr.1 und Nr. 2 BetrVG seid ihr in der zwingenden Mitbestimmung; wenn sich der AG nach 9 Monaten noch immer nicht bewegt hat, wird er das auch weiterhin nicht tun. Euer Gremium sollte ernsthaft über ein Einigungsstellenverfahren nachdenken.
    Unabhängig davon ... führt Ihr die Verhandlungen alleine oder habt Ihr anwaltliche Unterstützung (zumindest im Hintergrund)?

    Zitat von Meg Wallace

    Der AG sperrt sich aber, siehtl den Schwatz auf dem Flur, will das aber nicht kontrollieren und darum weiterhin einfach 15 Minuten generell abziehen.


    Wenn der AG nicht kontrollieren will, tut er das höchstwahrscheinlich aus gutem Grund. Eine solche Kontrolle würde doch unterm Strich bedeuten, dass er dafür Arbeitszeit aufbringen muss, was für ihn betriebswirtschaftlich vermutlich wenig bis keinen Sinn macht.

    Zitat von Lebenshelfer

    Evtl. könntet ihr die Bildschirmarbeitsverordnung ins Spiel bringen, in der es heißt: [...]


    Falls tatsächlich über Bildschirmpausen geredet werden müsste, sollte/muss auch eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung existieren. Ohne eine solche würde ich das Fass "Bildschirmpause" sicherlich nicht aufmachen wollen. Aber Deinen Ansatz sollte ein BR auf dem Schirm haben; mehr dazu hier. ;)

    Gruß
    Kokomiko

  • Team-ifb

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