Infektionsrisiko Chefin

  • Hallo zusammen,

    Erkältungs- und Grippezeit. Eine unserer Kolleginnen muss wegen ihrer Schwerbehinderung in stärkerem Maße auf ihre Atemwege achten und Infektionen möglichst vermeiden. Dies ist im Büro bekannt und wer von den Kollegen und Kolleginnen „den Rotz am Hals hat“ und von dem ein erhebliches Infektionsrisiko ausgeht, ist krank und hat zu Hause zu bleiben. Allein unsere Chefin hält sich nicht daran. Sie kommt trotz erheblicher Erkältungssymptomatik ins Büro und stellt es der oben genannten Kollegin anheim selbst zu entscheiden, ob sie im Büro (enge Räumlichkeiten ohne Ausweichmöglichkeiten) bleibt oder nach Hause geht. Diese geht aus Gründen des Selbstschutzes nach Hause, obwohl sie ja selbst nicht krank ist. Da sich die Situation auch am nächsten Tag nicht geändert hat, passiert das selbe noch einmal.

    Im Betrieb gibt es nun keine Regelung für diesen Fall: Die Chefin meint nun im Nachhinein (ohne dass es vorher thematisiert worden wäre), dass hier Unterstunden entstanden sind, die irgendwann nachgearbeitet werden müssen. Der BR meint, dass keine Unterstunden entstanden sind. Begründung: Die Kollegin war bereit, zu der vereinbarten regulären Arbeitszeit zu arbeiten, fand dort aber unzumutbare, gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen vor. Die Chefin ist also gegenüber der genannten Kollegin ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen.

    Wie gesagt, haben wir keine Regelungen, die etwas über Gesundheitsgefährdungen durch die Anwesenheit der kranken Chefin aussagen.

    Eure Meinungen, ob Unterstunden ja oder nein?

    Kennt Ihr ähnliche Situationen und wie geht man damit sinnvoll um?

    Danke schon mal.

    El_Merkur

  • Hallo

    Auch in diesem Falle heißt das Zauberwort Gefährdungsanalyse

    In dieser Analyse müsste genau die von dir beschriebene Situation aufgeführt sein und es müssten Maßnahmen beschrieben werden wie damit umzugehen ist.

    Zum Beispiel nach Hause gehen bei vollem Lohnausgleich.

    Diese Gefährdungsbeurteilung könnt ihr, inklusive der Maßnahmen, bis zur Einigungsstelle bringen.

    So etwas könnt ihr eurer Chefin ja mal darlegen, vielleicht lenkt sie ja dann ein.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Meiner Meinung nach hat die Kollegin ihre Arbeitskraft angeboten und die Chefin ist in Annahmeverzug geraten. Immerhin hat sie ihr ja freigestellt, ob sie nach Hause gehen will oder nicht. Wenn die Chefin schon selbst so unvernünftig ist, fragt sie ob es lieber wäre, wenn die Kollegin aus Angst vor Unterstunden arbeitet und am nächsten Tag eine Krankmeldung einreicht, die sie wahrscheinlich länger als nur 2 Tage flachlegt.

    Ein verantwortungsvoller AG sollte eine Bazillenschleuder schon aus Fürsorgepflicht für die Kollegen heimschicken und nicht bei eigener Infektionserkrankung noch mit schlechtem Beispiel vorangehen.

    edit: wenn die Kollegin auch noch schwerbehindert ist und bei Atemwegserkrankungen besonders gefährdet ist , käme evtl. sogar strafrechtliche Konsequenzen für die Chefin in Betracht (fahrlässige Körperverletzung, Nötigung). Ob es da nicht vernünftiger wäre, die "Unterstunden" zu bezahlen?

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Die Kollegin ist auf Weisung Ihrer Vorgesetzten, die Vertreterin des AG in diesem Falle ist, nach hause gegangen. Der AG muss sich also das Verhalten der Vorgesetzen zurechnen lassen.

    Ich bin auch der Auffassung, dass hier im Einvernehmen mit dem AG auf die Arbeitsleistung der Kollegin verzichtet wurde und sie daher nicht für die nicht geleisteten Arbeitsstunden bestraft werden kann.

  • Zitat von erco:

    Auch in diesem Falle heißt das Zauberwort Gefährdungsanalyse

    erco, sei mir nicht böse, aber ich kann mir grad ein Grinsen nicht ganz verkneifen.

    Wenn mir ein BR in einem solchen Fall mit einer Gefährdungsanalyse kommen wollen würde, würde ich sicherlich kein Zauberwort aussprechen sondern insbesondere der gefährdeten Kollegin einen Karton Mundschutz und mind. 1 Liter Händedesinfektionsmittel schenken. Das wäre nämlich eine adäquate Möglichkeit, einer Tröpfcheninfektion begegnen zu können. :lol:

    Zitat von El_Merkur

    Eine unserer Kolleginnen muss wegen ihrer Schwerbehinderung in stärkerem Maße auf ihre Atemwege achten und Infektionen möglichst vermeiden. Dies ist im Büro bekannt und wer von den Kollegen und Kolleginnen „den Rotz am Hals hat“ und von dem ein erhebliches Infektionsrisiko ausgeht, ist krank und hat zu Hause zu bleiben.

    Sorry, aber ich behaupte einfach mal, dass von Euch ganz sicher niemand beurteilen kann, ob & von wem ein erhebliches Infektionsrisiko für die Kollegin ausgeht.
    Und jetzt nicht falsch verstehen ... wenn jemand krank ist, soll er im ureigensten Interesse zu Hause bleiben, aber nicht, weil es im Büro keine Ausweichmöglichkeiten gibt und speziell diese Kollegin angesteckt werden könnte.

    Zitat von El_Merkur

    Sie kommt trotz erheblicher Erkältungssymptomatik ins Büro und stellt es der oben genannten Kollegin anheim selbst zu entscheiden, ob sie im Büro (enge Räumlichkeiten ohne Ausweichmöglichkeiten) bleibt oder nach Hause geht. Diese geht aus Gründen des Selbstschutzes nach Hause, obwohl sie ja selbst nicht krank ist.

    *Korinthenkackermodus on* Der Kollegin wurde also freigestellt, ob sie weiter arbeitet oder nach Hause geht. Die Kollegin wurde also nicht nach Hause geschickt und ehrlich gesagt sehe ich hier überhaupt keinen Annahmeverzug. *Korinthenkackermodus off*

    Hat denn die "Chefin" auch noch einen Chef oder eine Chefin?

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo Kokomiko

    Nein ich bin dir nicht böse.

    Aber um zu dieser Maßnahme zu kommen, Zitat Kokomiko: der gefährdeten Kollegin  einen Karton Mundschutz und mind. 1 Liter Händedesinfektionsmittel schenken. Das wäre nämlich eine adäquate Möglichkeit, einer Tröpfcheninfektion begegnen zu können. Zitat Ende

    und diese auch mit der Mitbestimmung durchzusetzen, bedarf es nun mal einer Gefährdungsanalyse .

    Ich kenne die Krankheit der Kollegin nicht und kann somit nicht beurteilen welches die richtige Maßnahme ist.

    Das muss man ergründen. Mit Betriebsarzt usw.

    Für diese Maßnahme gilt unter anderem:

    Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)

    § 4 Allgemeine Grundsätze

    Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1.

    Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;

    2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;

    3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;

    4.Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;

    5.individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;

    6.spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;

    7.den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;

    8.mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

    Fettung von mir.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • ,,Sorry, aber ich behaupte einfach mal, dass von Euch ganz sicher niemand beurteilen kann, ob & von wem ein erhebliches Infektionsrisiko für die Kollegin ausgeht. "

    Da geb ich Koko Recht und deswegen hat Erco ja auch Recht ;) ...mit der Gefährdungsbeurteilung.

    Man sollte schauen ob es nicht einen behinderungsgerechteren Arbeitsplatz, als ein enges Büro mit mehreren Kollegen, für die Kollegin gibt.

  • Danke erst mal für Eure Meinungen,

    vergangene Woche bei Markus Lanz - da war Wolfgang Thierse zu Gast und hat in eindrucksvoller und überzeugender Weise dargelegt, wie wichtig ihm im demokratischen Diskurs gerade auch die widersprechenden Meinungen sind. Das trifft sich gut mit dem Satz von Nietzsche bei Kokomiko. So nehme ich Kokomikos Gedanken, ob wir das Infektionsrisiko überhaupt sicher beurteilen können, selbstkritisch auf. Das mit dem Mundschutz, den müsste dann im Falle aber (siehe erco: „Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen“) nicht etwa die Kollegin, sondern die Chefin selbst tragen. ercos Thema: Gefährdungsanalyse scheint mir als Vorgehensweise sympathisch, weil man da sachlich bleibt und trotzdem leichten Druck aufbauen kann (zwingt die Chefin dazu eigenes Verhalten auf den Prüfstand zu stellen auch hinsichtlich der Unterstunden). Werde ich im BR zur Diskussion stellen.

    vielen Dank nochmal

    El_Merkur

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.